Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietwohnung nur bei Besitz

  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 47; BGB § 985, § 546

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 47; BGB §§ 985, 546
    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietwohnung nur bei Besitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner gemieteten Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Herausgabe der Wohnung nach Insolvenz des Mieters

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietwohnung nur bei Besitz

Kurzfassungen/Presse (7)

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  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Räumungsansprüche von Vermietern müssen Insolvenzverwalter Besitz begründet oder eigene Rechte geltend gemacht haben

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Herausgabe der Wohnung durch Insolvenzverwalter

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Rückgabe der Mietsache

  • anwaeltin-krueger.de , S. 4 (Leitsatz und Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des Mieters: Herausgabeanspruch gegen den Insolvenzverwalter? (IMR 2008, 322)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Herausgabe einer Mietwohnung durch den Insolvenzverwalter nur bei Besitzausübung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Herausgabe der Schuldnerwohnung in der Mieterinsolvenz" von RAin Dr. Claudia Cymutta, original erschienen in: WuM 2008, 582 - 585.

Verfahrensgang

  • AG Augsburg, 23.10.2006 - 20 C 2451/06
  • LG Augsburg, 04.04.2007 - 7 S 4508/06
  • BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 2580
  • ZIP 2008, 1736
  • MDR 2008, 1240
  • NZI 2008, 554
  • NZM 2008, 606
  • ZMR 2008, 875
  • WM 2008, 1510
  • IMR 2008, 322



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06  

    Prozesstaktik - In diesen 3 Fällen ist ein Zwischenurteil anfechtbar

    Indes ist der Herausgabeanspruch des Vermieters in der Insolvenz des Mieters auch im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Insolvenzeröffnung im Wege der Aussonderung gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen, wenn der herauszugebende Gegenstand infolge der Wahrnehmung des Verwaltungsbesitzes durch den Insolvenzverwalter massebefangen ist ( BGH Urteile vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07 - NJW 2008, 2580; vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05 - NJW 2007, 1591, 1592; BGHZ 148, 252, 260 ; Senatsurteil BGHZ 127, 156, 160 f.) .

    Vielmehr ist das Mietobjekt auch dann massebefangen, wenn der Insolvenzverwalter unter Anerkennung des fremden Eigentums das Recht für sich in Anspruch nimmt, das Mietobjekt für die Masse zu nutzen und darüber zu entscheiden, ob, wann und in welcher Weise er es an den Vermieter zurückgibt ( BGH Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07 - NJW 2008, 2580; Senatsurteil BGHZ 127, 156, 161 ; MünchKomm/Ganter InsO 2. Aufl. § 47 Rdn. 35 a).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08  

    Verfahrensrecht - Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung

    Eine Erledigung der Hauptsache kann erst nach Rechtshängigkeit eintreten (BGHZ 83, 12, 13 f ; 127, 156, 163 ; BGH, Urt. v. 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02, NJW 2003, 3134; Urt. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZIP 2008, 1736 f Rn. 10).
  • LG Köln, 18.11.2009 - 4 O 79/09  

    Mietrecht - Kein Herausgabeanspruch gegen den Insolvenzverwalter mangels Besitz

    Allerdings ist der Insolvenzverwalter zur Besitzverschaffung nur verpflichtet, wenn er den Besitz an den Räumen ausübt oder unter Anerkennung des fremden Eigentums das Recht beansprucht, die Räume für die Masse zu nutzen und darüber zu entscheiden, ob, wann und in welcher Weise er sie an den Vermieter zurückgibt (BGH Urteil vom 19.06.2008, Az. IX ZR 84/07).

    Die Besitzergreifung vollzieht sich aber nicht kraft Gesetzes, sondern setzt die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den Insolvenzverwalter voraus (BGH Urteil vom 19.06.2008, Az. IX ZR 84/07).

    Dafür spricht neben der Vollstreckungsmöglichkeit nach § 148 Abs. 2 InsO auch die dem Insolvenzverwalter bei einer schuldhaften Verzögerung der Inbesitznahme drohende Schadensersatzpflicht, die bei Annahme eines ohnehin bestehenden gesetzlichen Besitzerwerbs nie zum Tragen käme (BGH Urteil vom 19.06.2008, Az. IX ZR 84/07).

    Zum anderen bringt sie den entgegen gesetzten Willen des Kündigenden zum Ausdruck, sowohl vom Besitz als auch von der Nutzung der Räume Abstand zu nehmen (vgl. BGH Urteil vom 19.06.2008, Az. IX ZR 84/07).

