Rechtsprechung
BGH, 10.12.1998 - IX ZR 262/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BGB §§ 242 Ba, 305
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristung einer Ausfallverhütungsgarantie
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Garantie; Ausfallverhütungsga- rantie, befristete -
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242, 305
Berufung auf die Befristung einer Ausfallverhütungsgarantie - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 242, 305
Ausfallverhütungsgarantie: Treuwidrige Berufung auf Befristung gegenüber Grundpfandgläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 242, 305
Keine Berufung auf Befristung einer Ausfallverhütungsgarantie für Zwangsversteigerung bei ergebnisloser Beendigung des Verfahrens mangels Geboten
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Ausfallverhütungsgarantie; Zulässigkeit der zeitlichen Befristung
Papierfundstellen
- NJW 1999, 711
- ZIP 1999, 234
- MDR 1999, 430
- WM 1999, 171
- DB 1999, 426
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 262/97
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 90, 69, 80 m.w.N.) ist eine ergänzende Vertragsauslegung unzulässig, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke in Betracht kommen, aber kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche Regelung die Parteien getroffen hätten.
- BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08
Schiedsfähigkeit II
Sie ist deshalb insbesondere ausgeschlossen, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke in Betracht kommen, aber kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche dieser Regelungen die Parteien getroffen hätten ( BGH, Urt. v. 10. Dezember 1998 - IX ZR 262/97, ZIP 1999, 234, 236;… Bamberger/Roth/ Wendtland, BGB 2. Aufl. § 157 Rdn. 42). - OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20
Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung
Die ergänzende Vertragsauslegung findet ihre Grenze dort, wo sie in eine - unzulässige - freie richterliche Rechtsschöpfung umschlägt; sie ist deshalb insbesondere ausgeschlossen, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke in Betracht kommen, aber kein Anhaltspunkt dafür besteht, welche dieser Regelungen die Parteien getroffen hätten (BGH NJW 1999, 711, 712;… NJW 2009, 1962 Rn. 36).