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   BGH, 25.04.2013 - IX ZR 277/12   

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https://dejure.org/2013,9963
BGH, 25.04.2013 - IX ZR 277/12 (https://dejure.org/2013,9963)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - IX ZR 277/12 (https://dejure.org/2013,9963)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - IX ZR 277/12 (https://dejure.org/2013,9963)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Strafverteidigers zur konkreten und für Dritte nachvollziehbaren Dokumentation des erbrachten Arbeitsaufwands bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Strafverteidigers zur konkreten und für Dritte nachvollziehbaren Dokumentation des erbrachten Arbeitsaufwands bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - IX ZR 277/12
    Soweit der Beschwerdeführer im Blick auf die Höhe der zugunsten des Beklagten vereinbarten Vergütung den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO) geltend macht, fehlt es bereits an der gebotenen Unterscheidung, ob einerseits ein die gesetzlichen Höchstgebühren um das Fünffache überschreitendes Stundenhonorar in der konkreten Sache gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 48 ff) und andererseits der geltend gemachte Arbeitsaufwand nachgewiesen ist (BGH, aaO Rn. 76 ff).

    Der Verteidiger ist lediglich gehindert, bei der Vereinbarung eines Stundenhonorars den Zeitaufwand des Referendars gesondert zu berechnen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 83).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - IX ZR 277/12
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • KG, 16.11.1999 - 21 U 4354/98

    Auslegung einer Honorarvereinbarung bei Vertetung des Anwalts durch einen

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - IX ZR 277/12
    Im Blick auf den Einsatz eines Referendars durch den Beklagten ist eine Divergenz zu dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Kammergerichts (KGR Berlin 2000, 111 = NStZ-RR 2000, 191) nicht gegeben, weil der Streitfall ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, die Vergleichsentscheidung hingegen die mündliche Hauptverhandlung in Strafsachen betrifft.
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