Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,306
BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64 (https://dejure.org/1965,306)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1965 - Ia ZB 3/64 (https://dejure.org/1965,306)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1965 - Ia ZB 3/64 (https://dejure.org/1965,306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2252
  • MDR 1966, 40
  • GRUR 1966, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.1965 - Ib ZB 6/63

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde in Warenzeichensachen - Eröffnung des Weges der

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Dieser Ansicht ist jedenfalls für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr, 3 Pat Gr zuzustimmen, Eine weitere Auslegung ist' hier um sa mehr geboten, als der Weg der zulas&ungsfreien Rechtsbeschwerde nicht durch die Rüge eröffnet werden kann, dem Verfahrensbeteiligten sei das rechtliche Gehör gemäß § 41 h Abs,12 PatG, Art" 103 Abs; 1 GG nicht ausreichend gewährt worden (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 3 . Dezember 1964 in BGHZ 43, 12, 14 ff - Elektrisches Kontaktmaterial - und den ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des Ib-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19« Pebruar 1965 - Ib ZB 6/63 - Gaselan - für die Rechtsbeschv/erde in Waren zeichensachen nach § 13 Abs. 5 Satz 2 WZG, § 41 p Abs, 3 PatG), Auch im vorliegenden Palle konnte sonach die Rechts beschv/erde nicht auf die Verletzung des angeführten Verfahrensgrundsatzes gestützt werden.
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Dieser Ansicht ist jedenfalls für die Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr, 3 Pat Gr zuzustimmen, Eine weitere Auslegung ist' hier um sa mehr geboten, als der Weg der zulas&ungsfreien Rechtsbeschwerde nicht durch die Rüge eröffnet werden kann, dem Verfahrensbeteiligten sei das rechtliche Gehör gemäß § 41 h Abs,12 PatG, Art" 103 Abs; 1 GG nicht ausreichend gewährt worden (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 3 . Dezember 1964 in BGHZ 43, 12, 14 ff - Elektrisches Kontaktmaterial - und den ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des Ib-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19« Pebruar 1965 - Ib ZB 6/63 - Gaselan - für die Rechtsbeschv/erde in Waren zeichensachen nach § 13 Abs. 5 Satz 2 WZG, § 41 p Abs, 3 PatG), Auch im vorliegenden Palle konnte sonach die Rechts beschv/erde nicht auf die Verletzung des angeführten Verfahrensgrundsatzes gestützt werden.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    '"Wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach der Vorschrift des Gesetzes vertreten war, so fern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat" so ist nach den beiden Bestimmungen nicht nur ein ''absoluter Zulässigkeitsgrund11 in dem Sinne gegeben, daß das Rechtsmittel der Revision bzw. der Rechtsbeschwerde auch ohne besondere Zulassung statthaft ist (§ 133 Nr«, 3 VwGO und § 41 p Abs. 3 Nr. 3 PatG), sondern es liegt gleichzeitig ein sog. absoluter Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegrund vor (§ 138 Nr. 4 VwGO und § 41 q Abs. 2 Satz 2 PatG i.V.m. § 5$1 Nr. 5 ZPO), d. h. die Entscheidung ist aufzuheben, wenn der Mangel als solcher festgestellt wird, ohne daß noch geprüft zu werden braucht, ob die Entscheidung auf diesem Mangel beruht und ob ohne diesen Verfahrensmangel überhaupt ein anderes sachliches Ergebnis zu erwarten gewesen wäre (vgl. hierzu den Beschluß des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 1962 in BGHZ 39, 333, 334 f für den gleichliegenden Pall des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG - "Nicht mit; Gründen versehen").
  • OLG Frankfurt, 08.10.1956 - 3 U 95/56
    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Sie ist hierbei zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Mangel der Zustellung der Ladung einem Mangel der Vertretung im Sinne des § 551 Nr, 5 bzw, des § 579 Abs« 1 Nr. 4 ZPO nicht gleichstehe (vgl., hierzu RGZ 7, 361; BayObLGZ 1950/51 Nr. 24; OLG Frankfurt/Main NJW 1957, 307, 308).
  • RG, 10.06.1882 - I 236/82

