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   BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97 (2)   

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BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97 (2) (https://dejure.org/1999,712)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1999 - IX ZR 298/97 (2) (https://dejure.org/1999,712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675
    Pflicht zur Belehrung des Mandanten über Frist zur Anfechtung des Steuerbescheids auch bei aussichtslos beurteilter Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines Steuerbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2435
  • MDR 1999, 961
  • VersR 1999, 1161
  • WM 1999, 1342
  • BB 1999, 1460
  • DB 1999, 1853
  • DB 1999, 1953
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Wird im angefochtenen Urteil ein einziger, auf einen einheitlichen Rechtsgrund gestützter Klageanspruch zurückgewiesen, so genügt für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung regelmäßig ein Angriff, der geeignet ist, dem angefochtenen Urteil die Tragfähigkeit zu nehmen (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89, NJW 1990, 1184; Urt. v. 18. März 1992 - IV ZR 101/91, NJW 1992, 1898 f).

    Dagegen muß sich die Berufungsbegründung bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren prozessualen Ansprüchen mit allen für fehlerhaft gehaltenen Punkten befassen (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990, aaO; Urt. v. 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92, NJW 1993, 3073, 3074; v. 13. November 1997, aaO).

    Dies gilt entsprechend, wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt hat (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990, aaO; Urt. v. 18. Juni 1998, aaO).

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Deswegen muß die Berufungsbegründung auf den zu entscheidenden Fall zugeschnitten sein und im einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist (BGH, Beschl. v. 17. September 1992 - IX ZB 45/92, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 - Inhalt, notwendiger 8; Urt. v. 13. November 1997 - VII ZR 199/96, NJW 1998, 1081, 1082; v. 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126).

    Dies gilt entsprechend, wenn das Gericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt hat (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990, aaO; Urt. v. 18. Juni 1998, aaO).

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Deswegen muß die Berufungsbegründung auf den zu entscheidenden Fall zugeschnitten sein und im einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist (BGH, Beschl. v. 17. September 1992 - IX ZB 45/92, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 - Inhalt, notwendiger 8; Urt. v. 13. November 1997 - VII ZR 199/96, NJW 1998, 1081, 1082; v. 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126).

    Dagegen muß sich die Berufungsbegründung bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren prozessualen Ansprüchen mit allen für fehlerhaft gehaltenen Punkten befassen (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990, aaO; Urt. v. 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92, NJW 1993, 3073, 3074; v. 13. November 1997, aaO).

  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Wird im angefochtenen Urteil ein einziger, auf einen einheitlichen Rechtsgrund gestützter Klageanspruch zurückgewiesen, so genügt für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung regelmäßig ein Angriff, der geeignet ist, dem angefochtenen Urteil die Tragfähigkeit zu nehmen (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89, NJW 1990, 1184; Urt. v. 18. März 1992 - IV ZR 101/91, NJW 1992, 1898 f).
  • BGH, 17.09.1992 - IX ZB 45/92

    Keine Klageänderung in der Berufungsschrift ohne Anfechtung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Deswegen muß die Berufungsbegründung auf den zu entscheidenden Fall zugeschnitten sein und im einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist (BGH, Beschl. v. 17. September 1992 - IX ZB 45/92, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 - Inhalt, notwendiger 8; Urt. v. 13. November 1997 - VII ZR 199/96, NJW 1998, 1081, 1082; v. 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Dieser ist seiner umfassenden Beratungspflicht insoweit fahrlässig nicht nachgekommen, als er den Kläger und dessen Ehefrau als Mandanten nicht über die Klagefrist gemäß § 47 FGO belehrt hat (vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 153/96, WM 1998, 301, 302).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Der Beklagte hat diese Kosten zu erstatten, weil sie aus der Sicht des Klägers zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig und deswegen eine adäquate Folge der schuldhaften Pflichtverletzung des Beklagten waren (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1994 - VI ZR 3/94, NJW 1995, 446, 447).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Da der verbliebene Klageanspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten wegen der Beratung über einen Regreßanspruch bezüglich der Steuernachteile in Höhe von 84.025,10 DM - dieser Betrag ergibt sich aus dem in der Rechnung angegebenen Gegenstandswert von 85.707,10 DM abzüglich der Finanzgerichtskosten von 1.682 DM - im Sinne des § 565 Abs. 3 ZPO entscheidungsreif ist, kann der Senat von einer Zurückverweisung an das Berufungsgericht absehen und selbst in der Sache entscheiden (vgl. BGHZ 102, 332, 337).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
    Dagegen muß sich die Berufungsbegründung bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren prozessualen Ansprüchen mit allen für fehlerhaft gehaltenen Punkten befassen (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990, aaO; Urt. v. 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92, NJW 1993, 3073, 3074; v. 13. November 1997, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02

    Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung aus dem

    Denn Überprüfungs- und Korrekturarbeiten können grundsätzlich eine adäquate und zurechenbare Folge einer fehlerhaften Steuerberatung sein (BGH NJW 1999, 2435; Senat, GI 2001, 180).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

