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   BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73   

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https://dejure.org/1978,4902
BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73 (https://dejure.org/1978,4902)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1978 - IX ZR 77/73 (https://dejure.org/1978,4902)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - IX ZR 77/73 (https://dejure.org/1978,4902)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Legt daher das Prozeßrecht einer mangelhaften Klageerhebung, wenn der Mangel durch Rügeverzicht geheilt ist, dieselbe Wirkung bei wie einer einwandfreien Klageerhebung, dann wird auch eine mit der Klageerhebung zu wahrende materiell-rechtliche Frist mit der Heilung des Mangels gewahrt (BGHZ 25, 66, 73; BGH NJW 1972, 1373).

    Das Unterlassen der Rüge bewirkt, daß der Rechtsstreit von dem Zeitpunkt an, in dem die Rüge nicht mehr erheben werden konnte, rechtshängig geworden ist, wie wenn die Klage zu diesem Zeitpunkt zugestellt worden wäre (BGHZ 25, 66, 75).

  • BGH, 05.06.1961 - III ZR 73/60
    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Aus der Entscheidung BGH NJW 1961, 1627 Nr. 9 ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 59/70

    Kläger - Nachlässigkeiten - Rückbeziehung - Hindernis - Letzter Tag - Zustellung

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Er hat sich also auf die weitere Verzögerung einer ordnungsgemäßen Zustellung nicht mehr ausgewirkt (BGH NJW 1969, 928 Nr. 5; 1972, 208).
  • BGH, 24.02.1972 - II ZR 7/71

    Klagezustellung im Ausland

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    § 187 Satz 1 ZPO findet deshalb insoweit keine Anwendung (BGH NJW 1972, 1004).
  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Legt daher das Prozeßrecht einer mangelhaften Klageerhebung, wenn der Mangel durch Rügeverzicht geheilt ist, dieselbe Wirkung bei wie einer einwandfreien Klageerhebung, dann wird auch eine mit der Klageerhebung zu wahrende materiell-rechtliche Frist mit der Heilung des Mangels gewahrt (BGHZ 25, 66, 73; BGH NJW 1972, 1373).
  • BGH, 28.05.1974 - VI ZR 65/73

    Anwendung der allgemeinen Regeln zur Tatsachenfeststellung bei Feststellung der

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Als Tatbestand des Urteils gilt nach allgemeiner Auffassung jeder Teil des Urteils, der eine tatsächliche Feststellung enthält (BGH VersR 1974, 1021).
  • BGH, 12.02.1969 - IV ZR 539/68

    Gewährung von Versicherungsschutz für den einem Unternehmen durch falsche

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Er hat sich also auf die weitere Verzögerung einer ordnungsgemäßen Zustellung nicht mehr ausgewirkt (BGH NJW 1969, 928 Nr. 5; 1972, 208).
  • BAG, 19.08.1959 - 4 AZR 619/56

    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - Gefahr einer Gesundheitsschädigung -

    Auszug aus BGH, 13.07.1978 - IX ZR 77/73
    Dafür, ob die Rüge vor dem Landgericht erhoben wurde oder nicht, liefert der Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils abschließenden Beweis, der nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden kann (BAG AP § 314 ZPO Nr. 1 und 2; BAG NJW 1960, 166 Nr. 25; RG JW 1894, 11 Nr. 20).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Das verfahrenseinleitende Schriftstück kann deshalb nie wirksam nach §§ 174 Abs. 2, 175 ZPO zugestellt werden (BGHZ 58, 177, 179; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IX ZR 77/73 - IPRspr. 1978 Nr. 152).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß die Zustellung der Klageschrift an eine im Ausland ansässige Partei nicht nach § 187 Satz 1 ZPO als bewirkt angesehen werden kann, wenn die beklagte Partei die Klageschrift tatsächlich erhalten hat (BGHZ 58, 177 ff.; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IX ZR 77/73 - RzW 1979, 186; ablehnend: Böckelmann, JR 1972, 425; Geimer, NJW 1972, 1624).
  • BGH, 20.03.1979 - IX ZB 380/77

    Rechtsmittel

    Das Prozeßrechtsverhältnis mit einer im Ausland wohnenden Partei kann grundsätzlich nur durch eine formal mangelfreie Zustellung der Klageschrift begründet werden; der bloße Zugang der Klageschrift reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IX ZR 77/73 nicht veröffentlicht).

    Mit der Heilung des Mangels wurde auch die mit der Klageerhebung zu wahrende Frist des § 213 Abs. 3 BEG gewahrt (BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IX ZR 77/73).

  • BGH, 22.03.1979 - IX ZR 20/75

    Rechtsmittel

    Denn damit war der Mangel der formgerechten Zustellung geheilt (§ 187 Satz 1 ZPO; vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1978 - IX ZR 77/73).
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