Rechtsprechung
| BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Abweisung der Klage gegen nicht leistungsfähigen Ehegattenbürgen "als derzeit unbegründet"
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ehegattenbürgschaft zum Schutz vor Vermögensverlagerungen oder im Hinblick auf späteren Vermögenserwerb durch Erbschaft: Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme des Bürgen vor Eintritt dieser Voraussetzungen
- Universität des Saarlandes
Ehegattenbürgschaft: Mißbräuchliche Inanspruchnahme des vermögenslosen Ehegatten vor erwartetem Vermögenserwerb - Vermögensverlagerung und Erbaussicht
- Universität des Saarlandes
BGB § 157, BGB § 242, BGB § 765
Ehegattenbürgschaft - Mißbräuchliche Inanspruchnahme des vermögenslosen Ehegatten vor erwartetem Vermögenserwerb - Vermögensverlagerung und Erbaussicht - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme einer Bürgschaft durch den finanziell nicht leistungsfähigen Ehegatten des Hauptschuldners; Vereinbarung einer Bürgschaft im Hinblick auf eine spätere Erbschaft
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bankbürgschaft des vermögenslosen Ehegatten im Hinblick auf späteren Vermögenserwerb (hier: Erbschaft)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Aufschub der Fälligkeit des Bürgschaftsanspruchs gegen nicht leistungsfähigen Bürgen bei zu erwartender Erbschaft
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 134, 325
- NJW 1997, 1003
- NJW-RR 1997, 617 (Ls.)
- ZIP 1997, 406
- MDR 1997, 359
- DNotZ 1998, 571
- NJ 1997, 278
- FamRZ 1997, 478
- WM 1997, 467
- BB 1997, 541
- DB 1997, 621
- JR 1998, 198
Wird zitiert von ... (40)
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Diese Rechtsprechung ist zwar für die nach dem 1. Januar 1999 übernommenen Bürgschaften neuerdings insoweit modifiziert worden, als der Gläubiger nunmehr dem Interesse an einem Schutz vor Vermögensverschiebungen zwischen den Eheleuten durch eine vertragliche Haftungsbeschränkung eindeutig Ausdruck verleihen muß (Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2330); für die sogenannten Altfälle wie den vorliegenden bleibt es aber dabei, daß eine solche Zweckrichtung in der Regel "die alleinige rechtlich tragbare Grundlage" (BGHZ 134, 325, 329) für die unbeschränkte Bürgenhaftung bildet.Auch dieser Lösungsansatz führte jedoch in der Regel nicht zur Sittenwidrigkeit, weil das Interesse der Bank an einem Schutz vor Vermögensverlagerungen selbst bei einer eindeutigen finanziellen Überforderung des Bürgen anerkannt wurde (BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 333 f.; 134, 325, 328; 136, 347, 353; Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).
Außerdem wurde dem Ehegatten nach Auflösung der Ehe mit dem Darlehensempfänger unter Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage trotz wirksamer Begründung des Bürgschaftsvertrages die Möglichkeit einer Befreiung von der Bürgschaftsschuld eröffnet (BGHZ 128, 230, 235 ff.; 132, 328, 332 ff.; 134, 325, 328 ff. m.w.Nachw.).
Soweit nach der neueren Rechtsprechung des IX. Zivilsenats (vgl. BGHZ 134, 325, 328 ff.) der Gesichtspunkt der Verhinderung von Vermögensverlagerungen jetzt auch dazu dient, die Haftung des finanziell überforderten Bürgen trotz wirksamer Begründung des Bürgschaftsvertrages inhaltlich auf den Fall der Vermögensverschiebung zu begrenzen, ist für den als notwendig angesehenen Vertrauensschutz der Kreditwirtschaft von vornherein kein Raum.
Die vom IX. Zivilsenat ursprünglich zur Rechtsfigur des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. dazu BGHZ 132, 328, 338; 134, 325, 332; BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 467) entwickelte Formel (sogenannte 25%-Grenze) bietet in der vorliegenden Frage keine tragfähige Entscheidungsgrundlage.
In späteren Entscheidungen des IX. Zivilsenats wird deshalb auch bei Ehegattenbürgschaften keine Gesamtbetrachtung mehr vorgenommen, sondern richtigerweise allein die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bürgen beurteilt (BGHZ 134, 325, 327; 136, 347, 351; Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327 f.).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Im Rahmen der Prüfung, ob die Geschäftsgrundlage einer Bürgschaft weggefallen ist, hat der Senat zwar darauf abgestellt, ob der Bürge innerhalb von fünf Jahren nicht einmal ein Viertel der Hauptsumme aufzubringen vermag (BGHZ 132, 328, 338; 134, 325, 332).Auf dessen Leistungsfähigkeit hat der Senat später jedoch nicht mehr abgestellt (vgl. BGHZ 134, 325, 327; 136, 347, 351 f;… Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327 f).
