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BGH, 08.02.2001 - IX ZR 394/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlehen - Sofortige Zwangsvollstreckung - Kündigung eines Darlehens - Eidesstattliche Offebarungsversicherung - Übertragung von Gesellschaftsanteilen - Gläubigerbenachteiligung - Anfechtung eines Rechtsgeschäfts - Duldung der Zwangsvollstreckung - Gesamtzulässigkeit ...
- Judicialis
ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 519 Abs. 3
Umfang der Berufungsbegründung bei teilbarem Streitgegenstand - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97
Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines …
Auszug aus BGH, 08.02.2001 - IX ZR 394/99
In einer Berufungsbegründung muß gemäß § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO im einzelnen dargelegt werden, in welchen Punkten und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil für unrichtig gehalten wird (BGH, Urt. v . 11. Mai 1999 - IX ZR 298/97, WM 1999, 1342, 1343 m.w.N.). - BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89
Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen, …
Auszug aus BGH, 08.02.2001 - IX ZR 394/99
Bei einem teilbaren Streitgegenstand muß sich die Berufungsbegründung auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt wird (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89, WM 1990, 1091, 1092).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinandersetzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89 - NJW 1990, 1184 und Urteil vom 8. Februar 2001 - IX ZR 394/99 - BGH-Report 2001, 482). - OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 206/16
Haftung bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Schadensersatzanspruch bei …
Nach einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (BGH…, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 264/05 - Rdnr. 22; BGH Urteil vom 6.06.2000 - IX ZR 394/99). - OLG Koblenz, 31.05.2011 - 5 U 365/11
Ausreichen des lediglichen Angreifens des nach Auffassung des Erstgerichts …
Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinandersetzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft (vgl. BGH in NJW 1990, 1184 und in BGH-Report 2001, 482). - LG München I, 01.08.2008 - 32 O 17561/07 Der BGH habe bereits im Verfahren IX ZR 394/99 vom 19.12.2000 entschieden, dass eine Bank, die mit dem Depotverwalter eines Kunden eine Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen habe, verpflichtet sei, dies offenzulegen.