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   BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 286/03   

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https://dejure.org/2004,8591
BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 286/03 (https://dejure.org/2004,8591)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2004 - IXa ZB 286/03 (https://dejure.org/2004,8591)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 286/03 (https://dejure.org/2004,8591)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Einstellung der von der Gläubigerin aus dem Zuschlagsbeschluss betriebenen Räumungsvollstreckung; Wirksamkeit eines Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils; Erforderlichkeit ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZVG § 16 Abs. 2; ; ZVG § 83 Nr. 1; ; ZVG § 83 Nr. 2; ; ZVG § 83 Nr. 3; ; ZVG § 83 Nr. 4; ; ZVG § 83 Nr. 5; ; ZVG § 83 Nr. 6; ; ZVG § 84

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 16 Abs. 2 § 83 Nr. 6
    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 774
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.11.1999 - 15 W 290/99

    Zuschlagsversagungsgrund wegen fehlender Zustellung des Vollstreckungstitels an

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 286/03
    Aus der Vorschrift des § 84 ZVG, nach der die Versagungsgründe in § 83 Nr. 1 bis 5 der Erteilung des Zuschlags nicht entgegenstehen, wenn das Recht des Beteiligten nicht beeinträchtigt wird oder er das Verfahren genehmigt, wird gefolgert, daß die in § 84 ZVG nicht in Bezug genommenen Verfahrensmängel nach § 83 Nr. 6 ZVG als absolute Versagungsgründe nachträglich nicht "heilbar" seien (OLG Hamm Rpfleger 2000, 171, 172; OLG Königsberg JW 1930, 657, 658).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Liegt die Ausfertigung des Vollstreckungstitels zu diesen Zeitpunkten nicht vor, liegt darin ein Versagungsgrund im Sinne von § 83 Nr. 6 ZVG (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 286/03, juris).

    Eine Heilung noch in diesem Stadium des Verfahrens hat der Bundesgerichtshof bislang nur für den Fall zugelassen, dass der ordnungsgemäße Titel während des gesamten Verfahrens auch Bestand hatte und zwar bei der Anordnung der Zwangsversteigerung, aber weder in dem Versteigerungstermin noch bei der Erteilung des Zuschlags vorlag (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366, 1367; Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 286/03, juris).

  • LG Bochum, 14.03.2013 - 7 T 450/12

    Zuschlagsverweigerung i.R.e. Zwangsversteigerung wegen Verletzung der

    Bei der vorübergehenden Entnahme des Vollstreckungstitels aus den Vollstreckungsakten ist dies der Fall, wenn durch die Vorlage des vollstreckbaren Titels im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nachgewiesen wird, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen während des gesamten Zwangsversteigerungsverfahrens unverändert vorgelegen haben (BGH Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 285/03 - sowie weiterer Beschl. v. 30.01.2004 - IXa ZB 286/03 - = ZfIR 2004, 751).
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