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   BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03   

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https://dejure.org/2003,757
BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03 (https://dejure.org/2003,757)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - IXa ZB 116/03 (https://dejure.org/2003,757)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03 (https://dejure.org/2003,757)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsvollstreckung gegen Untermieter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Räumung des Untermieters nur mit eigenem Räumungstitel

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Wohnungsräumung - Neues Mietrecht erleichtert Vollstreckung gegen Dritte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Räumungsvollstreckung gegen Untermieter, wenn Titel sich nur auf Hauptmieter bezieht! (IBR 2003, 641)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1448
  • NJW-RR 2003, 1450
  • MDR 2004, 53
  • NZM 2003, 802
  • ZMR 2003, 826
  • ZMR 2004, 324 (Ls.)
  • WM 2003, 1825
  • DB 2003, 2545 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 13.03.1991 - 311 T 20/91
    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03
    b) Mit Recht hat sich das Beschwerdegericht der fast einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1988, 913; LG Hamburg, NJW-RR 1991, 1297; MünchKomm-ZPO/Schilken, 2. Aufl. § 885 Rn. 7, Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 885 Rn. 12; Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 885 Rn. 9; Baumbach/Lauerbach/Albers/Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 885 Rn. 17), daß für die Räumungsvollstreckung gegen einen Untermieter ein gegen diesen gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich sei.
  • OLG Celle, 15.12.1987 - 16 U 242/86
    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03
    b) Mit Recht hat sich das Beschwerdegericht der fast einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (vgl. OLG Celle NJW-RR 1988, 913; LG Hamburg, NJW-RR 1991, 1297; MünchKomm-ZPO/Schilken, 2. Aufl. § 885 Rn. 7, Zöller/Stöber, ZPO 23. Aufl. § 885 Rn. 12; Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 885 Rn. 9; Baumbach/Lauerbach/Albers/Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 885 Rn. 17), daß für die Räumungsvollstreckung gegen einen Untermieter ein gegen diesen gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich sei.
  • OLG Hamburg, 19.08.1992 - 6 W 49/92

    Räumungsvollstreckung; Räumungstitel; Mitbesitzer von Mieträumen;

    Auszug aus BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03
    Diese allgemeine Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung kann nicht durch materiellrechtliche Erwägungen oder Gesichtspunkte der Billigkeit (so aber HansOLG MDR 1993, 274; KG Grundeigentum 2002, 799; AG Lübeck DGVZ 1995, 92) außer Kraft gesetzt werden.
  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Räumungsvollstreckung gegen einen Untermieter einen gegen diesen gerichteten Vollstreckungstitel erfordert und nicht aufgrund eines gegen den Hauptmieter ergangenen Vollstreckungstitels betrieben werden kann (BGH, Beschl. v. 18.7.2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450, 1451).

    Die Bestimmung des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO sichert nicht lediglich die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundlich bereits ausgewiesenen Anspruchs gegen die in dem Titel oder der Klausel genannten Personen ausgeübt wird (vgl. BGHZ 159, 383, 385 f.; BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; BGH, Beschl. v. 29.5.2008 - IX ZB 102/07, ZIP 2008, 1338 Tz. 14, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    So ist die Räumungsvollstreckung des Vermieters gegen den im Räumungstitel nicht genannten Untermieter selbst dann unzulässig, wenn feststeht, dass das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter beendet und der Untermieter daher nach § 546 Abs. 2 BGB zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet ist (vgl. BGHZ 159, 383, 385 f.; BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; ZIP 2008, 1338 Tz. 14).

    bb) Billigkeitserwägungen können es erst recht nicht rechtfertigen, die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung außer Acht zu lassen und staatlichen Zwang gegen Personen auszuüben, gegen die kein Vollstreckungstitel bzw. keine Vollstreckungsklausel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; ZIP 2008, 1338 Tz. 14; a.A. OLG Hamburg MDR 1993, 274; KG NZM 2003, 105; AG Lübeck DGVZ 1995, 92; AG Ludwigshafen ZMR 2003, 197; AG Hamburg-St. Georg ZMR 2007, 280).

    Derartige Fragen sind daher nicht im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren, sondern im Erkenntnisverfahren zu klären (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451).

  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Es ist daher ohne Bedeutung und bedarf keiner näheren Prüfung, ob der Ehemann nach materiellem Recht zur Herausgabe der Mietsache an die Gläubigerin verpflichtet wäre; denn diese Fragen gehören in das Erkenntnisverfahren und nicht in das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03 - WM 2003, 1825).
  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 103/16

    Räumungsvollstreckung: Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung des Schuldners im

    Vielmehr wird durch das Erfordernis der namentlichen Bezeichnung des Schuldners gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundlich bereits ausgewiesenen Anspruchs gegen die in dem Titel oder der Klausel genannten Personen ausgeübt wird (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450, 1451; Beschluss vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 29/04, BGHZ 159, 383, 385 f.; BGHZ 177, 12 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 39/08, NJW 2008, 3287 Rn. 10).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zum Erfordernis der bestimmten Bezeichnung des Vollstreckungsschuldners nicht durch materiell-rechtliche Erwägungen oder Gesichtspunkte der Billigkeit außer Kraft gesetzt werden (BGH, NJW-RR 2003, 1450, 1451; BGHZ 177, 12 Rn. 14; BGH, NJW 2008, 3287 Rn. 11; Lackmann in Musielak/Voit aaO § 885 Rn. 7).

