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BGH, 13.07.2000 - IX ZR 447/99 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Abtretung - Bürgschaft - Bürgschaftsanspruch - Wirksamkeit - Leistungsaufforderung - Prozeß - Zahlung - Befreiungswirkung - Leistungsbefreiung - Vertragsstrafe
- Judicialis
BGB § 774 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73
Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - IX ZR 447/99
Da der Anspruch auf Vertragsstrafe schadensunabhängig ist (BGHZ 63, 256, 260), braucht die Klägerin insoweit keinen Schaden darzutun; leistet die Beklagte als Bürgin, geht der Vertragsstrafenanspruch gemäß § 774 Abs. 1 Satz 1 BGB auf sie über.