    Erhebung einer Nichtigkeitsklage mangels ordnungsgemäßer Ladung zu einem Termin;

    Auszug aus BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Sie ist hierbei zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Mangel der Zustellung der Ladung einem Mangel der Vertretung im Sinne des § 551 Nr, 5 bzw, des § 579 Abs« 1 Nr. 4 ZPO nicht gleichstehe (vgl., hierzu RGZ 7, 361; BayObLGZ 1950/51 Nr. 24; OLG Frankfurt/Main NJW 1957, 307, 308).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 23/16

    Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften:

    Wird eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung geladen und kann sie deswegen den Termin nicht wahrnehmen, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 1965 - Ia ZB 3/64, GRUR 1966, 160 - Terminladung; Beschluss vom 14. Dezember 1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442 - Pharmazeutisches Präparat).
  • BFH, 25.08.1982 - I R 120/82

    Mündliche Verhandlung - Beteiligte

    Die Rechtsprechung hat das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung insbesondere dann bejaht, wenn der Prozeßbevollmächtigte oder der Beteiligte selbst nicht geladen und deshalb nicht erschienen war (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1971 VIII R 13/67, BFHE 104, 491, BStBl II 1972, 424; vom 15. November 1974 VI R 107/74, BFHE 114, 457, BStBl II 1975, 335; ebenso BGH-Beschluß vom 16. Juli 1965 Ia ZB 3/64, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 2252).

    Der BGH hat die von ihm vertretene weite Auslegung des § 41 p Abs. 3 Nr. 3 BPatG mit der Erwägung gerechtfertigt, daß die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erreicht werden könne (BGH in NJW 1965, 2252 unter Hinweis auf den Beschluß des BGH vom 3. Dezember 1964 Ia ZB 18/64, BGHZ 43, 12).

  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Das ist anzunehmen, wenn eine kraft Gesetzes am Verfahren zu beteiligende Partei überhaupt nicht hinzugezogen (BGH NJW 1984, 494) oder zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deswegen den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160 - Terminsladung; vgl. auch v. Gamm, GRUR 1977, 413, 414 f.).

  • BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85

    Vertretungsmangel - Ladung - Verlegungsantrag - Mangel der gesetzlichen

    Sie erfassen diejenigen Fälle, in denen für eine Partei ein unberufener Dritter gehandelt hat, eine prozeßunfähige Partei im Verfahren selbst aufgetreten ist oder ein nicht Parteifähiger das Verfahren betrieben hat (BGH GRUR 1966, 160; Stein-Jonas, ZPO 20. Aufl. § 551, Rdn. 16 ff).

    Eine im wesentlichen gleiche Situation ist auch dann gegeben, wenn eine Partei überhaupt nicht zu einem Verfahren hinzugezogen wurde (BGH NJW 1984, 494), oder wenn sie zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deshalb den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160; BVerwGE 66, 311).

  • BGH, 10.07.1986 - X ZB 2/86

    Zurückweisung einer Patentanmeldung für ein tragbares Atemgerät - Antrag auf

    Sie erfassen diejenigen Fälle, in denen für eine Partei ein unberufener Dritter gehandelt hat, eine prozeßunfähige Partei im Verfahren selbst aufgetreten ist oder ein nicht Parteifähiger das Verfahren betrieben hat (BGH GRUR 1966, 160; Stein-Jonas, ZPO 20. Aufl. § 551 Rdn. 16 ff).

    Eine im wesentlichen gleiche Situation ist auch dann gegeben, wenn eine Partei überhaupt nicht zu einem Verfahren hinzugezogen wurde (BGH NJW 1984, 494), oder wenn sie zur mündlichen Verhandlung nicht geladen wurde und deshalb den Termin nicht wahrgenommen hat (BGH GRUR 1966, 160; BVerwGE 66, 311).

