Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,697
BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09 (https://dejure.org/2010,697)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 (https://dejure.org/2010,697)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09 (https://dejure.org/2010,697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2004, § 68 StBerG vom 04.11.1975, § 164 Abs 4 S 1 AO
    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Geldspielautomaten; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Mandanten wegen des unterbliebenen Neufestsetzungsantrags nach ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht eines Steuerberaters gegenüber seinem Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung i.R.d. Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Pflicht eines Steuerberaters zur Kenntnis einer nicht in einschlägigen ...

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 199 BGB, § 164 AO 1977
    Prüfung von amtlichen Sammlungen und einschlägigen Fachzeitschriften reicht

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 68 StBerG, § 199 BGB, § 164 AO 1977
    Prüfung von amtlichen Sammlungen und einschlägigen Fachzeitschriften reicht

  • rewis.io

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Geldspielautomaten; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Mandanten wegen des unterbliebenen Neufestsetzungsantrags nach ...

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Aufklärungspflichten eines mit der Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten betrauten Steuerberater über eine etwaige Europarechtswidrigkeit der Besteuerung; Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten.

  • rewis.io

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Geldspielautomaten; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Mandanten wegen des unterbliebenen Neufestsetzungsantrags nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht eines Steuerberaters gegenüber seinem Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung i.R.d. Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Pflicht eines Steuerberaters zur Kenntnis einer nicht in einschlägigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Haftung wegen Nichterkennens EU-rechtswidrigen Steuerrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei Zweifeln an der Vereinbarkeit des innerstaatlichen Steuerrechts mit dem Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung des Steuerberaters für EU-rechtswidriges Steuerrecht

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Steuerberaters bei unterlassenem Hinweis auf Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anforderungen an Recherche und Beobachtung der Rechtsprechung durch Rechtsberater

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Rechtssprechungskenntnis von Steuerberatern nicht unbegrenzt

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Steuerberaters für fehlende Prüfung der Verfassungs- und Europarechtmäßigkeit einer Norm; Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs wegen Versäumung eines Antrags auf Neufestsetzung der Umsatzsteuer nach Rechtsprechungsänderung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anforderungen an Recherche und Beobachtung der Rechtsprechung durch Rechtsberater

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2355 (Ls.)
  • MDR 2010, 1455
  • WM 2010, 2050
  • BB 2010, 2662
  • DB 2010, 2325
  • AnwBl 2010, 876
  • AnwBl Online 2010, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Erst nach dem Anfang des Jahres 2001 bekannt gewordenen Inhalt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (V B 187/00) sei es als ernsthaft zweifelhaft zu beurteilen gewesen, ob Umsätze aus Geldspielautomaten besteuert werden dürften.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 30. November 2000 (V B 187/00, BFH/NV 2001, 657) im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung die Besteuerung von Umsätzen aus Geldspielautomaten generell als ernstlich zweifelhaft erachtet.

    Die Beklagte hat die Umsatzsteuerjahreserklärungen der Jahre 1995 bis 1999 - für das letztgenannte Jahr am 20. Oktober 2000 - jeweils vor Erlass des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) abgegeben, wo vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit in Spielbanken veranstalteten Automatenglücksspiels erstmals Bedenken gegen die Zulässigkeit der Besteuerung außerhalb von Spielbanken veranstalteter erlaubter Automatenglücksspiele geäußert worden waren.

    c) Auch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 durch die Beklagte am 12. April 2002 stellt keinen Beratungsfehler dar, weil der Beklagten die lediglich vereinzelt veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO), nach deren Inhalt die Steuerpflicht von Umsätzen aus Glückspiel ernsthaften gemeinschaftsrechtlichen Bedenken ausgesetzt war, nicht bekannt sein musste.

    bb) Danach kann aus der Nichtberücksichtigung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) ein Beratungsfehler nicht hergeleitet werden.

    (1) Im Streitfall können bereits im Ausgangspunkt keine gesteigerten Anforderungen an die Beobachtungs- und Recherchierungspflicht der Beklagten gestellt werden, weil die Rechtslage nach Ablauf von mehr als zwei Jahren seit der letzten diesen Bereich betreffenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 11. Juni 1998, aaO) keine besonderen Entwicklungstendenzen erkennen ließ und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zu erwarten war.

    (2) Der Bundesfinanzhof hat die hier maßgebliche Entscheidung vom 30. November 2000 (aaO) weder für die amtliche Sammlung bestimmt noch überhaupt mit einem Leitsatz versehen.

