Rechtsprechung
| BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB § 765
- rws-verlag.de
Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der nur zur Vorbeugung gegen Vermögensverlagerung bürgenden Ehegattin
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ehegattenbürgschaft zwecks Vorbeugung von Vermögensverschiebungen: Zur Zeit unbegründete Bürgschaftsklage
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorbeugung einer Vermögensverschiebung auf Bürgin als alleiniger Bürgschaftszweck - Bürgschaftsklage?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der nur zur Vorbeugung gegen Vermögensverlagerung für Geschäftskredit bürgenden Ehegattin bei nicht eingetretener Verwirklichung des Risikos
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 765
Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme der nur zur Vorbeugung gegen Vermögensverlagerung für Geschäftskredit bürgenden Ehegattin bei nicht eingetretener Verwirklichung des Risikos - finanztip.de (Kurzinformation)
Bürgschaft einer leistungsunfähigen Ehefrau
Besprechungen u.ä.
- RA ONLINE
, S. 173 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsmissbräuchliche Bürgschaftsklage
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 362
- ZIP 2000, 121
- MDR 2000, 284
- FamRZ 2000, 350
- WM 2000, 23
- BB 2000, 172
- DB 2000, 369
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Die Vermeidung solcher Verschiebungen durch den wirtschaftlich zunächst leistungsstärkeren Hauptschuldner kann ein berechtigter Grund sein, von einer ihm nahestehenden Person eine Bürgschaft zu verlangen (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325;… Senatsurt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96 aaO S. 466; v. 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 24 f). - BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Zwangsvollstreckung - Titel bleibt trotz Rechtsprechungsänderung vollstreckbar
Zwar verlangt der IX. Zivilsenat trotz krasser finanzieller Überforderung zusätzlich, daß der Bürgschaftsvertrag sich in jeder Hinsicht als wirtschaftlich sinnlos erweist, was er bei vor dem Jahr 1999 abgeschlossenen Verträgen verneint, wenn der Gläubiger begründeten Anlaß hatte, die Bürgschaft zum Schutz vor Vermögensverlagerungen zwischen dem Kreditnehmer und dessen Lebenspartner hereinzunehmen (vgl. BGHZ 134, 325, 327 f; BGH, Urt. v. 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 24). - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Bürgschaft - Leistungsfähigkeit eines Bürgen; Rechtmäßigkeit Ehegattenbürgschaft
Überdies hat das Berufungsgericht übersehen, daß eine Klage gegen einen kraß finanziell überforderten bürgenden Ehegatten auch nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats - als derzeit unbegründet - abzuweisen ist, wenn eine Vermögensverschiebung - wie hier - nicht stattgefunden hat (BGHZ 128, 230, 235 f.; 134, 325, 328 ff.; BGH, Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 25).
- OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1763/01
Bürgschaftsrecht - Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Das liegt insbesondere bei einer krassen Überforderung des Bürgen nahe (BGH NJW 1998, 894; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183).Dem Bedürfnis, einerseits die Klägerin vor einer finanziellen Überforderung zu bewahren und andererseits die B als Kreditgeberin gegenüber manipulativen Vermögensverschiebungen zu schützen, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass sich die Klägerin dem Zugriff der Beklagten zwar derzeit entziehen darf, aber in Anspruch genommen werden kann, wenn und soweit eine Vermögensverlagerung durch ihren Ehemann auf sie stattfindet (§ 242 BGB; vgl. BGHZ 128, 230, 235; BGH NJW 2000, 362, 363 f.;… Heinrichs, a.a.O., § 138 Rdnr. 38 d).
- OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
Liegt eine krasse Überforderung vor und handelt es sich bei dem Bürgen um den Ehegatten oder nahen Angehörigen des Hauptschuldners (bzw. um den Ehegatten des Geschäftsführers des Hauptschuldners; vgl. BGH NJW 2000, 362 f; ZIP 2001, 1954, 1955), so besteht eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass diese zusätzlichen subjektiven Umstände in der Person des Kreditgebers ebenfalls gegeben sind, insbesondere dass dieser weiss oder sich in vorwerfbarer Weise der Erkenntnis verschließt, dass der Bürge lediglich aufgrund der emotionalen Verbundenheit zum Hauptschuldner das ihn krass überfordernde und wirtschaftlich sinnlose Geschäft tätigt (BGH NJW 1999, 2584 ff; 2000, 1182 ff; 2001, 815 ff - zum Mithaftenden; 2466, 2467). - OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Bankenrecht - Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses des Ehepartners
Sie wird ausreichend dadurch indiziert, dass die Klägerin durch die von ihr neu eingegangenen Zahlungsverpflichtungen krass überfordert wurde (BGH NJW 1998, 894; BGH NJW 2000, 362, 363; BGH NJW 2000, 1182, 1183). - OLG Frankfurt, 12.02.2002 - 9 W 4/02
Vollstreckungsgegenklage: Vollstreckungsschutz nach Scheidung des Ehegattenbürgen
Nach der bis zur Entscheidung des BGH vom 8.10.1998 (NJW 1999, 58, 60) maßgeblichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325; 136, 347, 353; NJW 2000, 362, 363) ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner des Hauptschuldners in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel nur dann vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch vor Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner schützen will. - OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Leistungsunfähige Ehegattenbürgin: Treuwidrigkeit der Inanspruchnahme; konkrete …
Ist das dem (Ehegatten-)Bürgen zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen voraussichtlich so gering, dass man es bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise vernachlässigen kann, so bildet die Bürgschaft kein taugliches, im Hinblick auf die für den Bürgen mit der Haftung verbundenen Belastungen vertretbares Sicherungsmittel (BGH 25.4.1996 NJW 1996, 2088 [2089]; ders. 23.1.1997 NJW 1997, 1003; ders. 8.10.1998 NJW 1999, 58 [60]; ders. 25.11.1999 NJW 2000, 362 [363] = MDR 2000, 284). - OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 9 W 4/02
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung
Nach der bis zur Entscheidung des BGH vom 8.10.1998 (NJW 1999, 58, 60) maßgeblichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325; 136, 347, 353; NJW 2000, 362, 363) ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner des Hauptschuldners in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel nur dann vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch vor Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner schützen will. - LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09 Folglich kam schon die Vermutung der Sittenwidrigkeit wegen einer krassen Überforderung der Bürgin nicht zu Anwendung (BGH NJW 2000, 362).
- OLG Köln, 30.04.2002 - 13 U 93/01
- OLG Köln, 16.04.2012 - 11 U 206/11
- LG Bonn, 18.01.2002 - 10 O 356/01
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