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   BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63   

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BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63 (https://dejure.org/1964,1171)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1964 - Ia ZR 152/63 (https://dejure.org/1964,1171)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1964 - Ia ZR 152/63 (https://dejure.org/1964,1171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 112
  • GRUR 1965, 138
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 23.01.1964 - 22 W 500/61
    Auszug aus BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63
    Die Verwendung von tertiären Aminen als Polymerisationsbeschleunigern einerseits und die Verwendung von tertiären Aminen und außerdem von sauerstoffhaltigen Polymerisationsbeschleunigen andererseits waren aber nicht , wie die Klägerin meint, ursprünglich als zwei völlig gleichwertige Alternativen offenbart; schon deswegen ist der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des 22. Senats des Bundespatentgerichts vom 23. Januar 1964 (BPatGerE 5, 10 = GRUR 1964, 501) hier gegenstandslos.
  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63
    In einer " bevorzugten " Ausführungsform, die der Nichtigkeitssenat mit Rücksicht auf das Alter des Streitpatents entgegen der neueren Übung (vgl. BGH GRUR 1954, 107) nicht in einen Unteranspruch verwiesen, sondern im (einzigen) Hauptanspruch stehen gelassen hat, ist eine bestimmte Zuordnung der beiden Polymerisationsregler zu den beiden Bestandteilen der Ausgangsmischung sowie eine bestimmte Handhabung vorgesehen; es sollen danach.
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63
    Nach der Auslegung, die das deutsche Patent 737 058 in einem Rechtsstreit seiner Inhaberin gegen die hiesige Nichtigkeitsklägerin mit Billigung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil I ZR 152/56 vom 22. November 1957 (GRUR 1958, 170 - "Resin") gefunden hat, handelt es sich dabei um zwei verschiedene Arten der Polymerisationsbeschleunigung, die beide unter den Schutzbereich des Patentes fallen: die Beschleunigung durch Zusatz von Katalysatoren (ohne Erwärmung) einerseits und die Erwärmung (ohne notwendigen Zusatz von Katalysatoren) andererseits.
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Zur Überzeugung des Senats hat es für den Fachmann, bei dem es sich nicht um einen Angler, sondern um einen - nicht notwendigerweise akademisch vorgebildeten - Konstrukteur (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.1964 - Ia ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger) mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung von Angelgeräten handelt, der sich über die Bedürfnisse der Angler erforderlichenfalls bei diesen informiert und der für Bereiche, in denen sein Fachwissen nicht ausreicht, Spezialfachleute zu Rate zieht (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.1994 - X ZR 83/91, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994 - 1998, 159, 163 - Betonring, m.w.N.) nahegelegen, den in der Streitpatentschrift erörterten Fischbissanzeiger nach der Veröffentlichung der britischen Patentanmeldung 2 170 382 (D14) zu der im Streitpatent geschützten Lösung weiterzuentwickeln.
  • BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67

    Verfahren zur Herstellung von bei niederen Temperaturen selbst erhärtenden

    Der einzige Patentanspruch hat durch das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats III) des Bundespatentgerichts vom 13. März 1962 - 3 Ni 95/61 -, das durch das die Berufung des damaligen Nichtigkeitsklägers (jetzigen Beklagten zu 1) zurückweisende Urteil des Bundesgerichtshofs Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 - "Polymerisationsbeschleuniger" - (GRUR 1965, 138) bestätigt worden ist, die folgende Fassung erhalten:.

    Die dem Klagepatent ... zugrunde liegende Aufgabe sieht das Berufungsgericht - unter wörtlicher Übernahme der Formulierung im Nichtigkeits-Berufungsurteil des erkennenden Senats Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 (dort Seite 9) - darin,.

