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   BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83   

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https://dejure.org/1983,587
BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83 (https://dejure.org/1983,587)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1983 - IX ZR 68/83 (https://dejure.org/1983,587)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 (https://dejure.org/1983,587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Kapitalentschädigung auf der Grundlage einer Mindestrente - Minderung der Erwerbstätigkeit bei Vorliegen von Schäden an Körper oder Gesundheit - Verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbstätigkeit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vorbehalt, einen Vergleich zu widerrufen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 88, 364
  • NJW 1984, 312
  • ZIP 1984, 109
  • MDR 1984, 226
  • Rpfleger 1984, 69
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83
    Der in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar (Fortführung von BGHZ 46, 277 = NJW 1967, 440).

    In BGHZ 46, 277, 279 hat der Bundesgerichtshof einen mit entsprechendem Widerrufsvorbehalt abgeschlossenen Vergleich dahin ausgelegt, daß jedenfalls dann, wenn der Prozeßgegenstand ein öffentlich-rechtlicher Anspruch ist, der gegen ein Land geltend gemacht wird, zumindest der Wille der Behörde in der Regel dahin gehen wird, daß die mit dem Vergleich getroffene Verfügung Über den Prozeßgegenstand erst wirksam werden soll, wenn die Widerrufsfrist ungenutzt verstrichen ist.

    Der Senat ist im Anschluß an BGH RzW 1960, 191 Nr. 65 und in Fortführung von BGHZ 46, 277, 279 der Auffassung, daß unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs der in einen Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs darstellt.

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 222/17

    Verlängerung einer in einem Prozessvergleich wirksam vereinbarten Widerrufsfrist

    Es handelt sich dabei in der Regel um eine aufschiebende Bedingung (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83, BGHZ 88, 364, 367).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Richtig ist zwar, dass, sofern sich aus dem Vergleichstext nichts anderes ergibt, aus einem unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen Vergleich bindende Rechtswirkungen erst mit Ablauf der Widerrufsfrist entstehen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Widerruf erklärt wurde, d.h. im Regelfall eine aufschiebende Bedingung gegeben ist (BGH 27.10.1983 - IX ZR 68/83, juris; BAG 13.06.2007 - 7 AZR 287/06, juris Rn. 13).

    Da es sich - wie oben ausgeführt - um eine aufschiebende Bedingung handelte, konnte die Klägerin die in dem Vergleich vereinbarte Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von dem Beklagten verlangen und ggfs. vollstrecken (vgl. dazu BGH 27.10.1983 a.a.O. Rn. 12).

  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 287/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung - Klageverzicht -

    Bei dieser Argumentation hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass ein Prozessvergleich, in dem einer Partei das Recht vorbehalten wird, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, in der Regel aufschiebend bedingt geschlossen ist (BGH 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 - BGHZ 88, 364).

    Sofern sich aus dem Vergleichstext nichts anderes ergibt, entstehen aus dem unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen Vergleich bindende Rechtswirkungen erst mit Ablauf der Widerrufsfrist, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Widerruf erklärt wurde (BGH 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 -aaO).

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zuzustimmen, daß der unter Widerrufsvorbehalt abgeschlossene Vergleich grundsätzlich eine aufschiebend bedingte Regelung beinhaltet (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 297/96 - AP BGB § 812 Nr. 21 = EzA BGB § 812 Nr. 5; BGH 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 - BGHZ 88, 364; BVerwG 26. Januar 1993 - 1 C 29.92 - BVerwGE 92, 29).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen;

    Wenngleich sich der Rechtscharakter der aufschiebenden Bedingung nicht unmittelbar aus dem Wortlaut erschließt, entspricht es im Zweifel der Interessenlage der Parteien, aus dem Vergleich bindende Rechtswirkungen erst dann entstehen zu lassen, wenn der Bestand des Vergleichs nach dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist feststeht (BGHZ 88, 364, 367; BAG NJW 2004, 117; BVerwG NJW 1993, 2193; Zöller/Stöber, 24. Aufl., § 794 Rdn. 10).
  • BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines

    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; denn der Vorbehalt, einen Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar (BGHZ 88, 364, 367 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2009 - 10 W 34/09

    Sofortige Beschwerde wegen einer Ordnungsgeldverhängung gegen die unentschuldigt

    Ein Hinweis eines Vertreters auf einen im Termin unterbreiteten Vergleichsvorschlag, er könne nur einen sog. widerruflichen Vergleich gem. § 158 Abs. 1 BGB abschließen (vgl. BGHZ 88, 364), belegt seine insoweit bestehende Bindung im Innenverhältnis und beweist, dass er über eine ausreichende "Ermächtigung" gem. § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht verfügt (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1103 f.; Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, 3. Band, § 141 Rn. 45).
  • OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07

    Voraussetzung der prozessrechtlichen Wirksamkeit eines Vergleichs für die

    Bei dem Widerrufsvorbehalt handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung (vgl. BGHZ 88, 364).
  • BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88

    Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts haben die Parteien übereinstimmend die Wirksamkeit des am 25. Mai 1987 geschlossenen Vergleichs von dem ungenutzten Ablauf der Widerrufsfrist und damit dem Eintritt einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 1 BGB abhängig gemacht (vgl. BGHZ 88, 364, 366 ff m.w.Nachw.).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

    aa) Der in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, enthält im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs (BGHZ 46, 277; BGH Urteil vom 27. Oktober 1983 - IX ZR 68/83 - NJW 1984, 312).
  • SG Duisburg, 12.12.2017 - S 49 AS 3784/15

    Rückforderung und Erstattung der bewilligten Unterkunftskosten augrund der

  • OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Vollstreckung aus einem nicht widerrufenen

  • OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95

    Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung;

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 29.92

    Prozeßvergleich - Widerruf - Frist

  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 21 U 45/12

    Verlängerung der Widerrufsfrist eines Vergleichs; Wirksamkeit des Widerrufs unter

  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 11 U 44/04

    Widerrufsadressat bei einem unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2014 - 9 WF 99/13

    Verfahrenskostenhilfe: Sperrfristbeginn für die Aufhebung bewilligter

  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

  • OLG Karlsruhe, 01.12.1994 - 2 UF 131/94

    Ablehnung der Fortsetzung eines Rechtsstreits durch das Familiengericht wegen

  • LAG Bremen, 24.01.1997 - 4 Sa 151/96

    Urlaub: Anspruch des freigestellten Arbeitnehmers

  • OLG Stuttgart, 28.03.1988 - 2 U 273/87

    Rechtliche Qualifizierung eines Agenturvertrages; Voraussetzungen eines

  • OLG Karlsruhe, 16.02.1995 - 2 UF 131/94

    Wirksamkeit einer einem widerrufenen, aber neu abzuschließenden Prozessvergleich

  • OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95

    Berichtigungsbewilligung im Prozessvergleich

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1986 - 6 Ta 74/86

    Erstattunfsfähige Kosten eines Rechtsanwalts bei Erledigung einer

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