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   BGH, 26.06.1997 - IX ZR 59/97   

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https://dejure.org/1997,7652
BGH, 26.06.1997 - IX ZR 59/97 (https://dejure.org/1997,7652)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - IX ZR 59/97 (https://dejure.org/1997,7652)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - IX ZR 59/97 (https://dejure.org/1997,7652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Widerspruchsklage gegen eine Teilungsversteigerung - Unterschiedliches wirtschaftliches Interesse an der Beschwer für Kläger und Beklagten im Rechtszug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511a Abs. 1 S. 1
    Berufungsbeschwer bei Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1997, 2049
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - IX ZR 59/97
    Dieses kann wesentlich höher sein als dasjenige des Klägers, welches für die Wertfestsetzung im vorausgegangenen Rechtszug maßgebend war (BGHZ (GSZ) 128, 85, 88 f; 124, 313, 315 ff).
  • BGH, 16.01.1991 - XII ZR 244/90

    Streitwert:

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - IX ZR 59/97
    Der Streitwert einer Widerspruchsklage gegen eine Teilungsversteigerung richtet sich allerdings ausschließlich nach dem Interesse des Widersprechenden am Fortbestand der Gemeinschaft, das in der Regel nur mit einem Bruchteil des Grundstückswerts zu bemessen ist (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1991 - XII ZR 244/90, FamRZ 1991, 547).
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Die Unterschiede der beiden Verfahrensarten rechtfertigen es, Kompetenzkonflikte zwischen ihnen wie Rechtswegstreitigkeiten zu behandeln (vgl. BGHZ 115, 275, 284 f; 130, 159, 162 f; BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - IX ZR 59/97 - NJW-RR 1999, 1007, 1008).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01

    Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch

    Die Beschwer wird nicht durch den Streitwert begrenzt (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH (65) NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049).
  • BGH, 09.06.2021 - IV ZR 6/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung im

    Der Streitwert einer Drittwiderspruchsklage gegen eine Auseinandersetzungsversteigerung ist gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzen und richtet sich nach dem Interesse des Widersprechenden am Fortbestand der Gemeinschaft, das in der Regel mit einem Bruchteil des Grundstückswerts zu bemessen ist (BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 1997 - IX ZR 59/97, WM 1997, 2049 [juris Rn. 3]; vom 16. Januar 1991 - XII ZR 244/90, FamRZ 1991, 547 [juris Rn. 4]; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1221 unter II 1 [juris Rn. 12]; OLG Hamm JurBüro 1977, 1616, 1617; MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 6. Aufl. § 3 Rn. 61; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO 21. Aufl. § 3 "Drittwiderspruchsklage (§ 771)"; Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar 14. Aufl. Rn. 1145; Mümmler, JurBüro 1989, 1599).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 20 U 91/03

    Verarbeitung von Daten für künftige Aktivitäten eines Veranstalters durch die

    Für die Festsetzung einer - diesen Betrag möglicherweise übersteigenden (vgl. BGH NJW 1994, 735; BGH NJW 1995, 664; BGH WM 1997, 2049) - Beschwer der Beklagten, wie von ihr im Termin vom 25. November 2003 beantragt, besteht kein Anlass (vgl. BGH NJW 2002, 2720 unter II.1.); diese Festsetzung ist nicht vom Berufungsgericht vorzunehmen, vielmehr ist die Beschwer in einem etwaigen Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von der Beklagten darzulegen und allein vom Bundesgerichtshof festzulegen.
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 4 U 206/98

    Werberechtliche Ausgestaltung der Arzneimittelwerbung; Ausgestaltung des

    Die Beschwer war höher als der durch das Klägerinteresse begrenzte Berufungsstreitwert festzusetzen, weil die Beklagte nachvollziehbar ein höheres wirtschaftliches Interesse an der Beseitigung des ausgesprochenen Verbots dargetan hat (vgl. BGH, WM 1997, 2049).
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