    Die Lösung der Aufgabe gemäß dem einzigen -Patentanspruch in der Fassung, die dieser durch das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats III) des Bundespatentgerichts vom 13. März 1962 in Verbindung mit dem Nichtigkeits-Berufungsurteil Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 erhalten hat, sieht das Berufungsgericht - wiederum unter wörtlicher Übernahme der Formulierung im Nichtigkeits-Berufungsurteil (dort Seiten 9/10) - in dem Vorschlag,.

    Es hätte seine diesbezüglichen Ausführungen, zumindest was den patentgemäßen Einsatz ketogruppenfreier tertiärer Amine als Polymerisationsbeschleuniger im allgemeinen angeht, ebenso gut auf das inzwischen ergangene Nichtigkeits-Berufungsurteil Ia ZR 152/63 vom 5. November 1964 stützen können, das die hier interessierenden Fragen zwar im Ergebnis ähnlich wie Dr. B., aber doch in Einzelheiten ausführlicher und - auf der Grundlage eines schriftlich und mündlich erstatteten Gutachtens des Professors Dr. Ke. in Ma. - fundierter erörtert hat.

  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Das ist hier wie im Falle "Polymerisationsbeschleuniger" (BGH GRUR 1965, 138 ff.) ein akademisch ausgebildeter Industrie-Chemiker mit der durchschnittlichen Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Kunststoffchemie, der sich mit der Herstellung von Materialien befaßt, die für die Herstellung von Brillengestellen verwendet werden.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist Voraussetzung für die Ausführbarkeit einer Erfindung nicht, daß die Patentschrift dem Durchschnittsfachmann so genaue Angaben z.B. über die Art und Menge des einzusetzenden Ausgangsmaterials und die einzuhaltenden Verfahrensbedingungen macht, daß er sofort und ohne jeglichen Fehlschlag zu einem Endprodukt mit den erstrebten Eigenschaften gelangen kann; er läßt es für die Erfüllung der Voraussetzungen der Ausführbarkeit einer Erfindung vielmehr ausreichen, daß sich der Fachmann anhand der Angaben der Patentschrift auf Grund seines Fachwissens und Fachkönnens ohne eigenes erfinderisches Bemühen notfalls mit Hilfe orientierender Versuche alsbald ein zuverlässiges Bild darüber verschaffen kann, welche Stoffe und welche Mengen davon er nehmen muß, um den gewünschten Erfolg zu erreichen (BGH GRUR 1965, 138, 141 re. Sp. - Polymerisationsbeschleuniger).

    Für die Ausführbarkeit der Lehre eines Patents genügt es in der Regel weiter, wenn der erstrebte Erfolg nur bei einigen wenigen, aber vom Fachmann auf Grund seines Fachwissens und Fachkönnens nach den Angaben der Patentschrift zuverlässig und auch ohne unzumutbaren Aufwand zu ermittelnden Arten der einzusetzenden Ausgangsstoffe eintritt (BGH GRUR 1965, 138, 141/2 - Polymerisationsbeschleuniger).

  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Ein vom Anmelder geäußerter Irrtum in der Beurteilung der Ursachen ist für die Patentfähigkeit der Lehre unschädlich (BGH, Urt. v. 05.11.1964 - Ia ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 142 zu I 5 c - Polymerisationsbeschleuniger; BGH, Urt. v. 17.12.1954 - I ZR 222/52, GRUR 1955, 386, 388).
  • BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89

    Patentfähigkeit einer auf die weitere Verarbeitung und die qualitative

    Er hat sogar anerkannt, daß es für die Ausführbarkeit der Lehre eines Patents in der Regel genügt, wenn der erstrebte Erfolg nur bei einigen wenigen, aber vom Fachmann aufgrund seines Fachwissens und Fachkönnens nach den Angaben der Patentschrift zuverlässig und auch ohne unzumutbaren Aufwand zu ermittelnden Arten der einzusetzenden Ausgangsstoffe eintritt (BGH GRUR 1965, 138, 141, 142 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 49/08

