Rechtsprechung
BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Verjährung der Forderung auf Ausgleich des Zugewinns - Verwirklichung des Ausgleichs des Zugewinns bei Tod eines Ehegatten - Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft - Auslegung eines Testaments durch den Tatrichter - ...
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Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
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Papierfundstellen
- NJW 1984, 2935
- MDR 1984, 1020
- FamRZ 1984, 655
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81
Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; § …
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Die Regelung des § 166 Abs. 1 BGB enthält insoweit einen allgemeinen Rechtsgedanken (vgl. BGHZ 83, 293, 296). - BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. November 1963 - V ZR 191/62 = LM BGB § 2332 Nr. 3 m.w.Nachw.), daß zur Kenntnis eines Pflichtteilsberechtigten von der ihn beeinträchtigenden Verfügung die bloße Kenntnis vom Verfügungsinhalt dann nicht ausreicht, wenn er die Verfügung für rechtsunwirksam hielt und diese Wirksamkeitsbedenken damals nicht von vornherein von der Hand zu weisen waren. - BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Das Berufungsgericht schließt eine Ablaufhemmung mit Recht aus, weil der Ehemann der Erblasserin die Ausgleichsforderung nach der seiner Bevollmächtigten bekannt gemachten Anordnung der Nachlaßpflegschaft und der Annahme des Amtes durch die Nachlaßpflegerin am 11. November 1977 gegen sie als gesetzliche Vertreterin des oder der Erben (BGHZ 49, 1, 5 [BGH 02.10.1967 - VII ZR 86/65] und ständig) hätte geltend machen können.
- BGH, 28.11.1972 - VI ZR 126/71
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Verjährung des auf …
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, zumal der Vortrag der Klägerin konkrete Anhaltspunkte für einen Parteiwillen, daß die Nachlaßpflegerin - wenn auch nur vorübergehend - zur Verweigerung der Leistung berechtigt sein sollte (vgl. BGH Urteil vom 28. November 1972 - VI ZR 126/71 = LM BGB § 202 Nr. 13), nicht aufzeigt. - BGH, 18.11.1982 - IX ZR 91/81
Unterbrechung der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Diesen Anspruch macht die Klägerin als Rechtsnachfolgerin des überlebenden Ehegatten nicht geltend, sondern den davon verschiedenen (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1982 - IX ZR 91/81 = FamRZ 1983, 27) auf Ausgleich des Zugewinns nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 BGB. - BGH, 09.05.1977 - III ZR 116/74
Honoraransprüche aus anwaltlicher Tätigkeit für Geschäfts- und …
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Daß der Rechtsvorgänger der Klägerin oder sie selbst mit der Nachlaßpflegerin oder mit der Beklagten eine Vereinbarung getroffen habe, durch die die Fälligkeit der Ausgleichsforderung hinausgeschoben, dem Verpflichteten also seine Verbindlichkeit gestundet (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 = WM 1970, 548; Urteil vom 18. Mai 1977 - III ZR 116/74 = WM 1977, 895, 897) worden sei, hat die Klägerin nicht schlüssig dargelegt. - BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83
Daß der Rechtsvorgänger der Klägerin oder sie selbst mit der Nachlaßpflegerin oder mit der Beklagten eine Vereinbarung getroffen habe, durch die die Fälligkeit der Ausgleichsforderung hinausgeschoben, dem Verpflichteten also seine Verbindlichkeit gestundet (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 = WM 1970, 548; Urteil vom 18. Mai 1977 - III ZR 116/74 = WM 1977, 895, 897) worden sei, hat die Klägerin nicht schlüssig dargelegt.
- BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …
§ 852 Abs. 2 BGB ist demgemäß nur im Bereich deliktischer und damit konkurrierender vertraglicher Ansprüche angewandt worden, um hier eine einheitliche Behandlung zu gewährleisten (vgl. BGHZ 93, 64, 66 f. m.w.N.; für deliktische und vertragliche Ansprüche aus Mietverhältnissen; für den Zugewinnausgleich offengelassen von BGH, Urteil vom 5. April 1984 - IX ZR 71/83 - FamRZ 1984, 655;… Staudinger/Peters aaO § 202 Rdn. 30). - BGH, 23.06.1993 - XII ZR 12/92
Verjährung des Zahlungsanspruches auf Zugewinnausgleich auch bei Klage wegen …
Dabei kann der Verjährungsbeginn hinausgeschoben sein, solange berechtigte Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 1963 - V ZR 191/62 - NJW 1964, 297; vom 5. April 1984 - IX ZR 71/83 - FamRZ 1984, 655, 656;… Palandt/Diederichsen BGB 52. Aufl. § 1378 Rdn. 11). - BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Ob - in Anlehnung an die Rechtsprechung zu §§ 2332 und 852 BGB - Kenntnis von der Beendigung des Güterstandes angenommen werden kann, wenn die Verkennung der Rechtswirkung auf Gründen beruht, die von vornherein einen berechtigten Zweifel nicht zu begründen vermögen (vgl. zu § 2332 BGB: BGH Urteile vom 6. November 1963 - V ZR 191/62 - FamRZ 1964, 144 = NJW 1964, 297 und vom 5. April 1984 - IX ZR 71/83 - FamRZ 1984, 655, 656 = NJW 1984, 2935, 2936), oder wenn der Gläubiger die Augen vor einer sich ihm aufdrängenden Erkenntnis verschließt (vgl. zu § 852 Abs. 1 BGB: BGH Urteil vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - NJW 1985, 2022, 2023 unter Berufung auf den Grundsatz des § 162 BGB), kann offen bleiben.
- OLG Hamm, 11.05.1999 - 3 UF 124/98 Auch hat der BGH (FamRZ 1984, 655, 656) eine solche Analogie bei Zugewinnausgleichsansprüchen einmal erwogen, konnte die Frage aber aus anderen Gründen damals offenlassen.
- BGH, 18.12.1990 - 5 StR 448/90
Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers
Das folgt aus der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB, die einen allgemeinen Rechtsgedanken enthält (BGHZ 83, 293, 296; BGH NJW 1984, 2935, 2936). - OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als …
Nach dem Begehren der Klägerin braucht hier nicht entschieden zu werden, ob sie noch mit Erfolg neben dem Pflichtteilsanspruch nach güterrechtlichen Vorschriften (§ 1373 f BGB) Ausgleich eines etwaigen Zugewinns fordern kann, wobei für den selbständigen Anspruch auf Zugewinnausgleich (vgl. BGH NJW 1983, 388) ebenfalls die Frage der Verjährung von Bedeutung sein dürfte (vgl. BGH NJW 1984, 2935). - LG Erfurt, 27.08.2015 - 10 O 1179/14
Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung nach Anfechtung eines …
Sie ist vielmehr Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, dass sich am rechtsgeschäftlichen Leben Teilnehmende das Wissen der sie Repräsentierenden zurechnen lassen müssen (BGH, Urteile vom 25.03.1982, Az. VII ZR 60/81, BGHZ 83, 293, und vom 05.04.1984, Az. IX ZR 71/83, MDR 1984, 1020). - OLG Braunschweig, 22.12.1994 - 1 U 9/94
Pflichtteilsanspruch gegen den Erben bei Ausschlagung einer zugefallenen …
Dann fehlt dem Erben nämlich dasjenige Maß an Kenntnis von der Wirksamkeit der Verfügung, aufgrund dessen ein Handeln von ihm verlangt werden kann ( "berechtigte Zweifel" , BGH NJW 1964, 297; RGZ 140, 75, 76; ähnlich auch BGH NJW 1984, 2935, 2936).