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   BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82   

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https://dejure.org/1983,3402
BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82 (https://dejure.org/1983,3402)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - IX ZR 90/82 (https://dejure.org/1983,3402)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - IX ZR 90/82 (https://dejure.org/1983,3402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines fristgebundenen materiellen Entschädigungsanspruchs - Verwirkung des prozessualen Klagerechts - Rechtsfolgen eines langjährigen Verfahrensstillstandes

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 226
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde; der Berechtigte muß unter Verhältnissen untätig bleiben, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfGE 32, 305; BGH RzW 1980, 39).

    Da jedoch bei der Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht nicht nur ein schutzwürdiges Vertrauen der Gegenpartei auf das Untätigbleiben des Berechtigten, sondern auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens es rechtfertigen können, die Anrufung eines Gerichts nach langer Zeit als unzulässig anzusehen (BVerfGE 32, 305; vgl. auch BFH NJW 1964, 1246), ist nunmehr die Frage zu entscheiden, ob im Entschädigungsrechtsstreit eine Verwirkung des Klagerechts möglich ist, wenn der Kläger nach rechtzeitiger Klageerhebung den Rechtsstreit jahrelang nicht betreibt und weitere Umstände hinzutreten, die dem Beklagten den Eindruck vermitteln, der Kläger wolle den Rechtsstreit nicht fortführen.

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung schließt die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten aus (vgl. BGHZ 25, 47, 52; 67, 56, 68).

    Ferner muß sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BGHZ 25, 47, 52; BVerwGE 44, 339, 343/344; BSGE 7, 199; vgl. auch BGH RzW 1979, 106).

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Bei der Verwirkung des prozessualen Klagerechts ist darauf abzustellen, ob die Erfordernisse des Vertrauensschutzes für den Gegner oder das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens derart überwiegen, daß das Interesse des Klägers an der sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs zurücktreten muß (vgl. BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61]; BSGE 41, 275, 278).
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Bei der Verwirkung des prozessualen Klagerechts ist darauf abzustellen, ob die Erfordernisse des Vertrauensschutzes für den Gegner oder das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens derart überwiegen, daß das Interesse des Klägers an der sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs zurücktreten muß (vgl. BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61]; BSGE 41, 275, 278).
  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Der Kläger hat gegen den Bescheid vom 20. Mai 1965 fristgerecht Klage erhoben; die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten begründete auch ohne Terminsbestimmung und Ladung die Rechtshängigkeit der Sache (BGHZ 11, 175 [BGH 21.11.1953 - VI ZR 130/52]; BGH RzW 1979, 106).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Die Verwirkung als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung schließt die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten aus (vgl. BGHZ 25, 47, 52; 67, 56, 68).
  • BGH, 27.01.1977 - IX ZB 472/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Die durch die Verwirkung des Klagerechts herbeigeführte Bestandskraft des ablehnenden Bescheides läßt dagegen die Abhilfemöglichkeit offen, wenngleich die Behörde bei ihrer Ermessensausübung zum Nachteil des Antragstellers berücksichtigen darf, daß die Abhilfe regelmäßig nicht dazu dienen soll, die Rechtsfolgen der Verwirkung des Klagerechts zu unterlaufen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1977 - IX ZB 472/75 -).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Ferner muß sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BGHZ 25, 47, 52; BVerwGE 44, 339, 343/344; BSGE 7, 199; vgl. auch BGH RzW 1979, 106).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Ferner muß sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet haben, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BGHZ 25, 47, 52; BVerwGE 44, 339, 343/344; BSGE 7, 199; vgl. auch BGH RzW 1979, 106).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82
    Das ergeben die Grundsätze über das Zweitverfahren, die der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (RzW 1970, 160) entwickelt hat (RzW 1972, 341; 344).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Ferner muß sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (st. Rspr., vgl. etwa BGH Urteil vom 22. September 1983 - IX ZR 90/82 - = LM Nr. 39 zu § 242 BGB).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    In der Klageerhebung allein erschöpft sich das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung nicht (BAG 26. März 1987 - 8 AZR 54/86 - zu II 1 der Gründe; BGH 22. September 1983 - IX ZR 90/82 - zu 2 c aa der Gründe, MDR 1984, 226) .

