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   BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10   

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https://dejure.org/2010,2872
BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10 (https://dejure.org/2010,2872)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - IX ZR 67/10 (https://dejure.org/2010,2872)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10 (https://dejure.org/2010,2872)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 Nr 1 InsO, § 174 Abs 2 InsO, § 174 Abs 3 InsO, § 201 Abs 1 InsO, § 201 Abs 3 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von Zinsen auf eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners; Erfassung von Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 1, § 174 Abs. 2, 3, § 201 Abs. 1, 3, § 294 Abs. 1, § 302 Nr. 1
    Zulässigkeit der Geltendmachung von Zinsen aus Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch während der Wohlverhaltensperiode

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von Zinsen auf eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Klage eines Insolvenzgläubigers auf Zahlung von Zinsen auf eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners; Erfassung von Zinsforderungen auf Ansprüche aus vorsätzlich begangener ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 195
  • WM 2011, 131
  • Rpfleger 2011, 232
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Arnsberg, 27.02.2004 - 3 S 22/04

    Verbot der Einzelzwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren; Schutz der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
    c) Das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO hat keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer Klageerhebung (LG Arnsberg NZI 2004, 515; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl., § 294 Rn. 20; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 294 Rn. 5; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 294 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1968 - 5 U 188/67
    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
    Zu den Passivforderungen, die durch das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB privilegiert werden, gehören auch Forderungen auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche bei der gerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatzforderung sowie der Anspruch auf Verzugszinsen (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006, § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 393 Rn. 3; Erman/Wagner, BGB 12. Aufl., § 393 Rn. 2; vgl. auch BFHE 178, 532, 537).
  • BFH, 22.08.1995 - VII B 107/95

    Kostenerstattungsanspruch - Kostenfestsetzungsverfahren - Aufrechnung -

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
    Zu den Passivforderungen, die durch das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB privilegiert werden, gehören auch Forderungen auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche bei der gerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatzforderung sowie der Anspruch auf Verzugszinsen (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006, § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 393 Rn. 3; Erman/Wagner, BGB 12. Aufl., § 393 Rn. 2; vgl. auch BFHE 178, 532, 537).
  • LG Köln, 10.02.2005 - 2 O 651/03

    Ausgenommene Forderungen bei der Erteilung einer Restschuldbefreiung; Vorliegen

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
    Nach anderer Ansicht sollen Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten dagegen in vollem Umfang von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein, weil sie insoweit das Schicksal der Hauptforderung teilten (LG Köln NZI 2005, 406, 407; HK-InsO/Landfermann, aaO, § 302 Rn. 11; Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 184 Rn. 54 ff; Uhlenbruck/Vallender, aaO, § 302 Rn. 2a).
  • KG, 21.11.2008 - 7 U 47/08

    Insolvenzverfahren: Feststellung einer Werklohnforderung als Forderung aus einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
    Dies gelte nur dann nicht, wenn die Zinsen nicht als Verzugsfolgen, sondern aus § 849 BGB geltend gemacht werden würden (KG, ZInsO 2009, 280, 282; FK-InsO/Ahrens, aaO, § 302 Rn. 9; MünchKomm-InsO/Stephan, 2. Aufl., § 302 Rn. 8; Rinjes, DZWIR 2002, 415).
  • OLG Köln, 18.01.1990 - 1 U 68/89

    Möglichkeit der Aufrechnung gegen Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - IX ZR 67/10
    Zu den Passivforderungen, die durch das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB privilegiert werden, gehören auch Forderungen auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche bei der gerichtlichen Durchsetzung der Schadensersatzforderung sowie der Anspruch auf Verzugszinsen (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006, § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 393 Rn. 3; Erman/Wagner, BGB 12. Aufl., § 393 Rn. 2; vgl. auch BFHE 178, 532, 537).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Ebenso wie für das Aufrechnungsverbot gegen den Täter eines Vorsatzdelikts anerkannt ist, dass es auch Folgeschäden wie Verzugszinsen (BGH, Urt. v. 18. November 2010 - IX ZR 67/10, z.V.b.) und Rechtsverfolgungskosten (OLG Karlsruhe MDR 1969, 483; OLG Köln NJW-RR 1990, 829 f; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2006 § 393 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl. § 393 Rn. 3; vgl. auch BFHE 178, 532, 537) schützend umfasst, hat dies auch für die entsprechende Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO zu gelten.
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 57/12