Die Vermeidung solcher Verschiebungen durch den wirtschaftlich zunächst leistungsstärkeren Hauptschuldner kann ein berechtigter Grund sein, von einer ihm nahestehenden Person eine Bürgschaft zu verlangen (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325;… Senatsurt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96 aaO S. 466; v. 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 24 f).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Jedoch kann er den dem Hauptschuldner emotional eng verbundenen Bürgen, der ansonsten wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist, selbst bei Wirksamkeit des Vertrages grundsätzlich erst nach Eintritt des Erbfalls in Anspruch nehmen (BGHZ 134, 325, 331 f).Für die Beurteilung, ob und in welchem Maße der Bürge durch die von ihm übernommene Verpflichtung finanziell überfordert wird - also die Grundvoraussetzung dafür, daß der Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB zu beanstanden oder die Leistungspflicht des Bürgen gemäß § 242 BGB einzuschränken ist -, hat somit der Vermögenserwerb durch eine spätere Erbschaft zunächst außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 134, 325, 332).
c) Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung des Senats ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch wirksam vor Vermögensverlagerung vom Hauptschuldner auf den Partner schützen kann (BGHZ 128, 230, 234; 134, 325, 327 ff).
In einem solchen Falle würde der rechtliche gebotene Schutz des Bürgen schon dadurch bewirkt, daß seine Verpflichtung erst mit Eintritt des Erbfalls bzw. dem Erhalt der Zuwendung im Wege vorweggenommener Erbfolge fällig würde (vgl. BGHZ 134, 325, 331 f).
Die Rechtsprechung des Senats, wonach Bürgschaftsverträge mit wirtschaftlich nicht leistungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartnern nicht gegen die guten Sitten verstoßen, sofern der Gläubiger ein berechtigtes Interesse hat, sich vor Vermögensverlagerungen zu schützen oder auf Vermögen zuzugreifen, das dem Bürgen voraussichtlich aufgrund einer näher bestimmten Erbschaft zuwachsen wird (BGHZ 128, 230, 233 ff; 132, 328, 330 ff; 134, 325, 327 ff;… BGH, Urt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466 f; v. 18. September 1997 - IX ZR 283/96, WM 1997, 2117, 2119, z.V.b. in BGHZ 136, 347), hat sich im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entwickelt.
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Zwangsvollstreckung - Titel bleibt trotz Rechtsprechungsänderung vollstreckbar
Zwar verlangt der IX. Zivilsenat trotz krasser finanzieller Überforderung zusätzlich, daß der Bürgschaftsvertrag sich in jeder Hinsicht als wirtschaftlich sinnlos erweist, was er bei vor dem Jahr 1999 abgeschlossenen Verträgen verneint, wenn der Gläubiger begründeten Anlaß hatte, die Bürgschaft zum Schutz vor Vermögensverlagerungen zwischen dem Kreditnehmer und dessen Lebenspartner hereinzunehmen (vgl. BGHZ 134, 325, 327 f;… BGH, Urt. v. 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 24).Es braucht nicht erörtert zu werden, unter welchen Voraussetzungen bei Bürgschaften finanziell überforderter Ehefrauen für Kreditschulden des Ehemannes die Scheidung der Ehe zum Erlöschen der Haftungsverpflichtung führen kann (vgl. dazu BGHZ 128, 230; 132, 328; 134, 325).
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Bürgschaft - Leistungsfähigkeit eines Bürgen; Rechtmäßigkeit Ehegattenbürgschaft
Überdies hat das Berufungsgericht übersehen, daß eine Klage gegen einen kraß finanziell überforderten bürgenden Ehegatten auch nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats - als derzeit unbegründet - abzuweisen ist, wenn eine Vermögensverschiebung - wie hier - nicht stattgefunden hat (BGHZ 128, 230, 235 f.; 134, 325, 328 ff.; BGH, Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 25).Der Gesichtspunkt der Verhinderung von Vermögensverschiebungen des Hauptschuldners als ein die Sittenwidrigkeit vermeidendes Moment ist erstmals als Reaktion auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214, 229 ff.) und 5. August 1994 (BVerfG NJW 1994, 2749) vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f.).
- BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Immobilien - "falsa demonstratio non nocet" gilt auch bei Auflassung
Da es keinen Hinweis dafür gibt, daß die Verkäuferin abweichend von dem Regelfall nicht das Vernünftige wollte (vgl. BGHZ 134, 325, 329), ist aus diesem Umstand zu schließen, daß ihr Wille bei Erklärung der Auflassung nicht dahin ging, dem Beklagten das Eigentum auch an der von dem Kläger genutzten Teilfläche zu verschaffen. - BGH, 23.01.1997 - IX ZR 55/96
Übernahme einer Bürgschaft durch den nichtehelichen Lebenspartner des …
in BGHZ bestimmt; NJW 1997, 1003 (in diesem Heft), z. Veröff.Die Belange des Bürgen werden in solchen Fällen bereits durch eine vernünftige Vertragsauslegung sowie die Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben gewahrt (vgl. Senat, NJW 1997, 1003 (in diesem Heft)).
