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BGH, 24.09.1998 - IX ZR 281/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bürgschaften finanziell überforderter Ehegatten oder vergleichbarer Personen; Auslegung einer Sicherungsabrede
- Judicialis
ZPO § 554 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 765, 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des bürgenden Ehegatten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1981 - II ZR 70/81
Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils im Urkundenverfahren
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - IX ZR 281/97
Dieses Vorbringen ist daher im Nachverfahren erheblich, weil seine Nichtberücksichtigung im Vorverfahren auf den Beschränkungen der Beweismittel im Urkundenprozeß beruht (vgl. BGHZ 82, 115, 117 f). - BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - IX ZR 281/97
Die Beklagte mußte von Anfang an befürchten, im Bürgschaftsfall in voller Höhe der Bürgschaftssumme in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2118 f, z.V.b. in BGHZ). - BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus BGH, 24.09.1998 - IX ZR 281/97
Vielmehr ist die zwischen den Parteien getroffene Sicherungsabrede (vgl. BGHZ 134, 325, 329 f) dahin zu verstehen, daß die Klägerin die Beklagte erst dann in Anspruch nehmen werde, wenn diese Einkünfte in einer solchen Höhe erzielt, daß sie in fünf Jahren ein Viertel der gesamten Bürgschaftssumme damit abdecken kann.