Rechtsprechung
BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 S 2 InsO
Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzrechtliche Unerheblichkeit der Zahlungsunwilligkeit des Insolvenzschuldners - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Benachteiligungsvorsatz bei bervorzugter Befriedigung trotz Kenntnis von gegen ihn gerichteten Forderungen anderer Personen; Widerlegung der auf Grund der Zahlungseinstellung entstandenen Vermutung der Zahlungsunfähigkeit
- rewis.io
Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzrechtliche Unerheblichkeit der Zahlungsunwilligkeit des Insolvenzschuldners
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligungsvorsatz bei bervorzugter Befriedigung trotz Kenntnis von gegen ihn gerichteten Forderungen anderer Personen; Widerlegung der auf Grund der Zahlungseinstellung entstandenen Vermutung der Zahlungsunfähigkeit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Befriedigung eines einzelnen Gläubigers - und die Insolvenzanfechtung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Auszüge)
Benachteiligungsvorsatz des § 133 Abs. 1 InsO
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 24.04.2013 - 5 O 387/12
- OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 78/13
- BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11
Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Diese tatbestandlichen Feststellungen können mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) in dem Beschwerdeverfahren nicht mehr mit Verfahrensrügen angegriffen werden, sondern sind als bindend zugrunde zu legen (vgl. BGH…, Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 48/10, BGHZ 188, 373 Rn. 12; vom 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11, WM 2013, 1115 Rn. 19). - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06
Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Er muss also entweder wissen, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder aber sich diese Folge als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, BGHZ 155, 75, 84; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, WM 2007, 1579 Rn. 8). - BGH, 26.02.1969 - VIII ZR 41/67
Anfechtung von Zahlung bzw. Zession im Rahmen einer Konkursverwaltung - Begriff …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Im ersteren Fall hat er die Benachteiligung nicht gewollt, im zweiten dagegen ist der Benachteiligungsvorsatz gegeben (BGH, Urteil vom 26. Februar 1969 - VIII ZR 41/67, WM 1969, 374, 376).
- BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02
Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Er muss also entweder wissen, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder aber sich diese Folge als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, BGHZ 155, 75, 84;… vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, WM 2007, 1579 Rn. 8). - BGH, 01.03.2011 - XI ZR 48/10
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Nachträglicher Eintritt der die …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Diese tatbestandlichen Feststellungen können mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) in dem Beschwerdeverfahren nicht mehr mit Verfahrensrügen angegriffen werden, sondern sind als bindend zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 48/10, BGHZ 188, 373 Rn. 12;… vom 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11, WM 2013, 1115 Rn. 19). - BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09
Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der …
Auszug aus BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13
Dazu ist es ihm unbenommen, der auf eine Zahlungseinstellung gestützten Annahme der Zahlungsunfähigkeit etwa durch den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder auf Vernehmung vom Zeugen zum Nachweis entgegenzutreten, dass eine Liquiditätsbilanz im maßgebenden Zeitraum für den Schuldner eine Deckungslücke von weniger als 10 v.H. auswies (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 239/09, WM 2012, 711, Rn. 18).
- OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 96/16
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis vom …
Die im Insolvenzrecht unerhebliche Zahlungsunwilligkeit liegt nur vor, wenn gleichzeitig Zahlungsfähigkeit gegeben ist (BGH, Beschl. v. 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, juris Rn. 6).Dazu ist es ihm unbenommen, der auf eine Zahlungseinstellung gestützten Annahme der Zahlungsunfähigkeit etwa durch den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder auf Vernehmung von Zeugen zum Nachweis entgegenzutreten, dass eine Liquiditätsbilanz im maßgebenden Zeitraum für den Schuldner eine Deckungslücke von weniger als 10 v. H. auswies (…BGH, Urt. v. 15. März 2012 - IX ZR 239/09, WM 2012, 711, 712 Rn. 18; Beschl. v. 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, juris Rn. 6).
- BGH, 15.11.2018 - IX ZR 60/18
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fremdem Recht einer GmbH
Nach den mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) bindenden tatbestandlichen Feststellungen des Vordergerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 8) richteten sich die im Jahre 2012 erhobenen Klagen gegen sämtliche Fonds. - OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
Insolvenzanfechtung: Beginn der Verzinsung des Rückgewähranspruchs
Zwar kann diese Vermutung vom Prozessgegner widerlegt werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014, IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 f., hier zitiert nach juris, Rdn. 6).
- OLG München, 20.10.2022 - 7 U 1785/18
Vereinbarung mit der Gläubigerin eines Verlustausgleichsanspruchs zur Abwendung …
Auch die schlichte Behauptung der Beklagtenseite, dass hinsichtlich dieser Forderung lediglich Zahlungsunwilligkeit (wegen des aus Sicht des Erblassers unbefriedigenden Sanierungskonzepts) vorgelegen habe, würde die Vermutung der Zahlungseinstellung nicht ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.7.2014 - IX ZR 287/13, Rz. 6). - BGH, 15.11.2018 - IX ZR 61/18
Beginn des Laufs der Verjährung bei Inanspruchnahme einer GmbH durch Anleger für …
Nach den mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) bindenden tatbestandlichen Feststellungen des Vordergerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 8) richteten sich die im Jahre 2012 erhobenen Klagen gegen sämtliche Fonds. - BGH, 15.11.2018 - IX ZR 76/18
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fremdem Recht einer GmbH i.R.d. …
Nach den mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) bindenden tatbestandlichen Feststellungen des Vordergerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 8) richteten sich die im Jahre 2012 erhobenen Klagen gegen sämtliche Fonds. - BGH, 10.07.2015 - AnwZ (Brfg) 25/14
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen …
Der Einwand der Zahlungsunwilligkeit ist zwar unbeachtlich, wenn und soweit der Schuldner zugleich zahlungsunfähig ist (vgl. für den insolvenzrechtlichen Begriff der Zahlungsunfähigkeit BGH…, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 239/09, WM 2012, 711 Rn. 18; Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 6). - BGH, 15.11.2018 - IX ZR 62/18
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fremdem Recht einer GmbH
Nach den mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) bindenden tatbestandlichen Feststellungen des Vordergerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 8) richteten sich die im Jahre 2012 erhobenen Klagen gegen sämtliche Fonds. - BGH, 15.11.2018 - IX ZR 63/18
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fremdem Recht einer GmbH
Nach den mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) bindenden tatbestandlichen Feststellungen des Vordergerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 8) richteten sich die im Jahre 2012 erhobenen Klagen gegen sämtliche Fonds. - BGH, 15.11.2018 - IX ZR 77/18
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fremdem Recht einer GmbH
Nach den mangels Einlegung eines Tatbestandsberichtigungsantrags (§ 320 ZPO) bindenden tatbestandlichen Feststellungen des Vordergerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - IX ZR 287/13, ZInsO 2014, 1661 Rn. 8) richteten sich die im Jahre 2012 erhobenen Klagen gegen sämtliche Fonds.