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  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11  

    Mietrecht - § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht auf preisgebundenen Wohnraum

    Zwar ist umstritten, ob diese Enthaftungserklärung, die dazu dient, die Enthaftung der Masse für Ansprüche aus dem Mietverhältnis herbeizuführen, der sie durch den in § 108 Abs. 1 InsO angeordneten Fortbestand des Mietverhältnisses ausgesetzt ist (dazu BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, WM 2008, 1510 Rn. 22; vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, WuM 2011, 282 Rn. 15 f.), zur Folge hat, dass der Mietvertrag freigegeben und auf den Schuldner übergeleitet wird und dadurch wieder vollständig dem Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Schuldners unterliegt, der in diesem Fall auch alleiniger Kündigungsadressat wird, oder ob sich die Bedeutung der Erklärung darauf beschränkt, dass die Masse nicht mehr für die später fällig werdenden Verbindlichkeiten haftet, der Treuhänder aber Vertragspartei bleibt und deshalb nur ihm gegenüber wirksam gekündigt werden kann (zum Meinungsstand Flatow, aaO, S. 609 f.; Cymutta, WuM 2008, 582, 584 f. mwN).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 29/11  

    Insolvenzrecht - Ansprüche aus Wohnraummietverhältnis nach Veräußerung

    Der Mieter wird insoweit geschützt, als der Verwalter/Treuhänder nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, sondern lediglich - mit der für die Kündigung geltenden Frist - durch die Enthaftungserklärung erreichen kann, dass die Masse ab dem Wirksamwerden der Erklärung nicht mehr für die danach fällig werdenden Ansprüche des Vermieters haftet (BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10, ZInsO 2011, 968 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZInsO 2008, 808 Rn. 22; vom 17. September 2009 - IX ZR 63/09, ZInsO 2009, 2104 Rn. 9).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 207/06  

    Ansprüche des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses vor Eröffnung des

    Dies ist der Fall, wenn der Verwalter Besitz daran ausübt (BGZ 148, 252, 260; BGH, Urt. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, NZI 2008, 554, 555 Rn. 14 f) oder unter Anerkennung des fremden Eigentums das Recht beansprucht, die Mietsache für die Masse zu nutzen und darüber zu entscheiden, ob, wann und in welcher Weise er sie an den Vermieter zurückgibt (BGHZ 127, 156, 161; BGH, Urt. v. 19. Juni 2008 aaO Rn. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2012 - 3 Sa 654/11  

    Schadensersatzanspruch wegen Inventurdifferenzen - Erledigung einer negativen

    Die einseitige Erledigungserklärung bildet eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung (Antragsbeschränkung); durch den Erledigungsantrag soll nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreicht werden ( BGH 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07 - Rn. 8, NJW 2008, 2580 ).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, spricht das Gericht die Erledigung durch Urteil aus ( BGH 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07 - Rn. 10, NJW 2008, 2580 ).

  • LG Berlin, 21.08.2008 - 67 S 147/08  
    BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, in GE 2008, 1321 Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.
  • AG Mannheim, 04.06.2010 - 4 C 25/10  

    Wohnungseigentum - Freigabe des Eigentums: Keine Entlastung der Insolvenzmasse!

    So soll nach Lüke der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an den Insolvenzverwalter zu leisten sein (Festschrift, S. 245), was mit der gesetzgeberischen Konzeption des § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO, das Mietverhältnis nach der Negativerklärung des Insolvenzverwalters, mit dem Mieter fortzuführen, nicht in Einklang steht (AG Göttingen, ZInsO 2010, 829, 831; BGH ZInsO 2008, 808, 809, Rdnr. 22).
  • AG Göttingen, 18.06.2009 - 21 C 33/09  

    Insolvenzrecht - Wann sind Nebenkostenguthaben nicht mehr massezugehörig?

    Der BGH (ZInsO 2008, 808, 809 Rz. 22 = NZI 2008, 554 = ZIP 2008, 1736 = ZVI 2008, 437) misst der Erklärung gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO die Wirkung einer Enthaftung der Masse von sämtlichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis zu.
  • FG Düsseldorf, 16.10.2009 - 8 K 2291/08  

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Insolvenzverwalter;

  • AG Neuruppin, 30.09.2011 - 42 C 63/11  

    Mietrecht - Mietzahlung des Sozialhilfeträgers: Räumungsklage begründet?

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