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmte Rechtsfolgen von Ansprüchen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen auch auf Verzugszinsen und Prozesskosten erstreckt werden (für das Aufrechnungsverbot nach § 393 BGB und die Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO: BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 14 ff; vom 2. Dezember 2010 - IX ZR 247/09, WM 2011, 88 Rn. 24, insoweit in BGHZ 187, 337 nicht abgedruckt; für die erweiterte Pfändungsmöglichkeit nach § 850f Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 70/08, WM 2011, 944 Rn. 14), beruht dies auf der Zielrichtung der entsprechenden Vorschriften, dem durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung geschädigten Gläubiger einen wirkungsvollen und vollständigen Schutz zu gewähren.
  • BGH, 21.11.2023 - II ZR 69/22

    Die Insolvenz einer Personengesellschaft - und die Haftung des Gesellschafters

    Da die damit bezweckte Entlastungswirkung nicht zur Disposition des Gläubigers steht, löst die Anmeldung einer nachrangigen Insolvenzforderung ohne diese Aufforderung die Ermächtigungswirkung des § 93 InsO nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - IX ZR 73/17, juris Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 12).

    Stellt sich im Verlauf des Insolvenzverfahrens heraus, dass alle nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger befriedigt werden können und Mittel zur Befriedigung der nachrangigen Gläubiger zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 12), kann der Insolvenzverwalter bei dem Insolvenzgericht anregen, die nachrangigen Gläubiger oder einzelne Rangklassen (vgl. RegE zur Insolvenzordnung (InsO),BT-Drucks. 12/2443, S. 184 zu § 201 InsO-RegE) zur Anmeldung ihrer Forderungen aufzufordern (K. Schmidt InsO/Jungmann, 20. Aufl., 2023, InsO § 174 Rn. 114).

    Dass der Gläubiger es nicht beeinflussen kann, ob das Vermögen des Schuldners ausreicht, damit es zu einer Aufforderung nach § 174 Abs. 3 InsO kommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 13), zwingt ebenfalls nicht dazu, die Ermächtigungswirkung des § 93 InsO auf nachrangige Zinsforderungen, die ohne besondere Aufforderung des Insolvenzgerichts angemeldet wurden, zu erstrecken.

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 151/10

    Restschuldbefreiung: Ausnahme eines Anspruchs auf Erstattung von Nebenklagekosten

    Die vom Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit erstrebte einheitliche Auslegung der Privilegierungsvorschriften für Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2010 - VI ZR 17/10, ZInsO 2011, 430 Rn. 8 f; vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, ZInsO 2011, 102 Rn. 16 f; Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 70/08, WM 2011, 944 Rn. 15 f) erscheint daher auch geboten, um die in der Sache nahe liegende Identität des festzustellenden Rechtsverhältnisses im Sinne der jeweiligen Tatbestände herzustellen und mehrfache Feststellungsklagen entbehrlich zu machen.

    Der Anspruch auf Erstattung der zur Verfolgung von Ansprüchen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung aufgewandten Prozesskosten unterfällt daher ebenfalls denjenigen Bestimmungen, welche Forderungen aus Vorsatzdelikt privilegieren (BGH, Urteil vom 18. November 2011 - IX ZR 67/10, ZInsO 2011, 102 Rn. 15 ff [zu § 302 Nr. 1 InsO]; Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 70/08, WM 2011, 944 Rn. 14 ff [zu § 850 f Abs. 2 ZPO]).

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 70/08

    Zwangsvollstreckung: Erhöhung des pfändbaren Betrages bei vorsätzlicher

    Zu § 393 BGB ist allgemeine Meinung, dass der Zweck des Gesetzes es rechtfertigt, das dort geregelte Aufrechnungsverbot auf Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden eines vorsätzlichen Delikts wie etwa Kostenerstattungsansprüche oder Ansprüche auf Verzugszinsen auszudehnen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 m.w.N.).

