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   BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66   

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https://dejure.org/1967,389
BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,389)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1967 - Ia ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,389)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1967 - Ia ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 385
  • GRUR 1968, 311
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 24/64

    Ein auf einen keramischen ferromagnetischen Körper gerichteter Patentanspruch -

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    Indes braucht im Patentanspruch dem Fachmann nicht in allen Einzelheiten vorgeschrieben zu werden, was er zu tun hat (BGH GRUR 1966, 201, 205 - Ferromagnetischer Körper).

    Insbesondere ist es durchaus nicht immer erforderlich, im Patentanspruch konkrete Größen und Maße anzugeben, wenn nur die Beschreibung dem Fachmann die Gesichtspunkte liefert, unter denen er bei Anwendung seines Fachwissens die jeweils in Betracht kommenden konkreten Werte ermitteln kann (BGH GRUR 1954, 317, 319; 1966, 201, 205; 1967, 56, 57/58).

  • BGH, 14.06.1966 - Ia ZR 167/63

    Gasheizplatte; Brenner mit flammenloser Verbrennung zum Erzielen von

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).

    Insbesondere ist es durchaus nicht immer erforderlich, im Patentanspruch konkrete Größen und Maße anzugeben, wenn nur die Beschreibung dem Fachmann die Gesichtspunkte liefert, unter denen er bei Anwendung seines Fachwissens die jeweils in Betracht kommenden konkreten Werte ermitteln kann (BGH GRUR 1954, 317, 319; 1966, 201, 205; 1967, 56, 57/58).

  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).

    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).

  • BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).

    Insbesondere ist es durchaus nicht immer erforderlich, im Patentanspruch konkrete Größen und Maße anzugeben, wenn nur die Beschreibung dem Fachmann die Gesichtspunkte liefert, unter denen er bei Anwendung seines Fachwissens die jeweils in Betracht kommenden konkreten Werte ermitteln kann (BGH GRUR 1954, 317, 319; 1966, 201, 205; 1967, 56, 57/58).

  • BGH, 08.12.1961 - I ZR 20/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    Gewichtige Beweisanzeichen für das, was der Durchschnittsfachmann der Patentanmeldung entnimmt, können ferner die Äußerungen der Beteiligten im Erteilungsverfahren oder in anderen Verfahren sein, in denen die Tragweite des Schutzrechts von Bedeutung ist (vgl. Benkard PatG 4. Aufl. § 1 Rdn. 8 Seite 85 mit BGH I ZR 20/58 vom 8. Dezember 1961 - Hubstapler).
  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 27/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).
  • BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 133/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66
    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.).
  • BPatG, 16.12.2013 - 15 W (pat) 33/08

    Batterieüberwachungsgerät - Patentbeschwerdeverfahren -

    An dieser Beurteilung vermag auch die von der Prüfungsstelle zitierte BGH-Entscheidung Garmachverfahren nichts zu ändern (BGH, Ia ZB 14/66, Beschluss vom 21. Dezember 1967, GRUR 1968, 311-314 - Garmachverfahren), welche sich auf Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln in "stark bewegter Luft" richtet.
  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

    Hierfür ist nicht erforderlich, daß der Durchschnittsfachmann im Patentanspruch so genaue und ins einzelne gehende Angaben über die bei der Nacharbeitung der Lehre des Streitpatents einzuhaltenden Bedingungen erhält, daß er sofort und ohne jeden Fehlschlag das gewünschte Ergebnis erreicht (vgl. BGH GRUR 1968, 311, 313 - Garmachverfahren; BGH GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle), es genügt, wenn der Patentanspruch dem Fachmann in Verbindung mit der Beschreibung die entscheidende Richtung angibt, wie er vorzugehen hat, damit er das gewünschte Ergebnis erreichen kann.
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