    Der Sache nach wird es vielmehr im Widerspruch zum elementaren zivilprozessualen Grundsatz, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundlich bereits ausgewiesenen Anspruchs gegen die in dem Titel oder der Klausel genannten Personen ausgeübt wird (BGHZ 159, 383, 385 f.; BGH, NJW-RR 2003, 1450, 1451; BGHZ 177, 12 Rn. 14; BGH, NJW 2008, 3287 Rn. 1), als ausreichend angesehen, dass die Identität des Schuldners erstmals im Vollstreckungsverfahren durch den Gerichtsvollzieher ermittelt und festgestellt wird.

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

    b) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme (zur Unzulässigkeit einer Räumungsvollstreckung gegen den Untermieter aufgrund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450) sieht § 766 ZPO grundsätzlich nicht vor (vgl. OLG Köln aaO; OLG Hamm WuM 1993, 474; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt aaO § 766 Rn. 45 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich

    Diese allgemeine Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung kann nicht durch materiell-rechtliche Erwägungen oder gar solche der Billigkeit außer Kraft gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450, 1451).
  • BGH, 14.12.2006 - I ZB 16/06

    Vollstreckung der Herausgabe von Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die

    Kann der Gläubiger aufgrund des erwirkten Vollstreckungstitels nicht gegen den Dritten vollstrecken (zur Notwendigkeit eines gegen den Dritten gerichteten Vollstreckungstitels: BGHZ 159, 383, 385; BGH, Beschl. v. 18.7.2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450, 1451) und ist der Dritte nicht zur Herausgabe bereit, muss der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Dritten entweder aufgrund eines eigenen Herausgabeanspruchs oder nach Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruchs des Schuldners gemäß § 886 ZPO erwirken.
  • KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05

    Eingetragener Verein: Umfang und Dauer der Vertretungsmacht des Vorstandes bei

    Hiervon kann auch nicht aus Gründen der Billigkeit oder aus materiell-rechtlichen Erwägungen für den Fall eine Ausnahme gemacht werden, dass ein Dritter erst in der Zwangsvollstreckung gegen den Hauptmieter mit der Behauptung hervortritt, seit längerer Zeit Untermieter zu sein, und seine besitzrechtliche Position dem Vermieter treuwidrig verheimlicht wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451 mit Hinweis auf Gegenstimmen in der Rechtsprechung).
  • KG, 15.12.2008 - 1 Ss 316/08

    Hausfriedensbruch: Wirksamkeit des Strafantrags eines Vermieters gegen

    Der Räumungstitel gegen den Hauptmieter entfaltet gegenüber den Untermietern nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum keine rechtliche Wirkung (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451; Palandt/Weidenkaff, BGB 67. Aufl., § 546 Rdn. 24 m.w.N.).

    So verhält es hier sich nicht, denn die GbR hatte einen Räumungstitel gegen die Untermieter nicht erwirkt und damit die - zwingend gebotene (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1450, 1451) - gerichtliche Klärung, dass die Untermieter zur Räumung verpflichtet sind, nicht herbeigeführt.

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 103/07

    Verhältnis von aus- und inländischen Insolvenzverfahren

    Diese allgemeine Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung kann nicht durch materiell-rechtliche Erwägungen oder gar solche der Billigkeit außer Kraft gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03, NJW-RR 2003, 1450, 1451).
  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 116/03 -, ZMR 2003, 826; vgl. auch Benighaus, Polizeirecht als Grundlage für die Räumung besetzter Häuser?, LKV 2009, 202, 204).
  • LG Köln, 22.10.2018 - 5 O 410/18

    Gegen Hausbesetzer hilft kein Klagen, nur rohe Gewalt!

  • LG Lübeck, 23.04.2008 - 7 T 193/08
  • KG, 28.01.2013 - 8 W 5/13

    Zweck der Vereinbarung einer Betriebspflicht

  • LG Köln, 31.03.2008 - 10 T 69/07

    Bezeichnung des Drittbeteiligten in einem Vollstreckungstitel; Räumung einer

  • AG Hamburg-St. Georg, 21.02.2007 - 903a M 1682/06
  • LG Hamburg, 21.03.2007 - 316 T 24/07

    Räumungsvollstreckung: Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch erneute

  • LG Memmingen, 29.06.2006 - 4 T 801/06
  • AG Köln, 15.02.2012 - 222 C 341/11

    Mietvertrag - Räumungsanspruch gegen einen Untermieter

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