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 15/96

    "Rechtliches Gehör II"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    1985, 152 - Tetrafluoräthylenpolymere; nicht veröffentl.Beschl. v. 13.7.1982 - X ZB 25/81; GRUR 1981, 507, 508 - Elektrode; GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel; GRUR 1972, 472, 474 - Zurückverweisung; GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; grundlegend BGHZ 43, 13, 14 ff. [BGH 03.12.1964 - Ia ZB 18/64] - Kontaktmaterial; allg. Ansicht: Benkard, PatG, 9. Aufl., München 1993, § 100 PatG Rdn. 19; Schulte, PatG, 5. Aufl., Köln 1994, § 100 Rdn. 12; Lindenmaier/Röhl, PatG, 6. Aufl, Köln 1973, § 41p Rdn. 25; Busse/Althammer, PatG, 4. Aufl., Berlin 1972, § 41p Rdn. 7; Klauer/Möhring, PatG, 3. Aufl., München 1971, § 41p Rdn. 11, 13; Reimer/Nastelski, PatG, 3. Aufl, Köln 1968, § 41p Rdn. 14, 15; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., München 1986, S. 299 Abs. 2), Daran wird auch im Hinblick auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Subsidiaritätsgrundsatz (vgl. u.a. BVerfGE 79, 1, 19 f.; 77, 381, 401 [BVerfG 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82] ; 63, 77, 78 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82] ; 60, 96, 98 f. [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81] ; 49, 252, 255 ff. [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] ; 42, 252, 254 f. [BVerfG 30.06.1976 - 2 BvR 212/76] ; 28, 243, 245 ff.; 28, 88, 95 f. [BVerfG 10.03.1970 - 2 BvR 721/67] ) weiter festgehalten.
  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Der Kläger stützt seine gegenteilige Auffassung auf die Rechtsprechung zu §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO, wonach eine nicht vorschriftsmäßige Vertretung eines Beteiligten im Verfahren auch dann angenommen wird, wenn dieser infolge unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer in seinem Verfahren anberaumten und durchgeführten mündlichen Verhandlung erschienen ist (vgl. insbesondere die Urteile des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - im Anschluß an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 1965 - Ia ZB 3/64, BPatG <NJW 1965 S. 2252> und des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1971 - 8 R 13/67 - <BFHE 104, 491> und vom 15. November 1974 - VI R 107/74 - <BFHE 114, 457>).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Richtig ist ferner, daß das Fehlen der Parteifähigkeit eines Verfahrensbeteiligten in der Rechtsprechung des beschließenden Senats dem Fall der mangelnden Vertretung gleichgesetzt worden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 160 re. Sp. - Termins ladung; BGH BlPMZ 1986, 251 re. Sp. - Vertagungsantrag, je m.w.N.).
  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Beschwerdeverfahren aufgrund des Patentgesetzes (PatG) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entschieden (Beschlüsse vom 16. Juli 1965 Ia ZB 3/64, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 2252; vom 28. Juni 1983 KVR 7/82, NJW 1984, 494).
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66

    Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung

    Die von der Revision für ihre Auffassung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1965, 2252) trifft den vorliegenden Fall nicht, weil dort nicht einmal nachgewiesen war, daß die Ladung dem Streitbeteiligten, dem sie hätte zugestellt werden müssen, formlos zugegangen war.
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 6.90

    Anforderungen an die Begründung der zulassungsfreien Verfahrensrevision -

  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 6/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren wegen

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 7.90

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Darlegung eines Vertretungsmangels

  • BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung -

  • BFH, 15.11.1974 - VI R 107/74

    Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Vertretung - Mündliche Verhandlung -

  • BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85

    "Raumzellenfahrzeug II"; Berücksichtigung einer in einer Sitzungspause

  • BFH, 14.12.1971 - VIII R 13/67

    Prozeßbevollmächtigter - Ladung des Steuerpflichtigen - Mündliche Verhandlung -

  • BGH, 21.10.1997 - X ZB 22/97

    Nichtwahrnehmung eines Termins im Verfahren vor den Patentgerichten

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 L 4537/99

    Verfahrensmangel; Anordnung des persönlichen Erscheinens; ; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZB 18/66

    Annahme der gesetzlichen Vertretung eines Prozessbeteiligten - Gesetzliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht