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   BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04   

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BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04 (https://dejure.org/2004,904)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2004 - IXa ZB 24/04 (https://dejure.org/2004,904)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 24/04 (https://dejure.org/2004,904)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 884, 886; DepotG §§ 8, 14
    Zwangsvollstreckung bei Sammelverwahrung von Aktien

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung aus einem Titel, der zur Übertragung bzw. Herausgabe sammelverwahrter bzw. globalverbriefter Aktien verurteilt - Ersetzung der Übergabe von Aktien durch die Begründung des anteilmäßigen Bruchteilseigentums durch Umbuchung im Verwahrungsbuch - Grundsätzliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 884; ; ZPO § 886; ; DepotG § 8; ; DepotG § 14

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 884 § 886; DepotG § 8 § 14
    Vollstreckung eines Titels auf Übertragung von Aktien in einem Sammeldepot

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung aus einem Titel auf Übertragung von Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 884, 886; DepotG §§ 8, 14
    Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Übertragung sammelverwahrter Aktien analog § 886 ZPO

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der praktische Fall - So betreiben Sie die Vollstreckung in sammelverwahrte Aktien

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Übereignung von Sammeldepotanteilen

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 121
  • NJW 2004, 3340
  • ZIP 2004, 1568
  • MDR 2005, 110
  • WM 2004, 1747
  • BB 2004, 1763
  • Rpfleger 2004, 714
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04
    Diese läßt sich jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art durch die Umbuchung im Verwahrungsbuch (vgl. § 14 Abs. 1 DepotG) vollziehen, die den Willen der Depotbank dokumentiert, die übertragenen Wertpapiere nunmehr für den Erwerber zu verwahren (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, NJW 1999, 1393 - für Investmentanteile - MünchKomm-HGB/Einsele aaO m.w.N.; vgl. auch § 18 Abs. 3, § 24 Abs. 2 DepotG).
  • BGH, 22.10.1975 - IV ZR 17/74

    Errichtung eines privatschriftlichen Testaments - Auslegung eines Testaments -

    Auszug aus BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04
    ee) Die Entscheidung des IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1975 (IV ZR 17/74, WM 1975, 1259, 1261) steht nicht entgegen.
  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

    (1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass mit der Übertragung des Eigentums am Wertpapier nach den §§ 929 ff. BGB auch das verbriefte Recht übergeht (Senatsurteil vom 25. November 2008 - XI ZR 413/07, WM 2009, 259 Rn. 15; BGH, Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98, ZIP 1999, 435), wobei die nach diesen Vorschriften neben der dinglichen Einigung nötige Übergabe des Papiers bei globalverbrieften oder wie hier sammelverwahrten Wertpapieren durch die Begründung des anteilsmäßigen Bruchteilseigentums ersetzt werden muss, was regelmäßig durch eine depotmäßige Umbuchung geschieht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 24/04, BGHZ 160, 121, 124; vgl. auch Senatsurteil vom 30. November 2004 - XI ZR 200/03, BGHZ 161, 189, 191 ff.).
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Für den Vollzug bedarf es jedoch der Umschreibung im Verwahrungsbuch (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 24/04, NJW 2004, 3340; MüKoBGB/Oechsler, 7. Aufl., § 929 Rn. 15).
  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 21/07

    Pfändung von in einem Depot verwahrten Wertpapieren

    a) Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die Miteigentumsanteile an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren (§ 6 Abs. 1 DepotG) als andere Vermögensrechte im Sinne von §§ 857 Abs. 1, 828 ff. ZPO pfändbar und verwertbar sind (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 24/04, BGHZ 160, 121, 124; Erk, Rechtspfleger 1991, 236; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rdn. 1787e).
  • LG Köln, 25.02.2013 - 34 T 284/12

    Grundsätze zur Durchführung einer Sicherungsvollstreckung wegen einer

    Auch wenn die Kammer der Auffassung zuneige, dass der Vollstreckungstitel unter Heranziehung der Grundsätze der Entscheidung des BGH vom 16.07.2004 (IXa ZB 24/04) vollstreckungsrechtlich nicht ins Leere gehe, fehle es an einem tatsächlichen Angebot der Gegenleistung durch die Gerichtsvollzieherin.