    Eine Verjährung der Rechtshängigkeit ist dem geltenden Verfahrensrecht fremd (vgl. BGH 22. September 1983 - IX ZR 90/82 - zu 2 c aa der Gründe, MDR 1984, 226) .

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 8 UF 217/17

    Verwirkung des nachehelichen Unterhalts nach Rechtshängigkeit

    Soweit der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung vom 22.09.1983 (MDR 1984, 226) die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach Rechtshängigkeit ausgeschlossen hat, war dies auf die Verwirkung von fristgebundenen materiellen Entschädigungsansprüchen beschränkt und beruht maßgeblich auf den Besonderheiten des Entschädigungsprozesses.
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    6 Auch zu dem von der Beschwerde weiterhin angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1983 (BGH IX ZR 90/82 LM Nr. 39 zu § 242 BGB) ist keine Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils erkennbar.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Ob die vorstehend genannten Kriterien im Einzelfall zu bejahen sind, bestimmt sich nach dem materiellen Recht, auf dem der geltend gemachte Anspruch beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O, S. 62; BGH, Urteil vom 22. September 1983 IX ZR 90/82 LM 1984 § 242 BGB Nr. 39 Bl. 1331), hier also dem revisiblen Recht der Milchkontingentierung.
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 113/03

    Rechtsfolgen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung und der förmlichen

    Die Beschwerde meint ohne Erfolg, das Berufungsgericht habe die Grundsätze des Bundesgerichtshofs über die Verwirkung des Klagerechts bei nicht in Lauf gesetzter Frist des § 210 Abs. 3 BEG (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1983 - IX ZR 90/82, LM BGB § 242 (Cc) Nr. 39 Bl. 2 m.w.N.) unrichtig angewendet.

    Die Klageverwirkung im Zweitverfahren konnte die Klägerin nicht durch ein Drittverfahren unterlaufen (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1983, aaO Bl. 2 a.E. f).

  • OLG Frankfurt, 11.06.2018 - 17 U 37/18

    Darlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts wegen illoyaler Verspätung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, u.a. des XI. Zivilsenats, setzt die Verwirkung des Weiteren voraus, dass dem Verpflichteten, der sich auf die Nichtausübung des Rechts durch den Berechtigten eingerichtet hat, durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14 -, Rn. 45, juris; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 -, Rn. 20, juris; BGH, Urteil vom 22. September 1983 - IX ZR 90/82 -, Rn. 9, juris; jeweils m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2020 - 17 U 808/19

    Verwirkung des Rechts zum Widerruf eines Darlehensvertrag

    Schließlich weisen die Kläger zwar zutreffend darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirkung des Weiteren voraussetzt, dass dem Verpflichteten, der sich auf die Nichtausübung des Rechts durch den Berechtigten eingerichtet hat, durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14 -, Rn. 45, juris; BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - VII ZR 177/13 -, Rn. 13, juris; BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 -, Rn. 20, juris; BGH, Urteil vom 22. September 1983 - IX ZR 90/82 -, Rn. 9, juris; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 22/90

    Ansprüche auf Erhöhung einer Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz

    Der Senat hat in dem Urteil vom 22. September 1983 - IX ZR 90/82 = LM BGB § 242 (Cc) Nr. 39, wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, im einzelnen ausgeführt, daß ein Entschädigungsanspruch nur dann als verwirkt behandelt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment), besondere Umstände die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) und sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensmoment).
  • BGH, 31.05.1990 - IX ZR 21/90

    Verjährung bzw. Verwirkung von Rentenansprüchen nach dem BEG

    Der Senat hat in dem Urteil vom 22. September 1983 - IX ZR 90/82 = LM BGB § 242 (Cc) Nr. 39, wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, im einzelnen ausgeführt, daß ein Entschädigungsanspruch nur dann als verwirkt behandelt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment), besondere Umstände die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) und sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensmoment).
  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 16/4 KR 102/17
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZB 82/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erläuterung eines

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZB 187/82

    Möglichkeit der Verwirkung eines Entschädigungsanspruchs nach Klageerhebung

  • BGH, 22.09.1983 - IX ZR 31/83

    Rechtliche Wirkungen der Klageerhebung auf die Verwirkung des materiellen

  • VG Würzburg, 21.12.2010 - W 3 K 10.1199

    Kostenerstattung im Zusammenhang mit erbrachten Jugendhilfeleistungen

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