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   BGH, 15.07.1999 - IX ZR 396/98   

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BGH, 15.07.1999 - IX ZR 396/98 (https://dejure.org/1999,9988)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1999 - IX ZR 396/98 (https://dejure.org/1999,9988)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - IX ZR 396/98 (https://dejure.org/1999,9988)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57

    Zinsen als Hauptforderung

    Auszug aus BGH, 15.07.1999 - IX ZR 396/98
    Der Streitwert für die Revisionsinstanz ergibt sich aus der Zinsdifferenz zwischen dem Antrag des Klägers und dem Inhalt des richtig verstandenen Tenors des Berufungsurteils; die bis zum 30. Juli 1998 angefallenen Zinsen sind hier Hauptforderung (vgl. BGHZ 26, 174).
  • OLG Köln, 10.04.2002 - 13 U 73/01
    Weiter weisen sie darauf hin, dass im Verfahren gegen den Mitbürgen S (4 O 355/95 LG Wuppertal = 15 U 15/98 OLG Düsseldorf = IX ZR 396/98 BGH) die Klägerin ihre Forderung nur mit 103.756,73 DM beziffert habe, was zeige, dass die Berechnung nicht stimmen könne.
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