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   BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63   

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BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63 (https://dejure.org/1963,1327)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1963 - Ia ZB 204/63 (https://dejure.org/1963,1327)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1963 - Ia ZB 204/63 (https://dejure.org/1963,1327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 295
  • GRUR 1964, 259
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Wie der erste Zivilsenat in dem Beschluß vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]) - und in dem Beschluß vom gleichen Tage in der Sache I ZB 23/62 - Radgehäuse - ausgeführt hat, sind für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze anwendbar.

    Es kommt letztlich immer darauf an, ob erkennbar ist, welcher Grund für die Entscheidung über die einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist, mag dieser Grund rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht (vgl. BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].

    Wie unter Ziffer III. unter Hinweis auf die Entscheidung des Ersten Zivilsenats vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]) - ausgeführt worden ist, stellt das Fehlen einer Begründung zu einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel einen Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit auch im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG dar.

    Die Rechtsprechung (vgl. BGHZ 39, 333, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] mit weiteren Nachweisen) sieht das Übergehen einzelner Angriffs- oder Verteidigungsmittel jedoch nur dann als Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG an, wenn das Mittel entscheidungserheblich ist.

    Der Grundsatz zur Amtsermittlung, § 41 p PatG, verpflichtet das Bundespatentgericht entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht, in solchen Fällen von sich aus Ermittlungen anzustellen (vgl. BGHZ 39, 333, 343) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 23/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Wie der erste Zivilsenat in dem Beschluß vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]) - und in dem Beschluß vom gleichen Tage in der Sache I ZB 23/62 - Radgehäuse - ausgeführt hat, sind für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG die zu § 551 Nr. 7 ZPO entwickelten Grundsätze anwendbar.

    Zu dem Komplex, der in den Gründen einer Entscheidung über die Schutzfähigkeit eines technischen Schutzrechtes den Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozeß vergleichbar nicht vollkommen übergangen werden darf, wird in der Regel die Frage der Erfindungshöhe zu rechnen sein (vgl. den Beschluß des Ersten Zivilsenats vom 21. Dezember 1962 - I ZB 23/62 - Radgehäuse).

  • RG, 18.11.1924 - VI 164/24

    Dinglicher Übereignungsvertrag; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung u.a. dann als "nicht mit Gründen versehen" betrachtet worden, wenn auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO, sofern sie rechtlich erheblich sein können, überhaupt nicht eingegangen worden ist (RGZ 109, 201, 204; 163, 292, 295; 170, 328, 332).

    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    (Ergänzung zum Beschluß v. 28. November 1963 - Ia ZB 202/63).
  • RG, 27.03.1928 - II 474/27

    Aufwertung; Höchstbetragshypothek

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).
  • RG, 12.01.1915 - III 317/14

    Prozessuale Rüge im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).
  • RG, 14.01.1907 - VI 179/06

    In welchem Sinne wird in § 551 Nr. 7 Z.P.O. der Mangel an Gründen für einen stets

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (RGZ 65, 93; 86, 113, 114; 109, 201, 204; 120, 398, 400).
  • RG, 10.04.1940 - VI 216/39

    Kann der Gebrauch eines rechtskräftigen Urteils auch dann schadensersatzpflichtig

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung u.a. dann als "nicht mit Gründen versehen" betrachtet worden, wenn auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO, sofern sie rechtlich erheblich sein können, überhaupt nicht eingegangen worden ist (RGZ 109, 201, 204; 163, 292, 295; 170, 328, 332).
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63
    Nach § 551 Nr. 7 ZPO ist eine Entscheidung u.a. dann als "nicht mit Gründen versehen" betrachtet worden, wenn auf einzelne selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne der §§ 146, 303 ZPO, sofern sie rechtlich erheblich sein können, überhaupt nicht eingegangen worden ist (RGZ 109, 201, 204; 163, 292, 295; 170, 328, 332).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Eine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit muß allerdings nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung begründet werden; sie kann sich auch aus einem konkludenten Verhalten der Beteiligten oder den Umständen ergeben (vgl. Sen. Beschl. v. 28.11.1963 - Ia ZB 204/63, GRUR 1964, 259 - Schreibstift).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Ein solches selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen) im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG der besonderen Erörterung bedarf, ist nur bei einem solchen Tatbestand gegeben, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1963 - Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202 - Elektroschleifgerät; v. 28.11.1963 - Ia ZB 204/63, GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift; vgl. auch Beschl. v. 11.12.1973 - X ZB 18/72, GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung und v. 26.09.1989 - X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 34 [BGH 26.09.1989 - X ZB 19/88] - Schüsselmühle).
  • BGH, 13.02.1979 - X ZB 6/78

    Vorliegen eines patentrechtlichen Begründungsmangels bei Mißachtung eines Falls

    Ein Begründungsmangel im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG liegt auch dann vor, wenn ein Fall offenkundiger Vorbenutzung, der für sich allein den technischen Fortschritt des Anmeldungsgegenstandes in Frage stellt, übergangen worden ist (Ergänzung zum Beschluß v. 28. November 1963 - Ia ZB 204/63 - Schreibstift - GRUR 1964, 259).