    (4) Angesichts des durch die vereinzelten Veröffentlichungen vermittelten geringen Verbreitungsgrades kann der Beklagten nicht vorgeworfen werden, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 17. Februar 2005 (C 453/02 und 462/02, EuZW 2005, 210) erkannt, dass das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt.

    Daran anknüpfend hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 12. Mai 2005 (V R 7/02, BFHE 210, 164) entschieden, dass sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B lit. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 lit. b UStG keine Anwendung findet.

    Darum war ein Tätigwerden erst auf den für die amtliche Sammlung bestimmten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) geboten.

    Jedoch ist ein Schadensersatzanspruch des Klägers im Blick auf die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2000 gegeben, weil es die Beklagte versäumt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf die durch den in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) zugunsten des Klägers geänderte Rechtslage zu reagieren.

    b) Vor diesem Hintergrund hätte die Beklagte nach der spätestens im Frühjahr des Jahres 2003 anzunehmenden Kenntnis von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) innerhalb der noch offenen Festsetzungsfristen eine Neufestsetzung der Umsatzsteuer beantragen müssen.

    Da der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) laut der in der Juris-Datenbank enthaltenen Nachweise erst im Jahr 2003 veröffentlicht wurde (vgl. etwa DStRE 2003, 179), bestand keine Verpflichtung der Beklagten, für diese Jahre eine Neufestsetzung zu beantragen.

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGHZ 178, 258, 262 Rn. 9 m.w.N.).

    Erst wenn ein Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm überzeugt ist, hat es das Verfahren auszusetzen und nach Art. 100 Abs. 1 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen; bloße verfassungsrechtliche Zweifel berechtigen noch nicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BGHZ 178, 258, 263 Rn. 12).

    Danach kann sich nur ausnahmsweise die Pflicht ergeben, auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit eines bislang als verfassungsgemäß behandelten Steuergesetzes hinzuweisen (BGHZ 178, 258, 263 Rn. 13).

    Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheides beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen, insbesondere einer in ähnlichem Zusammenhang ergangenen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt (BGHZ 178, 258, 264 Rn. 15).

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    aa) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat durch Urteil vom 11. Juni 1998 (C 283/95, RIW 1998, 644) entschieden, dass ein Mitgliedstaat unerlaubtes Glücksspiel nicht der Umsatzsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels - konkret ging es um Roulette - durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.

    Dem Gesetzgeber wurde als Folgerung aus dem Urteil vom 11. Juni 1998 lediglich empfohlen, die allein im Blick auf unerlaubtes Glücksspiel entstandene Gesetzeslücke durch dessen Einbeziehung in die Rennwett- und Lotteriesteuer zu schließen (Offerhaus/van Nahmen, aaO § 4 Nr. 9 Rn. 54; vgl. auch EuGH, Urt. v. 11. Juni 1998, aaO S. 645 Rn. 30).

    (1) Im Streitfall können bereits im Ausgangspunkt keine gesteigerten Anforderungen an die Beobachtungs- und Recherchierungspflicht der Beklagten gestellt werden, weil die Rechtslage nach Ablauf von mehr als zwei Jahren seit der letzten diesen Bereich betreffenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 11. Juni 1998, aaO) keine besonderen Entwicklungstendenzen erkennen ließ und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zu erwarten war.

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Dann muss ein Berater, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435).

    (3) Der rechtliche Berater muss jedoch nur über die in den amtlichen Sammlungen und in den einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte orientiert sein (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1952 - I ZB 13/51, NJW 1952, 425; Urt. v. 21. September 2000, aaO).

  • FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00

    Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Das FG Münster habe in einem Beschluss vom 15. September 2000 (5 V 4286/00, EFG 2001, 394) die Auffassung vertreten, es sei unzweifelhaft, dass aus in Gaststätten und Spielhallen aufgestellten Geldspielautomaten erzielte Umsätze nicht unter die Befreiungsregelung des § 4 Nr. 9 lit. b UstG fielen.

    Umsätze aus erlaubtem Glücksspiel waren aus dieser Warte nicht deswegen von der Umsatzsteuer auszunehmen, weil solche Umsätze steuerfrei in einer Spielbank ausgeführt werden konnten (FG Münster, Beschl. v. 15. September 2000 - 5 V 4286/00, EFG 2001, 394, 395).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 17. Februar 2005 (C 453/02 und 462/02, EuZW 2005, 210) erkannt, dass das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt.

    Zwar mag es bei einer rückschauenden Bewertung naheliegen, die Entscheidung bereits im Sinne der Umsatzsteuerfreiheit auch des erlaubten Glückspiels zu deuten (vgl. EuGH, Urt. v. 17. Februar 2005, aaO S. 211 Rn. 28; dagegen aber etwa Birk/Jahndorf UR 2002, 289, 294).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Auftraggeber nicht als mitwirkendes Verschulden vorgeworfen werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, WM 2009, 369, 371 Rn. 21).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Umsatzsteuer von dem Unternehmer jährlich anzumelden ist (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG) und die Anmeldung gemäß § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (BGH, Urt. v. 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107; Urt. v. 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06, WM 2008, 1416, 1417 Rn. 19; Urt. v. 5. März 2009 - IX ZR 172/05, WM 2009, 863, 864 Rn. 11).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Umsatzsteuer von dem Unternehmer jährlich anzumelden ist (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG) und die Anmeldung gemäß § 168 Satz 1 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (BGH, Urt. v. 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107; Urt. v. 29. Mai 2008 - IX ZR 222/06, WM 2008, 1416, 1417 Rn. 19; Urt. v. 5. März 2009 - IX ZR 172/05, WM 2009, 863, 864 Rn. 11).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 4/08

    Eintritt der Wirkung der Zustellung einer Streitverkündung für die Hemmung der

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

  • BGH, 12.11.2009 - IX ZR 152/08

    Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung;

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 100/95

    Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Steuerberater; Hinweispflicht des

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94

    Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 222/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater wegen

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

  • BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97

    Unterwerfung unerlaubten Glücksspiels unter die deutsche Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13

    Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des

    Ferner kann ins Gewicht fallen, mit welchem Aufwand - auch an Kosten - der neuen Rechtsentwicklung im Interesse des Mandanten Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17).

    Er darf vielmehr darauf vertrauen, über etwaige neue Rechtsentwicklungen durch die allgemeinen steuerrechtlichen Fachpublikationen unterrichtet zu werden (BGH, Urteil vom 23. September 2010, aaO, Rn. 24 ff).

  • OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18

    Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 hierbei bewusst offengelassen, ob bei einer fortschreitenden, einen einfachen, raschen und kostengünstigen Zugriff gestattenden Informationstechnologie in Zukunft strengere Anforderungen an die Kenntnis höchstrichterlicher Entscheidungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09 -, juris Rn. 26).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08

    Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten

    Dies gilt namentlich im Verhältnis des steuerlichen Beraters zu seinem Mandanten (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 14; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 43; Zugehör, aaO Rn. 1235; D. Fischer, DB 2010, 2600, 2601).

    Selbst wenn ein Mandant über steuerrechtliche Kenntnisse verfügt, muss er darauf vertrauen können, dass der beauftragte Berater die anstehenden steuerrechtlichen Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - IX ZR 216/92, NJW 1993, 2747, 2750; vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, NJW 2000, 1263, 1265; vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141, 1143 Rn. 21; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, aaO).

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

    aa) Er ist insbesondere gehalten, die höchstrichterliche Rechtsprechung anhand der amtlichen Sammlungen und der einschlägigen Fachzeitschriften zu verfolgen (BGH, Urteile vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17 [für Steuerberater]; vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, NJW 2001, 675 unter II 1).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 85/10

    Rechtsanwaltshaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs

    a) Besteht die Pflichtwidrigkeit des Rechtsberaters darin, dass der gebotene Rechtsbehelf gegen einen Bescheid unterblieben ist, entsteht der Schaden des Mandanten mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - IX ZR 100/95, WM 1996, 2066, 2067 unter II. 1. A; vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 40; vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 170/09, WM 2010, 2284 Rn. 11; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 195/09, aaO Rn. 10), also erst in dem Augenblick, in dem er nicht mehr durch einen Rechtsbehelf die Abänderung des gegen ihn ergangenen Bescheids erwirken kann.
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 195/09

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des

    Denn die angefochtene Entscheidung ist in diesem Punkt im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 23. September 2010 - IX ZR 26/09 z.V.b.).

