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   BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18   

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https://dejure.org/2019,8841
BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18 (https://dejure.org/2019,8841)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - IX ZR 27/18 (https://dejure.org/2019,8841)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - IX ZR 27/18 (https://dejure.org/2019,8841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen Insolvenzverwalter; Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Errei...

  • rewis.io

    Mindestbeschwer der Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei einer Tabellenfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; InsO § 180 ; InsO § 182
    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen Insolvenzverwalter; Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichen des Beschwerdewertes; Zu erwartenender Betrag von mehr als 20.000 EUR bei der Verteilung der Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; InsO § 180 ; InsO § 182
    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen Insolvenzverwalter; Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichen des Beschwerdewertes; Zu erwartenender Betrag von mehr als 20.000 EUR bei der Verteilung der Insolvenzmasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2014 - II ZR 156/13

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18
    Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4).

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 200/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung einer Forderung zur

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18
    Der Wert der Beschwer ist im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung ohne Bindung an die durch das Berufungsgericht vorgenommene Streitwertfestsetzung von Amts wegen nach §§ 2 ff ZPO, § 182 InsO zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 200/05, NZI 2007, 175 Rn. 4 mwN).

    Dabei obliegt es dem Beschwerdeführer innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO; Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, WuM 2018, 733 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15

    Insolvenzverfahren: Streitwert der Tabellenfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18
    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99

    Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18
    Bei der Schätzung der Schuldenmasse ist die Klageforderung zum vollen Betrag anzusetzen; andere bestrittene Forderungen sind unabhängig davon, ob ihretwegen bereits Feststellungsklage erhoben wurde oder nicht, mit dem Wahrscheinlichkeitswert zu berücksichtigen (MünchKomm-InsO/Schumacher, 3. Aufl., § 182 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. September 1999 - IX ZR 80/99, ZIP 1999, 1811, 1812).
  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18
    Dabei obliegt es dem Beschwerdeführer innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, aaO; Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, WuM 2018, 733 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.09.2022 - IX ZR 15/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer bei Feststellung einer

    Es obliegt dem Beschwerdeführer, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision darzulegen und glaubhaft zu machen, dass die Beschwer der beabsichtigten Revision 20.000 EUR übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2019, aaO Rn. 4 mwN).

    Hierzu hat der Beschwerdeführer Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen, die dem Revisionsgericht ermöglichen, die voraussichtliche Quote zu schätzen (BGH, Beschluss vom 21. März 2019, aaO).

    Denn von der vorhandenen Masse sind für die Berechnung der voraussichtlichen Quote die zu erwartenden Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 53 InsO) abzuziehen (BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZR 27/18, NZI 2019, 427 Rn. 6).

  • OLG Koblenz, 29.12.2020 - 3 U 383/20

    "Schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter: Nichtigkeit eines Treuhandvertrags

    Selbst wenn man von einem Abschluss eines Treuhandvertrags ausgehe, sei dieser nichtig gemäß § 138 bzw. § 134 BGB und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (IX ZR 27/18, juris Rn 31).
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