    Zu dieser Ausnahmeregelung der Restschuldbefreiung bei Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die durch die unerlaubte Handlung verursachten Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten nicht an der Restschuldbefreiung teilnehmen (BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131).

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 295/10

    Zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz des Mieters

    § 294 Abs. 1 InsO verbietet lediglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern während der Wohlverhaltensperiode und steht deshalb einem zivilprozessualen Erkenntnisverfahren nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 9).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11

    Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter

    d) Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2010 (IX ZR 67/10, ZInsO 2011, 102), wonach die Klage eines Gläubigers auf Zinszahlung seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach dessen Aufhebung während der Treuhandphase ungeachtet einer möglichen späteren Restschuldbefreiung des Schuldners zulässig ist, führt zu keiner anderen Wertung.
  • BGH, 16.02.2012 - IX ZR 218/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung von Säumniszuschlägen bei Strafbarkeit des

    Nach materiellem Schadensrecht haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei einer Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB auch für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung der Einzugsstelle und für Verzugs- und Prozesszinsen, nicht jedoch für Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV (BGH, Urteil vom 11. Juni 1985 - VI ZR 61/84, ZIP 1985, 996, 998; Beschluss vom 14. Juli 2008 - II ZR 238/07, WM 2008, 2125; Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10, WM 2011, 131 Rn. 16; vom 2. Dezember 2010 - IX ZR 247/09, WM 2011, 88 Rn. 24).
  • OLG Nürnberg, 31.07.2017 - 8 U 308/16

    Zur Feststellung, dass eine Forderung auf einer vorsätzlich begangenen

    bb) Als Insolvenzgläubiger kann der Kläger gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 3 InsO seine Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vorbehaltlich einer Restschuldbefreiung klageweise geltend machen, auch soweit dies Zinszeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2010 - IX ZR 67/10 - ZInsO 2011, 102, juris Tz. 6 ff.).

    bb) Der Anspruch ist auch ohne gesonderte Anmeldung im Insolvenzverfahren von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO ausgenommen, da eine besondere Aufforderung nach § 174 Abs. 3 InsO durch das Insolvenzgericht von keiner Seite behauptet worden ist (vgl. BGH ZInsO 2011, 102, juris Tz. 10).

  • LG Wuppertal, 09.07.2015 - 9 S 282/14

    Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt: Auch Käufer kann Auszahlung verlangen!

    Die laufende Wohlverhaltensphase steht dem nicht entgegen (BGH IX ZR 67/10).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2013 - 7 U 198/11

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, dass eine zur Insolvenztabelle

  • OLG München, 28.04.2015 - 5 U 3710/14

    Vollstreckung gegen den Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14

    Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Nachforderung von

  • OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13

    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung

  • AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11

    Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde:

  • BGH, 17.11.2011 - IX ZR 113/11

    Herausnahme des Anspruchs auf Zinsen aus einer Darlehensgewährung von der

  • LG Braunschweig, 29.06.2012 - 4 O 2427/11

    Fahrzeugleasingvertrag: Klage wegen Forderungen aus einem gekündigten

  • OLG Hamm, 10.01.2012 - 28 U 122/11

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen einen von mehreren Streitgenossen

  • OLG Celle, 30.08.2022 - 16 U 358/22

    Zur Verjährung und deren Hemmung bei nachrangigen Forderungen gem. § 39 Abs. 1

  • OLG Köln, 17.09.2018 - 21 U 26/18

    Insolvenzforderung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

  • OLG Nürnberg, 21.06.2012 - 12 W 1132/12

    Insolvenzverfahren: Erstreckung der Restschuldbefreiung auf die

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - L 32 AS 579/13

    Verrechnung von Leistungen der Grundsicherung mit einem Erstattungs- bzw.

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZA 42/10

    Verjährung der Feststellung eines Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung

  • VG Berlin, 02.05.2012 - 35 KE 9.12

    Geltendmachen von Forderungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

  • LG Bonn, 11.09.2012 - 18 O 294/11

    Klage eines Insolvenzgläubigers kann bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens

  • LG Karlsruhe, 22.08.2018 - 3 T 21/18
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