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   BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98   

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https://dejure.org/2001,2344
BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98 (https://dejure.org/2001,2344)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - IX ZR 374/98 (https://dejure.org/2001,2344)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98 (https://dejure.org/2001,2344)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    GesO § 12 Abs. 1 Satz 1; DüngemittelsicherungsG § 2 Abs. 1 und 2
    Düngemittelsicherungsgesetz und Insolvenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtvollstreckung - Düngemittellieferungen - Getreideernte - Schadenersatz - Früchtepfandrecht - Absonderungsrecht - Haftung gegenüber der Masse

  • Judicialis

    GesO § 12 Abs. 1 Satz 1; ; DüngemittelsicherungsG § 2 Abs. 1; ; DüngemittelsicherungsG § 2 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht auf abgesonderte Befriedigung nach dem Düngemittelsicherungsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1188
  • NZI 2001, 548
  • WM 2001, 1628
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1992 - II ZR 262/91

    "ordnungsmäßige Wirtschaftsweise" des Landwirts i.S.d. § 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7. Dezember 1992 (BGHZ 120, 368 ff) entschieden, daß durch Entfernung der reifen Früchte vom Grundstück im Rahmen der Ernte das Früchtepfandrecht nach § 2 Abs. 1 des Düngemittelsicherungsgesetzes auch dann erlösche, wenn der Pfandgläubiger der Entfernung widersprochen habe oder davon nichts wisse.
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98
    Dafür setzt sich sein Absonderungsrecht am Erlös der Früchte fort (vgl. BGHZ 139, 319, 322 ff).
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZR 95/16

    Vermieterpfandrecht: Fahrzeug des Mieters als von dem Pfandrecht umfasster

    Zieht der Insolvenzverwalter den Erlös zur Masse und erlischt dadurch das Absonderungsrecht, so tritt an seine Stelle eine Masseschuld nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. BGH Urteil vom 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98 - WM 2001, 1628, 1629).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den

    Somit konnte die Klägerin einem als Verwertungsmaßnahme gedachten Räumungsverkauf nicht widersprechen; ein Widerspruch war zur Erhaltung des Absonderungsrechts auch nicht notwendig (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 2001 - IX ZR 374/98, WM 2001, 1628).
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