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   BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65   

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BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65 (https://dejure.org/1967,277)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1967 - Ia ZB 28/65 (https://dejure.org/1967,277)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1967 - Ia ZB 28/65 (https://dejure.org/1967,277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1466
  • MDR 1967, 988
  • GRUR 1967, 435
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.10.1965 - III ZR 189/64

    Zeitpunkt der Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 Zivilprozessrecht (ZPO) - Ein

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Als mögliche Zeitpunkte bieten sich an (vgl. hierzu auch BGH NJW 1966, 52 = LM Nr. 17 zu § 128 ZPO = JZ 1966, 70 mit Anmerkung Baur; Thomas in NJW 1962, 836; OLG Stuttgart SJZ 1946, 35): der Zeitpunkt der Beschlußfassung des Gerichtes, der der Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle, der der Absendung der Entscheidung durch die Geschäftsstelle oder der Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung.

    Sie hätte ersichtlich auch die Billigung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes gefunden, wie sich aus dessen Urteil vom 21. Oktober 1965 (NJW 1966, 52 = LM Nr. 17 zu § 128 ZPO = JZ 1966, 70) ergibt, in dem der maßgebliche Zeitpunkt dann jedoch nicht ausdrücklich festgestellt zu werden brauchte.

  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65

    Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Die Zeitpunkte der Beschlußfassung und der Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle scheiden, wie Stein-Jonas-Pohle, ZPO, 19. Aufl., Anm. X 4 zu § 128 ZPO und OLG Stuttgart a.a.O. mit Recht darlegen, aus, weil es sich hierbei um innerdienstliche Vorgänge handelt, die jederzeit rückgängig gemacht werden können (a.A. Baur, JZ 1966, 72 [BAG 02.09.1965 - 5 AZR 24/65], der den Zeitpunkt der Beschlußfassung für maßgebend hält).
  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Rechtsprechung zur Frage des Wirksamwerdens nicht verkündeter Entscheidungen (RGZ 156, 385 mit Anmerkung Jaeger in ZZP 619 201 ff; 160, 307; BGHZ 25, 60, 63 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56] mit Anmerkung Johannsen in LM Nr. 1 zu § 775 ZPO; vgl. weiter BGHZ 4, 389, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; 14, 148, 150 ff [BGH 05.07.1954 - IV ZR 69/54]; BGH LM Nr. 2 zu § 329) läßt sich weder für noch gegen die in dem angefochtenen Beschluß und von der Anmelderin vertretenen Rechtsstandpunkte zwingend etwas entnehmen.
  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Rechtsprechung zur Frage des Wirksamwerdens nicht verkündeter Entscheidungen (RGZ 156, 385 mit Anmerkung Jaeger in ZZP 619 201 ff; 160, 307; BGHZ 25, 60, 63 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56] mit Anmerkung Johannsen in LM Nr. 1 zu § 775 ZPO; vgl. weiter BGHZ 4, 389, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; 14, 148, 150 ff [BGH 05.07.1954 - IV ZR 69/54]; BGH LM Nr. 2 zu § 329) läßt sich weder für noch gegen die in dem angefochtenen Beschluß und von der Anmelderin vertretenen Rechtsstandpunkte zwingend etwas entnehmen.
  • BGH, 27.06.1957 - III ZR 51/56

    Urteilszustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Rechtsprechung zur Frage des Wirksamwerdens nicht verkündeter Entscheidungen (RGZ 156, 385 mit Anmerkung Jaeger in ZZP 619 201 ff; 160, 307; BGHZ 25, 60, 63 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56] mit Anmerkung Johannsen in LM Nr. 1 zu § 775 ZPO; vgl. weiter BGHZ 4, 389, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; 14, 148, 150 ff [BGH 05.07.1954 - IV ZR 69/54]; BGH LM Nr. 2 zu § 329) läßt sich weder für noch gegen die in dem angefochtenen Beschluß und von der Anmelderin vertretenen Rechtsstandpunkte zwingend etwas entnehmen.
  • BGH, 01.06.1965 - Ia ZB 16/64

    Zurückweisung der Anmeldung eines Patents - Verweigerung der Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Der Gegenstand des Verfahrens ist durch die Anmeldung bestimmt: Das Patent darf nur entsprechend dem Antrag erteilt werden; kann dies nicht geschehen, so muß die Anmeldung zurückgewiesen werden (§ 29 PatG, vgl. BGH GRUR 1966, 85, 86; BGH GRUR 1966, 488, 490 - Ferrit).
  • BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65

    Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Der Gegenstand des Verfahrens ist durch die Anmeldung bestimmt: Das Patent darf nur entsprechend dem Antrag erteilt werden; kann dies nicht geschehen, so muß die Anmeldung zurückgewiesen werden (§ 29 PatG, vgl. BGH GRUR 1966, 85, 86; BGH GRUR 1966, 488, 490 - Ferrit).
  • RG, 18.06.1937 - II 34/37