Der Kreditgeber kann trotz wirksamer Begründung des Bürgschaftsvertrags aufgrund einer besonderen Abrede oder nach § 242 BGB gehindert sein, den Ehepartner, der eine seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit übersteigende Bürgschaftsverpflichtung eingegangen ist, in Anspruch zu nehmen (Senat, NJW 1997, 1003 (in diesem Heft)).
Jedenfalls ist der Gläubiger nach Treu und Glauben gehindert, ihn vor Erfüllung dieser Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen (Senat, NJW 1997, 1003 (in diesem Heft)).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch wirksam vor Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner schützen kann (BGHZ 128, 230, 234; Senatsurt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96 -, WM 1997, 465, 466, und - IX ZR 69/96 -, WM 1997, 467, 468, z.V. in BGHZ bestimmt). - BGH, 15.04.1997 - IX ZR 112/96
Aufklärungspflicht der Gläubigerbank über das Bürgschaftsrisiko; Vollstreckung …
Dabei können zugunsten der Beklagten, deren Vetter einer der beiden Hauptschuldner ist, die Grundsätze entsprechend angewendet werden, die der Senat für die Beurteilung der Rechtswirksamkeit von Ehegattenbürgschaften entwickelt hat (…BGH, Urt. v. 2. November 1995 - IX ZR 222/94, WM 1996, 53 ; v. 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95, WM 1996, 519 ; v. 25. April 1996 - IX ZR 177/95, NJW 1996, 2088 , z.V.b. in BGHZ 132, 328; v. 23. Januar 1997 - IX ZR 69/96, NJW 1997, 1003 , z.V.b. in BGHZ).b) Da davon auszugehen ist, daß die Bürgschaft der Beklagten ein taugliches Sicherungsmittel ist, entfällt eine Änderung des Bürgschaftsvertrages zugunsten der Beklagten gemäß § 242 BGB (…vgl. BGH, Urt. v. 25. April 1996 - IX ZR 177/95, aaO. 2089 f; v. 23. Januar 1997 - IX ZR 69/96, aaO. 1004).
- BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Ein solcher Zweck, der grundsätzlich schutzwürdig ist, gibt in der Regel der Bürgenhaftung einer wirtschaftlich leistungsunfähigen Ehefrau - insbesondere für Geschäftskredite wie im vorliegenden Fall - einen wirtschaftlich vernünftigen, mit den berechtigten Interessen der Vertragspartner zu vereinbarenden Sinn, so daß grundsätzlich ein Verstoß gegen die guten Sitten ausscheidet (BGHZ 128, 230, 234 ff; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f; 136, 347, 353;… für Bürgschaften ab 1. Januar 1999: BGH, Urt. v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2329 f).Deswegen ist dann die Bürgschaftsklage als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 128, 230, 235 f; 134, 325, 328 ff).
- BGH, 12.10.2012 - V ZR 187/11
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01
Bürgschaft - Zur Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag; …
- BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01
Immobilien - Bedarf Bodengutachten einer Beurkundung?
- OLG München, 07.05.1999 - 21 U 6544/98
- OLG Frankfurt, 12.02.2002 - 9 W 4/02
Vollstreckungsgegenklage: Vollstreckungsschutz nach Scheidung des Ehegattenbürgen
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98
Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen
- BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
- OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 9 W 4/02
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung
- OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04
Amtshaftung - Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch
- OLG Bamberg, 19.03.1997 - 8 U 81/96
Sittenwidrigkeit eines Ehegatten-Schuldbeitritts
- BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96
Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung …
- OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 93/01
Bankrecht; Sittenwidrigkeitsbeurteilung aus der Gesamtschau einander ergänzender …
- OLG Köln, 13.11.2002 - 13 W 59/02
- OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1763/01
Bürgschaftsrecht - Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Bankenrecht - Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses des Ehepartners
- OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 16 U 229/99
Leistungsunfähige Ehegattenbürgin: Treuwidrigkeit der Inanspruchnahme; konkrete …
- BGH, 24.09.1998 - IX ZR 281/97
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des bürgenden …
- OLG Köln, 27.04.1998 - 13 U 16/98
Vollstreckungsabwehrklage aufgrund der neueren Rechtsprechung zur Inanspruchnahme …
- OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Berücksichtigung weiterer Bürgschaften bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit …
- OLG Hamburg, 21.12.2001 - 1 U 112/00
Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung eines Mehrheits- und eines …
- OLG Köln, 27.02.2002 - 13 U 40/01
- ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98
Wirkungen einer Ausschlussklausel im Aufhebungsvertrag
- OLG Dresden, 23.06.1999 - 8 U 1144/99
Unzulässigkeit einer Berufung mit dem Ziel der Abweisung als derzeitig …
- OLG Köln, 30.04.2002 - 13 U 93/01
- AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02
- OLG Köln, 27.08.1999 - 19 W 27/99
- OLG Köln, 07.09.1999 - 19 W 27/99
- OLG Köln, 15.02.2002 - 13 U 179/01
- LG Köln, 03.09.2002 - 3 O 403/02
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