Rechtsprechung
BGH, 04.06.2003 - IXa ZA 4/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- Judicialis
ZPO § 114
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 733
Erfolgsausichten der Rechtsverfolgung; Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - IXa ZA 4/03
Prozeßkostenhilfe ist nicht schon dann zu bewilligen, wenn zwar der angefochtene Beschluß wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Rechtsmittelinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2003 - IXa ZA 2/03; für die Revision vgl. BGH, Beschl. vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160; bestätigt durch BVerfG, Dritte Kammer des Ersten Senats, Beschl. vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745). - BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - IXa ZA 4/03
Prozeßkostenhilfe ist nicht schon dann zu bewilligen, wenn zwar der angefochtene Beschluß wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Rechtsmittelinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Mai 2003 - IXa ZA 2/03; für die Revision vgl. BGH, Beschl. vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160; bestätigt durch BVerfG, Dritte Kammer des Ersten Senats, Beschl. vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745). - BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - IXa ZA 4/03
Bei dieser Sachlage unterliegt die angefochtene Entscheidung wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung vom Amts wegen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).