Rechtsprechung
BGH, 06.03.1997 - IX ZR 92/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,32440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Führung einer Gebührenklage durch eine Rechtsanwaltsfachangestellte
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94
Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 06.03.1997 - IX ZR 92/96
Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin sei im Zeitpunkt der Zession aufgrund ihrer Stellung als Anwaltsgehilfin nicht in legitimer Weise (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urt. v. 10. August 1995 - IX ZR 220/94, WM 1995, 1841, 1843 unter b) so umfassend über die Angelegenheiten des Beklagten unterrichtet gewesen, daß sie - ohne weitere Informationen durch den Zessionar - erfolgreich eine Gebührenklage gegen den Beklagten hätte durchführen können, läßt Rechtsfehler nicht erkennen.
- OLG München, 25.02.2009 - 20 U 5601/07
Kapitalanlagerecht: Anforderung an die Kausalität zwischen Prospektfehler und …
80 b) Die grundsätzlich vermutete Kausalität (BGH, Urteil vom 29.03.1990, IX ZR 24/88, NJW 1990, 2127 f.; BGH, Urteil vom 05.11.1992, IX ZR 200/91, NJW 1993, 1320; Urteil vom 11.03.1997, IX ZR 92/96, NJW 1993, 1320) der von den Klägern vorgetragenen Prospektmängel bei der Weichkostendarstellung und der Darstellung personeller und wirtschaftlicher Verflechtungen - unterstellt sie lägen vor - für die klägerischen Anlageentscheidungen wurde durch die Anhörung der Kläger vor dem Senat jedoch widerlegt.