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   BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13   

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https://dejure.org/2015,29048
BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13 (https://dejure.org/2015,29048)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - IX ZR 263/13 (https://dejure.org/2015,29048)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13 (https://dejure.org/2015,29048)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 304 Abs 1 ZPO, § 276 BGB, § 280 BGB, § 670 BGB, §§ 670 ff BGB
    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 7 ZPO, § 12 VVG, § 199 Abs. 1 BGB, § 139 ZPO, § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 304 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Bestehen eines Anspruchs bei einer Verletzung der Vertragspflichten eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung eines Anspruchs; Ergehen eines einheitlichen Grundurteils bei einem aus mehreren Teilansprüchen zusammengesetzten Klagebegehren

  • Anwaltsblatt

    § 304 ZPO
    Regressprozess: Gericht muss prüfen, ob Anspruch überhaupt bestand

  • Anwaltsblatt

    § 304 ZPO
    Regressprozess: Gericht muss prüfen, ob Anspruch überhaupt bestand

  • rewis.io

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 304
    Grundurteil bei Geltendmachung mehrerer Teilansprüche aus Anwaltsfehler bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VVG § 12; ZPO § 304 Abs. 1
    Berücksichtigung des Bestehen eines Anspruchs bei einer Verletzung der Vertragspflichten eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung eines Anspruchs; Ergehen eines einheitlichen Grundurteils bei einem aus mehreren Teilansprüchen zusammengesetzten Klagebegehren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klagebegehren aus mehreren Teilansprüchen: Wann kann ein einheitliches Grundurteil ergehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht bestehende Anspruch - und der Anwaltshaftungsprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundurteil bei mehreren Teilansprüchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Erlass eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Erlass eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nicht durchgesetzter Ersatzanspruch muss für einen Regress bestanden haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrere Teilansprüche: Wann darf einheitliches Grundurteil ergehen? (IBR 2016, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3453
  • MDR 2015, 1381
  • FamRZ 2016, 42
  • VersR 2016, 400
  • WM 2016, 534
  • AnwBl 2015, 980
  • AnwBl Online 2015, 615
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.05.1980 - VI ZR 276/78

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Im Anwaltshaftungsprozess gehört dann, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, seine Vertragspflichten bei der Durchsetzung eines Anspruchs verletzt zu haben, die Frage, ob jener Anspruch überhaupt bestand, zum Grund des Anspruchs (Anschluss an BGH, 13. Mai 1980, VI ZR 276/78, VersR 1980, 867).

    Eine andere Beurteilung würde zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Regressprozesses führen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1980 - VI ZR 276/78, VersR 1980, 867, 868).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, ZInsO 2009, 1028 Rn. 5; BVerfGE 84, 188, 189 f).

    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, nv Rn. 5; vom 23. April 2009, aaO).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, ZInsO 2009, 1028 Rn. 5; BVerfGE 84, 188, 189 f).

    Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN; vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN; vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).

    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, nv Rn. 5; vom 23. April 2009, aaO).

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 285/13

    Objektive Klagehäufung: Zulässigkeit der alternativen Verfolgung eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Dies ist bereits dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - IX ZR 164/11, NJW-RR 2014, 172 Rn. 8 mwN; vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZInsO 2014, 1679 Rn. 15).
  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 164/11

    Anwaltsregressprozess: Gehörsverletzung durch unterlassene Prüfung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Dies ist bereits dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - IX ZR 164/11, NJW-RR 2014, 172 Rn. 8 mwN; vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, ZInsO 2014, 1679 Rn. 15).
  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; vom 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, nv Rn. 5; vom 23. April 2009, aaO).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN; vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2005 - XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936 mwN; vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, VersR 2007, 225 Rn. 4 mwN; BVerfG, NJW 2003, 2524; BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f).
  • BGH, 29.07.2003 - X ZR 160/01

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 160/01, BauR 2003, 1884, 1888).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines

    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, Rn. 7).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 243/16

    Begründung der wettbewerblichen Eigenart einer Dienstleistung mit den

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verstößt ein Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13; NJW 2015, 1867 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7, jeweils mwN; Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, NJW-RR 2016, 1171 Rn. 52).
  • BGH, 22.09.2022 - VII ZR 786/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den

    Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1990 - VII ZR 302/89, BauR 1991, 212, juris Rn. 20; Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13 Rn. 11 m.w.N., NJW 2015, 3453; Urteil vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15 Rn. 12, MDR 2017, 839).
  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20

    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung;

    Ein Gericht verstößt insoweit nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Verbot der "Überraschungsentscheidung", vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7; jeweils mwN).
  • OLG München, 07.06.2017 - 15 U 161/16

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils beim Anwaltsregress

    Zum Klagegrund beim Anwaltsregress gehört auch, ob der durchzusetzende Anspruch des Mandanten (hier der Anspruch auf die Versicherungsleistung) überhaupt bestand (BGH, Urt. vom 17.09.2015, IX ZR 263/13).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 19 W 30/18

    Grundbuchberichtigung: Berichtigungsanspruch eines hälftigen Miteigentümers eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verstößt ein Gericht gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urt. v. 15.02.2018, I ZR 243/16, Rn. 7 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 17.09.2015, IX ZR 263/13, Rn. 7, juris).
  • BGH, 23.06.2022 - VII ZR 677/21

    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als eine eigenständige Schadensposition

    Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen (Streitgegenständen) zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1990 - VII ZR 302/89, BauR 1991, 212, juris Rn. 20; Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13 Rn. 11 m.w.N., NJW 2015, 3453; Urteil vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15 Rn. 12, MDR 2017, 839).
  • BGH, 09.07.2020 - I ZR 199/19

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Ein Gericht verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13; NJW 2015, 1867 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7, jeweils mwN; Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, NJW-RR 2016, 1171 Rn. 52).
  • OLG Hamm, 14.02.2022 - 3 U 121/21

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Anforderungen an ein

    Der Erlass eines Grundurteils kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsstreit hinsichtlich des Grundes betreffend sämtliche geltend gemachten Teilansprüche zur Entscheidung reif ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 263/13).
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