    Sie hat die Ansicht vertreten, dass die titulierte Übergabe der Aktien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch durch Umbuchung von Depot zu Depot bewirkt werden könne (BGH vom 16.7.2004, IXa ZB 24/04).

    Vielmehr können Aktien auch dann gemäß § 929 S. 1 BGB durch Einigung und Übergabe übertragen werden, wenn sie - entsprechend der heute gängigen Praxis - globalverbrieft girosammelverwahrt werden (BGH, Beschluss vom 16.07.2003 - IXa ZB 24/04 = NJW 2004, 3340; Kümpel/Wittig, a.a.O. Rn. 18.113; Berger, WM 2009, 577, 582; Einsele in MüKo-HGB, 2. Auflage 2009, Depotgeschäft, Rn. 95 ff, 103 f. m.w.N.).

  • OLG München, 12.01.2017 - 32 U 1437/16

    Anfechtung der Willenserklärung zur Optionsvereinbarung

    b) Wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, kann die Übertragung von global verbrieften und sammelverwahrten Aktien, wo die einzelnen Wertpapiere durch die buchmäßige Erfassung der Miteigentumsanteile bei der verwahrenden Bank repräsentiert werden, durch Umbuchung zwischen den Depots vollzogen werden, da es auf den Gewahrsam an der Wertpapierurkunde in diesem Zusammenhang nicht ankomme (vgl. BGH NJW 2004, 3340).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 356/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Tenorierung von

    Das Berufungsgericht hat zwar nicht erkannt, dass bei Globalurkunden der Anspruch des Schuldners aus § 797 BGB im Urteilstenor dahin umzusetzen ist, dass dieser "gegen Mitteilung der Zahlung an seine Depotbank zwecks Ausbuchung der Inhaberschuldverschreibung aus seinem Depot in Höhe der Zahlung" zu verurteilen ist (vgl. BGHZ 160, 121, 124 ; 177, 178,Tz. 12).
  • LAG Hamburg, 11.03.2014 - 5 Ta 5/14

    Vollstreckung bei der Verurteilung zur Leistung von Aktien

    Auch mit der Verurteilung zur Übertragung von Aktien - wie vorliegend - ist die Verpflichtung der Schuldnerin zur Eigentumsverschaffung tenoriert (BGH - IX a ZB 24/04 - BGHZ 160, 121, Juris).
  • OLG Celle, 07.03.2013 - 13 U 112/12

    Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung von Wertpapieren vom

    Neu erworbene Wertpapiere fallen bei einem Gemeinschaftsdepot regelmäßig in das Alleineigentum des Anschaffenden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1997 - XI ZR 321/95, juris Rn. 17; Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 24/04, juris Rn. 12; Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Bearb., Rn. 2095; Klanten in Schimansky/Bunte/ Lwowski, Bankrechtshandbuch, 4. Aufl., § 72 Rn. 6).
  • LG München I, 22.02.2016 - 34 O 9367/12

    Einwand fehlender Geschäftsfähigkeit bei Abschluss einer Vereinbarung, aus der

    Vielmehr können Aktien auch dann nach § 929 Satz 1 BGB durch Einigung und Übergabe übertragen werden, wenn sie - entsprechend der heute gängigen Praxis - globalverbrieft und girosammelverwahrt werden (BGH, Beschluss vom 16.07.2003, IXa ZB 24/04).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 381/08

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender Umsetzung des

    Das Berufungsgericht hat zwar nicht erkannt, dass bei Globalurkunden der Anspruch des Schuldners aus § 797 BGB im Urteilstenor dahin umzusetzen ist, dass dieser "gegen Mitteilung der Zahlung an seine Depotbank zwecks Ausbuchung der Inhaberschuldverschreibung aus seinem Depot in Höhe der Zahlung" zu verurteilen ist (vgl. BGHZ 160, 121, 124 ; 177, 178,Tz. 12).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 35/07

    Schadensersatzansprüche gegen die Wertpapiere verwahrende Bank wegen

  • OLG Rostock, 15.05.2018 - 14 W XV 3/18

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Übertragung von Zahlungsansprüchen

  • OLG München, 08.10.2020 - 1 SchH 120/20

    Belegenheit eines Aktienvermögens

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