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   BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90   

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https://dejure.org/1991,8873
BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90 (https://dejure.org/1991,8873)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1991 - IX ZR 91/90 (https://dejure.org/1991,8873)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - IX ZR 91/90 (https://dejure.org/1991,8873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist für Klage gegen Ablehnung eines Anspruchs auf Versicherungsschutz - Anforderungen an Belehrung über den Verlust des materiellen Versicherungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65

    Freiwerden der Versicherung von der Schadendeckungspflicht wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90
    Sie ist für den Bürger eher verständlich als ein Hinweis, der sich auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1968 - II ZR 170/65, VersR 1968, 589).
  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 66/64

    Rechtsfolgen der Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90
    Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1966 - II ZR 13/64, VersR 1966, 627, 628 und vom 6. Juni 1966 - II ZR 66/64, VersR 1966, 723, 724 ist zu entnehmen, daß der Hinweis auf die Notwendigkeit, innerhalb der Frist Klage zu erheben, immer dann genügt, wenn klargestellt ist, daß bei Versäumung nicht nur das Klagerecht, sondern der materielle Versicherungsanspruch verloren ist; wesentlich ist die Belehrung über den Verlust des materiellen Versicherungsanspruchs.
  • BGH, 12.05.1966 - II ZR 13/64

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90
    Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1966 - II ZR 13/64, VersR 1966, 627, 628 und vom 6. Juni 1966 - II ZR 66/64, VersR 1966, 723, 724 ist zu entnehmen, daß der Hinweis auf die Notwendigkeit, innerhalb der Frist Klage zu erheben, immer dann genügt, wenn klargestellt ist, daß bei Versäumung nicht nur das Klagerecht, sondern der materielle Versicherungsanspruch verloren ist; wesentlich ist die Belehrung über den Verlust des materiellen Versicherungsanspruchs.
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69

    Klagefristversäumnis - Einbuße des Versicherungsanspruchs - Beschränkung auf

    Auszug aus BGH, 14.02.1991 - IX ZR 91/90
    Diesen Anforderungen, von denen auch der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 10. Februar 1971 - IV ZR 159/69, VersR 1971, 433, 434 ausgeht (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 1959, 381), genügt die Belehrung im Schreiben vom 3. Juli 1987 ohne Einschränkung.
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 15/03

    Anforderungen an die Belehrung über die Rechtsfolgen der Versäumung der

    Das macht ausreichend deutlich, daß sich der Fristablauf materiellrechtlich auswirkt, der Versicherungsnehmer also nicht lediglich sein Klagerecht, sondern den Anspruch selbst einbüßt (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - IX ZR 91/90 - BGHR VVG § 12 Abs. 3 Satz 2 Belehrung 2).
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