    Bedarf der förmlichen Zustellung die Verfügung des Vorsitzenden, wodurch die

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Rechtsprechung zur Frage des Wirksamwerdens nicht verkündeter Entscheidungen (RGZ 156, 385 mit Anmerkung Jaeger in ZZP 619 201 ff; 160, 307; BGHZ 25, 60, 63 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56] mit Anmerkung Johannsen in LM Nr. 1 zu § 775 ZPO; vgl. weiter BGHZ 4, 389, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; 14, 148, 150 ff [BGH 05.07.1954 - IV ZR 69/54]; BGH LM Nr. 2 zu § 329) läßt sich weder für noch gegen die in dem angefochtenen Beschluß und von der Anmelderin vertretenen Rechtsstandpunkte zwingend etwas entnehmen.
  • RG, 28.04.1939 - III B 3/39

    1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Rechtsprechung zur Frage des Wirksamwerdens nicht verkündeter Entscheidungen (RGZ 156, 385 mit Anmerkung Jaeger in ZZP 619 201 ff; 160, 307; BGHZ 25, 60, 63 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56] mit Anmerkung Johannsen in LM Nr. 1 zu § 775 ZPO; vgl. weiter BGHZ 4, 389, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51]; 14, 148, 150 ff [BGH 05.07.1954 - IV ZR 69/54]; BGH LM Nr. 2 zu § 329) läßt sich weder für noch gegen die in dem angefochtenen Beschluß und von der Anmelderin vertretenen Rechtsstandpunkte zwingend etwas entnehmen.
  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    b) Dem Bundespatentgericht ist auch bei seiner weiteren Überlegung beizutreten, die dem Patenterteilungsbeschluß zugrundeliegende Anmeldung könne wie die Entscheidung des Patentamts grundsätzlich nicht mehr verändert werden, wenn der Erteilungsbeschluß die Prüfungsstelle verlassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 2.2.1982 - X ZB 5/81, GRUR 1982, 406 - Treibladung; s. auch Beschluß v. 9.3.1967 - Ia ZB 28/65, GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther; Erg.
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Ob eine Beschwer vorliegt, richtet sich nicht danach, welche Auffassung das Gericht zu einzelnen Rechtsfragen vertreten hat, sondern danach, ob die Entscheidung dem Verfahrensbeteiligten weniger zuspricht, als er begehrt hat (BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).
  • BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81

    Anmeldung einer "Zündmittel enthaltenden hüllenlosen Treibladung" zum Patent -

    Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).

    Für die Frage, welches Vorbringen das Gericht in einem Verfahren, in welchem die Entscheidung nicht auf mündliche Verhandlung ergeht, zu berücksichtigen hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 9. März 1967 - Ia ZB 28/65 - GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther) nicht auf den Zeitpunkt der Beschlußfassung an, sondern auf den Zeitpunkt der Herausgabe durch die Geschäftsstelle.

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 235/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im Wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 227/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 240/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 228/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 236/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 234/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 233/00
    Wirksam wird ein Beschluß mit der ersten Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbereich, also sobald er die Akten endgültig verlassen hat, um nach außen zu dringen (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl., § 329, 24; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 329, Rn. 18; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl. § 329 Rn. 5 mit Nachweisen), wobei diese für das Verfahren vor den Zivilgerichten entwickelten Grundsätze wegen der gerichtsähnlichen Ausgestaltung des patentamtlichen Verfahrens im Wesentlichen auch für die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts gelten (vgl. BGH GRUR 1967, 435, 436 "Isoharnstoffäther"; GRUR 1997, 223 "Ceco"; vgl. auch Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 61 Rn. 9).

    In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").

  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 239/00
  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 230/00
  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 238/00
  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 237/00
  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 231/00
  • BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 229/00
  • BGH, 12.05.1976 - VIII ZR 277/75

    Annahmerevision

  • BGH, 08.02.1979 - IX ZR 126/77

    Rechtsmittel

  • BPatG, 16.10.2019 - 19 W (pat) 40/19
  • BPatG, 27.02.2012 - 20 W (pat) 12/08
  • BPatG, 13.03.2003 - 11 W (pat) 19/02
  • BPatG, 23.04.2019 - 19 W (pat) 23/19

    Patentbeschwerdeverfahren - "Dynamoelektrische Maschinen und Statoren mit vielen

  • BPatG, 15.02.1973 - 15 W (pat) 127/71
  • BGH, 28.10.1971 - III ZR 167/69

    Streitigkeit um die Ergiebigkeit einer Thermalwasserquelle auf Grund von

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