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   BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05   

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https://dejure.org/2008,9726
BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05 (https://dejure.org/2008,9726)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2008 - IX ZR 78/05 (https://dejure.org/2008,9726)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - IX ZR 78/05 (https://dejure.org/2008,9726)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bei Verletzung der Ermittlungspflicht durch das Finanzamt sowie gleichzeitiger Verletzung der Mitwirkungspflicht durch einen Steuerpflichtigen

  • Judicialis

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abänderung von Steuerbescheiden mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
    Ob derartige Zweifel anzunehmen sind, hat das Finanzgericht jeweils unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden; dabei kann sich der Steuerpflichtige auf eine Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht nicht berufen, wenn er selbst seine Mitwirkungspflicht nicht in zumutbarem Umfang erfüllt hat (BFHE 206, 303, 306; BFH/NV 2003, 1029; 2006, 1445).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
    In einem solchen Fall trifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFHE 176, 308, 312; BFH/NV 1998, 812, 813).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verstoß des Finanzamts gegen seine Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt (BFH/NV 2004, 1502, 1503 f).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
    Dies kann im Beschwerdeverfahren keine Berücksichtigung finden (vgl. für die Revision BGH, Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, Rn. 24, z.V.b.).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 39/93

    Voraussetzungen für die Änderung von ursprünglichen Bescheiden -

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
    In einem solchen Fall trifft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFHE 176, 308, 312; BFH/NV 1998, 812, 813).
  • BFH, 26.02.2003 - IX B 221/02

    Verböserung

    Auszug aus BGH, 29.05.2008 - IX ZR 78/05
    Ob derartige Zweifel anzunehmen sind, hat das Finanzgericht jeweils unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden; dabei kann sich der Steuerpflichtige auf eine Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht nicht berufen, wenn er selbst seine Mitwirkungspflicht nicht in zumutbarem Umfang erfüllt hat (BFHE 206, 303, 306; BFH/NV 2003, 1029; 2006, 1445).
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