    Der Senat hat bisher nur entschieden, daß eine offenkundige Vorbenutzung dann ein selbständiges Angriffsmittel ist, wenn sie für sich allein den Gegenstand der Anmeldung neuheitsschädlich vorwegnimmt (BGH GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift).

  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97

    "Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

    Deshalb ist es allenfalls ein sachlicher Fehler, aber noch kein Begründungsmangel im Sinne von § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG, wenn die erfinderische Tätigkeit nicht in einer Gesamtschau geprüft und bewertet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1963 - Ia ZB 204/63, GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden

    Als selbständige Angriffs- und Verteidigungsmittel kommen im Zivilprozeß alle Mittel in Betracht, die dem Angriff oder der Verteidigung dienen, sofern sie selbständig sind, das heißt einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, -vernichtend, -hindern oder -erhaltend wäre (BGH GRUR 1964, 201, 202; 1964, 259, 260).
  • BGH, 11.04.1967 - Ia ZB 5/66

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde - Unterlassen einer Zugrundelegung der gleichen

    Diesen Rügen der Rechtsbeschwerde kann nicht schon, wie es die Rechtsbeschwerdegegner tun, damit begegnet werden, daß Behauptungen über Tatsachen, die aus Erfahrungsgründen als Beweisanzeichen einen Anhalt für die Beurteilung einer schöpferischen Leistung auf dem Gebiet der Technik bieten können, nach den Entscheidungen des erkennenden Senats Ia ZB 202/63 und Ia ZB 204/63 vom 28. November 1963 (GRUR 1964, 201 "Elektro-Handsohleifgerät" und GRUR 1964, 259 "Schreibstift") nicht zu den Behauptungen gehören, deren Nicht erörterung eine Entscheidung als nicht mit Gründen versehen erscheinen lassen muß.
  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur

    Die Rüge, der angefochtene Beschluß sei nicht mit Gründen versehen, kann darüber hinaus aber auch schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es an einer weiteren Voraussetzung für einen Erfolg dieser Rüge fehlt, nämlich daran, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen Vorbringens der Beschwerdeführerin zu einer anderen Entscheidung, hier also zur Anerkennung ihrer Beschwerdelegitimation, hätte führen können (vgl. BGHZ 39, 333, 338 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]/39 "Warmpressen"; BGH GRUR 1964, 259, 260/61 "Schreibstift").
  • BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72

    Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren

    Zu Beweisanzeichen gehören auch Tatsachenbehauptungen, aus denen gefolgert werden soll, daß die Lehre der Patentanmeldung zu einer sprunghaften Verbesserung und Weiterentwicklung der Technik geführt habe und daß sie nur unter Überwindung von Hemmungen und Vorurteilen der betroffenen Fachkreise habe gefunden werden können (BGH GRUR 1964, 201, 202 - Elektro-Handschleifgerät; GRUR 1964, 259, 260 - Schreibstift).
  • BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79

    Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) -

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 39, 333, 338, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]- Warmpressen; GRUR 1964, 259, 260, 261 - Schreibstift; 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; 1977, 266, 267 - Einbauleuchten; so auch Stein/Jonas, a.a.O. Rn. 27 m.w.N. sowie BVerfG aaO) ist Voraussetzung für den Erfolg dieser Rüge, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen - hier unterstellten - Vorbringens der Anmelderin im Beschwerdeverfahren zu einer anderen Entscheidung, hier also nach ihrer Vorstellung zur Verwerfung der Beschwerde der Rechtsnachfolger des Einsprechenden Dr. D. hätte führen können.
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde

    Unter Angriffsund Verteidigungsmitteln im Sinne des § 146 ZPO sind nach der Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen; BGH GRUR 1964, 259 - Schreibstift) nur solche Mittel zu verstehen, die den Angriff und der Verteidigung dienen, sofern sie einerseits entscheidungserheblich und zum anderen selbständig sind.
  • BGH, 11.07.1991 - X ZB 10/90

    Unwirksam eines Gebrauchsmusters aufgrund mangelnder Neuheit und Erfindungshöhe -

  • BGH, 29.01.1970 - X ZB 2/69
  • BGH, 13.05.1986 - X ZB 9/85

    Patent für eine Außenwanddämmung mit Putzbeschichtung - Anforderungen an die

  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 24/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der

  • BGH, 20.10.1966 - Ia ZB 11/66

    Fehlende Gründe bei der Beurteilung der Erfindungshöhe eines

  • BGH, 07.10.1965 - Ia ZB 22/65

    Verweigerung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe - Einspruch gegen die Erteilung

  • BGH, 11.11.1970 - X ZB 3/70

    Rechtsbeschwerde gegen die Versagung eines Patents wegen unzulässiger Erweiterung

  • BGH, 23.01.1970 - X ZB 5/69

    Begründung von Beschlüssen des Bundespatentgerichts - Wertung von Ansprüchen als

  • BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63

    Offenkundige Vorbenutzung eines Gebrauchsmusters - Gebrauchsmuster für einen

  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 215/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1969 - X ZB 9/68

    Herstellung von Gerbextrakten und die Art und Weise ihrer Sulfitierung für Zwecke

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