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   BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 89/03   

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https://dejure.org/2003,10448
BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 89/03 (https://dejure.org/2003,10448)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2003 - IXa ZB 89/03 (https://dejure.org/2003,10448)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - IXa ZB 89/03 (https://dejure.org/2003,10448)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung; Gewährung von ausreichendem rechtlichem Gehör im Zwangsversteigerungstermin; Einwendungen gegen einen Zuschlagsbeschluss

  • Judicialis

    ZVG § 30a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZVG § 30a Abs. 2
    Erfolgsausichten der Rechtsverfolgung; Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 89/03
    Prozeßkostenhilfe ist nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn der angefochtene Beschluß des Landgerichts wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Rechtsmittelinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. für die Revision BGH, Beschl. vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160; bestätigt durch BVerfG, Dritte Kammer des Ersten Senats, Beschl. vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 89/03
    Prozeßkostenhilfe ist nicht immer schon dann zu bewilligen, wenn der angefochtene Beschluß des Landgerichts wegen eines Verfahrensfehlers formell keinen Bestand haben kann, das materielle Ergebnis sich in der Rechtsmittelinstanz jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. für die Revision BGH, Beschl. vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160; bestätigt durch BVerfG, Dritte Kammer des Ersten Senats, Beschl. vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 89/03
    Bei dieser Sachlage unterliegt der Beschluß wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254; z.V.b. in BGHZ).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2003 - IXa ZB 89/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,11845
BGH, 31.07.2003 - IXa ZB 89/03 (1) (https://dejure.org/2003,11845)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2003 - IXa ZB 89/03 (1) (https://dejure.org/2003,11845)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - IXa ZB 89/03 (1) (https://dejure.org/2003,11845)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - IXa ZB 89/03
    Entscheidet - wie hier - der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam, die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - NJW 2003, 1254; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZB 21/02
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745) - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen ( BGH, Beschl. v. 9. Mai 2003 - IXa ZB 89/03 ).
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