    Andernfalls kann die Berufungsbegründung ihren Zweck, eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs herbeizuführen (Thomas/Putzo ZPO 26. Aufl. § 520 Rn. 20), Berufungsgericht und Gegner darüber zu unterrichten, wie der Berufungskläger den Streitfall beurteilt wissen will, und sie in die Lage zu versetzen, sich auf die Rechtsmittelangriffe erschöpfend vorzubereiten (BGH 11. Mai 1999 - IX ZR 298/97 - NJW 1999, 2435, zu I 1 der Gründe mwN), nicht erfüllen.
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auf die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Anfechtung des Steuerbescheides durch den Berater kommt es nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1999 - IX ZR 298/97, WM 1999, 1342, 1344).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3184
BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97 (https://dejure.org/1999,3184)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - IX ZR 298/97 (https://dejure.org/1999,3184)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - IX ZR 298/97 (https://dejure.org/1999,3184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonformität der nachteiligen Rückwirkung der Neuregelung des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988 ; Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Fortbestand einer bisherigen Rechtslage; Regelungsbereich des § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO); ...

  • Judicialis

    ZPO § 554 b; ; BGB § 326; ; AO § 41 Abs. 1 Satz 1

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BerlinFG § 17
    Wirksamkeit einer rückwirkenden Gesetzesänderung (hier: BerlinFG) mit Kabinettsbeschluß aus zwingenden Gemeinwohlgründen bei hoher Wahrscheinlichkeit des Erlasses eines entsprechenden Gesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1735
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97
    Zwar entfällt das schutzwürdige Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage in der Regel erst im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung (BVerfGE 72, 200, 261 f; BVerfG DVBl 1998, 465 m.w.N.), nicht jedoch schon mit dem Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und der öffentlichen Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch den Gesetzgeber (BVerfGE 72, 200, 261).

    Zur Verwirklichung dieses Vorhabens durfte der Gesetzgeber Maßnahmen treffen, um während des Gesetzgebungsverfahrens zu verhindern, daß Dispositionen der Betroffenen die Neuregelung kurz vor ihrem Erlaß durch Ausnutzung der bisherigen Regelung unterliefen (vgl. BVerfG DVBl 1998, 465, 466).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97
    Zwar entfällt das schutzwürdige Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage in der Regel erst im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung (BVerfGE 72, 200, 261 f; BVerfG DVBl 1998, 465 m.w.N.), nicht jedoch schon mit dem Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und der öffentlichen Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch den Gesetzgeber (BVerfGE 72, 200, 261).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97
    Deswegen bestand vom Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses an kein sachlicher Grund mehr, auf die Fortgeltung der früheren Rechtslage in schutzwürdiger Weise zu vertrauen (vgl. BVerfGE 13, 261, 271).
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97
    Mit Fristablauf waren die wechselseitigen Erfüllungsansprüche erloschen; soweit sich die Vertragspartner gemäß ihrem Schriftwechsel vom 14. Juni 1988 über einen Fortbestand des Vertrages geeinigt haben, handelt es sich um die Neubegründung einer entgeltlichen Verbindlichkeit (RGZ 107, 345, 347 ff; BGHZ 20, 338, 340 ff).
  • RG, 14.07.1923 - V 896/22

    Nachfrist beim Grundstückskauf

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - IX ZR 298/97
    Mit Fristablauf waren die wechselseitigen Erfüllungsansprüche erloschen; soweit sich die Vertragspartner gemäß ihrem Schriftwechsel vom 14. Juni 1988 über einen Fortbestand des Vertrages geeinigt haben, handelt es sich um die Neubegründung einer entgeltlichen Verbindlichkeit (RGZ 107, 345, 347 ff; BGHZ 20, 338, 340 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2003 - L 9 RJ 4142/02

    Entgeltpunktebegrenzung nach dem Fremdrentenrecht für Spätaussiedler

    Angesichts des insoweit schon eingeschränkten Vertrauensschutzes kann dahingestellt bleiben, ob der Vertrauensschutz schon deshalb insgesamt entfällt, weil der Kläger wegen des Kabinettsbeschlusses von diesem Zeitpunkt an, auf den sich die Rückwirkung bezieht, mit einer Neuregelung rechnen musste und daher kein sachlicher Grund mehr bestand, auf die Fortgeltung der früheren Rechtslage in schutzwürdiger Weise zu vertrauen (so BGH, Beschluss vom 11.2.1999, Az IX ZR 298/97 Orientierungssatz 2 juris-dok; zur Kritik hierzu Maurer aaO Rdn 120).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 RJ 30/02

    Rentenversicherung

    Der Bundesgerichtshof (BGH - Beschluss vom 11.02.1999 - IX ZR 298/97) führt hierzu aus, es entfalle das schützwürdige Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage in der Regel zwar erst zum Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung, nicht jedoch schon mit dem Bekannt werden von Gesetzesinitiativen oder der öffentlichen Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch den Gesetzgeber.
  • FG Hamburg, 02.07.2004 - I 178/04

    Körperschaftsteuer: Keine rückwirkende Begründung von Organschaften bei

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