    Patentfähigkeit eines Hundefutterbeutels zum Trainieren von Hunden;

    a) Maßgeblicher Durchschnittsfachmann ist, wer üblicherweise mit einschlägigen Entwicklungsarbeiten auf dem jeweiligen technischen Fachgebiet betraut ist, und nicht der Anwender, Interessent, Abnehmer oder Auftraggeber des beanspruchten Gegenstands, der dem Fachmann allerdings Anregungen geben kann (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 126 m.w.N.; Asendorf/Schmidt in Benkard, PatG u. GebrMG, 10. Aufl. § 4 PatG Rdn. 36; zu Bsp. aus der Rspr. vgl. BGH, Urt. v. 05.11.1964 - Ia ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; Sen.Urt. v. 17.09.2002 - X ZR 1/99; Urt. v. 11.12.2007 - X ZR 57/03; BGH, Urt. v. 18.06.2009 - Xa ZR 138/05 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche angestellt werden müssen, sofern diese das übliche Maß nicht übersteigen und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (BGH, Urt. v. 05.11.1964 - 1a ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 141 f. - Polymerisationsbeschleuniger; v. 22.12.1964 - 1a ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 1. Sp. - Dauerwellen; Beschl. v. 03.02.1966 - 1a ZB 26/64 a.a.O.; Urt. v. 14.06.1966 - 1a ZR 167/63, GRUR 1967, 56, 57 f. - Gasheizplatte).

    Diesen muß der Erfinder nicht erkannt haben (BGH, Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 265 1. Sp. - Rotterdam-Geräte; Urt. v. 05.11.1964 - Ia ZR 152/63, GRUR 1965, 138, 142 1. Sp. - Polymerisationsbeschleuniger; Urt. v. 17.12.1954 - I ZR 222/52, GRUR 1955, 386, 388 - Verfahren für optische Teile) und nicht vermitteln.

  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer

    Dieser Grundsatz hat auch dann Gültigkeit, wenn es sich als erforderlich erweist, zur Ermittlung der günstigsten Lösung noch Versuche anzustellen, sofern diese das Übliche Maß nicht überschreiten und keine erfinderischen Überlegungen erfordern (RG GRUR 1938, 256, 261; GRUR 1942, 256; BGH GRUR 1965, 138, 141 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler; GRUR 1967, 56, 57/58 - Gasheizplatte).
  • BGH, 03.02.1966 - Ia ZB 26/64

    Chemisches Analogieverfahren

    Daher können in dem hier zu erörternden Zusammenhang auch keine Bedenken dagegen erhoben werden, daß unter den Wortlaut des Patentanspruchs vom 24. Oktober 1965 an sich auch solche Arbeitsmethoden fallen, die der Fachmann bei Beachtung der ebenfalls in dem Anspruch enthaltenen weiteren Anweisung aufgrund seines Fachwissens oder anhand einfacher Versuche als ungeeignet erkennt oder deren Eignung bisher nicht nachgewiesen ist (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 138, 141/42 "Polymerisationsbeschleuniger" und GRUR 1965, 473, 475 "Dauerwellen").
  • BPatG, 29.03.2011 - 1 Ni 12/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder

    Die beanspruchte Vorrichtung ist zudem ursprünglich sogar auch als bevorzugte Ausführungsform der Borreliosekarte genannt (vgl. Seite 6, Zeile 6), was als ausreichend deutliche Offenbarung anzusehen ist (BGH GRUR 1965, 138 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 2010, 599 - Formteil; GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BPatG, 08.10.2003 - 3 Ni 58/01
  • BGH, 21.02.1967 - Ia ZR 67/64

    Nichtigerklärung eines Patents - Patentfähigkeit eines Streitpatents - Neuheit

  • BPatG, 19.01.2010 - 4 Ni 34/07
  • BGH, 30.10.1969 - X ZR 20/65

    Patentnichtigkeitssache - Verwendung eines Stabilisierungsgemisches -

  • BGH, 15.12.1970 - X ZR 23/64

    Verfahren zur Herstellung von elastischen Schaumstoffen aus Polyestern und

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