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   BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00   

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https://dejure.org/2003,9416
BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00 (https://dejure.org/2003,9416)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2003 - IX ZR 400/00 (https://dejure.org/2003,9416)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - IX ZR 400/00 (https://dejure.org/2003,9416)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung; Berufung und die zulässige Bezugnahme auf die Anforderungen der §§ 518, 519 ZPO a.F.

  • Judicialis

    GesO § 10 Abs. 2; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 518; ; ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 519 a.F.; ; GKG § 19 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (bis 31.12.2001) §§ 519 Abs. 2
    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfegesuch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00
    Die nach der vom Kläger nicht verzögerten Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag unverzüglich vorgenommene Zustellung der Klage ist "demnächst" erfolgt und wirkte folglich gemäß § 270 Abs. 3 ZPO a.F. auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage zurück (vgl. BGH, Urt. v. 21. März 1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745, 1746).
  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00
    Die Berufung ist durch zulässige Bezugnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 9. November 1988 - IVb ZB 154/88, NJW-RR 1989, 184; v. 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286) auf den den Anforderungen der §§ 518, 519 ZPO a.F. genügenden Schriftsatz gemäß Anlage 5 zum Prozeßkostenhilfegesuch des Klägers ordnungsgemäß eingelegt und begründet worden.
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00
    Die Berufung ist durch zulässige Bezugnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 9. November 1988 - IVb ZB 154/88, NJW-RR 1989, 184; v. 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286) auf den den Anforderungen der §§ 518, 519 ZPO a.F. genügenden Schriftsatz gemäß Anlage 5 zum Prozeßkostenhilfegesuch des Klägers ordnungsgemäß eingelegt und begründet worden.
  • BGH, 16.12.1960 - IV ZR 140/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00
    In der von der Revision angeführten Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, LM Nr. 10 zu § 518 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist lediglich ausgesprochen, daß die Einreichung eines den Anforderungen einer Berufung genügenden Schriftsatzes dann nicht als Berufungseinlegung ausreicht, wenn mit dem gleichzeitig eingereichten Armenrechtsgesuch eindeutig erklärt wird, daß es sich bei dem Schriftsatz nur um einen Entwurf handele, der selbst noch keine Berufung sein solle.
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