Rechtsprechung
BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bei Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt sowie gleichzeitiger Verletzung der Mitwirkungspflicht durch einen Steuerpflichtigen
- Judicialis
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abänderung von Steuerbescheiden mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 02.06.2004 - 4 O 533/03
- OLG Hamm, 04.02.2005 - 25 U 69/04
- BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
Ob derartige Zweifel anzunehmen sind, hat das Finanzgericht jeweils unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden; dabei kann sich der Steuerpflichtige auf eine Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht nicht berufen, wenn er selbst seine Mitwirkungspflicht nicht in zumutbarem Umfang erfüllt hat (BFHE 206, 303, 306;… BFH/NV 2003, 1029; 2006, 1445). - BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92
Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
In einem solchen Fall trifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFHE 176, 308, 312;… BFH/NV 1998, 812, 813). - BFH, 16.06.2004 - X R 56/01
Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei …
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verstoß des Finanzamts gegen seine Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt (BFH/NV 2004, 1502, 1503 f).
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07
Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
Dies kann im Beschwerdeverfahren keine Berücksichtigung finden (vgl. für die Revision BGH, Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, Rn. 24, z.V.b.). - BFH, 17.12.1997 - III R 39/93
Voraussetzungen für die Änderung von ursprünglichen Bescheiden - …
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
In einem solchen Fall trifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFHE 176, 308, 312; BFH/NV 1998, 812, 813). - BFH, 26.02.2003 - IX B 221/02
Verböserung
Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
Ob derartige Zweifel anzunehmen sind, hat das Finanzgericht jeweils unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden; dabei kann sich der Steuerpflichtige auf eine Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht nicht berufen, wenn er selbst seine Mitwirkungspflicht nicht in zumutbarem Umfang erfüllt hat (BFHE 206, 303, 306; BFH/NV 2003, 1029; 2006, 1445).