    Besteht die Pflichtwidrigkeit darin, dass der gebotene Rechtsbehelf gegen den Bescheid nicht eingelegt wird, so entsteht der Anspruch in dem Augenblick, in dem der Steuerpflichtige von sich aus nicht mehr durch einen Rechtsbehelf die Abänderung des Steuerbescheids erwirken kann; die eng begrenzten Abänderungsmöglichkeiten nach § 173 AO reichen nicht aus, den Eintritt des Schadens erst für den Zeitpunkt anzunehmen, von dem an auch sie nicht mehr bestehen (BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 100/95, WM 1996, 2066, 2067; v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 787; v. 23. September 2010 - IX ZR 26/09 z.V.b.).

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15

    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafterinnen eines Schiffsfonds

    Dieses sei in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, die zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehörten (Hinweis auf BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09; Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10), insbesondere in DStRE 2005, 1376 und BB 2005, 2560.

    Aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 lasse sich ableiten, dass ein Steuerberater Entscheidungen aus einschlägigen Fachzeitschriften kennen müsse (auch Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10).

    Beide Entscheidungen seien zudem bis zur Prospektveröffentlichung in keiner von einem Steuerberater zu beachtenden Publikation - BStBl. II und DStR (Hinweis auf BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, juris) - veröffentlicht worden.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergebe sich aus der bereits zitierten Entscheidung des BGH vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 auch nicht, dass in dem Prospekt über das Risiko einer Anwendung der Entscheidungen hätte aufgeklärt werden müssen.

  • OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10

    Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von

    Die von dem Beklagten mit Schriftsatz vom 16. Februar 2011 in Bezug genommenen Urteile des Bundesgerichtshofs (IX ZR 26/09) und des Oberlandesgerichts Stuttgart stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

    Dann muss ein Berater, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (BGH, Urteil vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, juris Rn. 17).

  • LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10

    Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch

    Selbst wenn der Mandant über steuerrechtliche Kenntnisse verfügt, muss er darauf vertrauen können, dass der beauftragte Berater die anstehenden steuerrechtlichen Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (BGH NJW 1993, 2747, 2750 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 216/92]; 2000, 1263, 1265; 2009, 1141, 1143 Rn. 21; WM 2010, 2050 [BGH 23.09.2010 - IX ZR 26/09]).

    Unter besonderen Umständen kann ausnahmsweise auch im Rahmen eines Beratungsfehlers ein Mitverschulden des Mandanten in Erwägung zu ziehen sein (BGHZ 100, 117, 125; 186, 152), etwa wenn Warnungen oder ohne Weiteres erkennbare Umstände, die gegen die Richtigkeit des von dem Berater eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet werden (BGH WM 1977, 334, 337; NJW 1982, 1095, 1095 [BGH 25.11.1981 - IVa ZR 286/80]; WM 2010, 2050).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 23 U 70/20
    Er muss sich deshalb über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch der einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten, zu denen auch die Deutsche Zeitschrift für Steuerrecht gehört (BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, BeckRS 2010, 24959 Rn. 17, beck-online).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 170/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn bei Einspruchseinlegung nur gegen einen

  • OLG München, 05.11.2021 - 17 U 905/21

    Kein Schadensersatz bei Erwerb eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 189/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • OLG München, 13.07.2022 - 15 U 8880/21

    Regressanspruch eines "Diesel-Klägers" gegen seinen Prozessbevollmächtigten

  • OLG München, 06.09.2021 - 17 U 905/21

    Rückgabeoptionsrecht; Schlussratenerlass

  • OLG Köln, 26.03.2015 - 8 U 27/07

    Pflichten und Haftung des Steuerberaters

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 16 U 46/15

    Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater wegen der Rücknahme von

  • KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 205/09

    Darlegungspflicht hinsichtlich eines fortbestehenden Klärungsbedarfs über eine

  • OLG Hamm, 26.07.2022 - 28 U 132/21

    Regress gegen einen Rechtsanwalt; Beachtung der einschlägigen höchstrichterlichen

  • LG Kassel, 14.10.2020 - 8 O 2244/17

    Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerberaters als

  • OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 10 U 112/21

    Prozesskostenhilfe aufgrund der Anzeige von Masseunzulänglichkeit durch den

  • OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht des Steuerberaters bei möglicher mangelnder

  • OLG Hamm, 17.01.2017 - 34 U 106/16
  • LG Halle, 21.11.2014 - 3 O 210/14

    Steuerberaterhaftung: Pflichtlektüre des Steuerberaters

  • LG Dortmund, 10.09.2014 - 20 O 29/14

    Steuerbelastung aufklärungsbedürftige Prospektangabe bei Beitritt zu Schiffsfonds

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 23 U 56/10

    Schadenersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen Verlust der Möglichkeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht