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   BGH, 09.01.1964 - Ia ZR 190/63   

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https://dejure.org/1964,775
BGH, 09.01.1964 - Ia ZR 190/63 (https://dejure.org/1964,775)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1964 - Ia ZR 190/63 (https://dejure.org/1964,775)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1964 - Ia ZR 190/63 (https://dejure.org/1964,775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 481
  • GRUR 1964, 449
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61

    Cromegal

    Auszug aus BGH, 09.01.1964 - Ia ZR 190/63
    Der Anspruch entsteht vielmehr nach dem Gesetzeswortlaut, "sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung beschränkt in Anspruch genommen hat und sie benutzt" (vgl. hierzu auch BGH GRUR 1963, 135, 136 - Cromegal).

    Auf die in § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbEG ebenso wie in § 4 Abs. 2 Satz 1 DVO vorgeschriebene Schriftform, die allein Beweiszwecken dient (vgl. Volmer a.a.O. § 6 Bem. 25), kann verzichtet werden (BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auf die im Senatsurteil vom 9. Januar 1964 (Ia ZR 190/63, GRUR 1964, 449, 452 - Drehstromwicklung, m.w.N.) bejahte Frage, ob auf die Schriftform der Inanspruchnahmeerklärung verzichtet werden kann, kommt es im Streitfall nicht an, weil nach den unbeanstandet gebliebenen tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nichts dafür ersichtlich ist, dass die Beklagte während des Zeitraums von vier Monaten nach Anmeldung des deutschen Patents die unbeschränkte Inanspruchnahme dem Kläger gegenüber auf andere Weise kundgetan hat.
  • BGH, 18.05.2010 - X ZR 79/07

    Steuervorrichtung

    Soweit in dem Urteil mit dem Schlagwort Drehstromwicklung (BGH, Urt. v. 9.1.1964 - Ia ZR 190/63, GRUR 1964, 449, 452 r. Sp.) die Ansicht vertreten worden ist, dem Arbeitnehmer könnten Vergütungsansprüche für einen qualifizierten Verbesserungsvorschlag zustehen, wenn keine wirksame Inanspruchnahme der als Diensterfindung gemeldeten technischen Neuerung vorliege, betraf dies nur den Fall, dass - anders als hier - die mitgeteilte technische Neuerung vom Arbeitgeber nicht zum Patent angemeldet worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines

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  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449, 452 -Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, …
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99

    Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449, 452 -Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42, 43 - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf, …
  • BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86

    "Vinylpolymerisate"; Anerkennung einer Arbeitnehmererfindung durch den

    Die Revision verkennt, daß auch bei einer unbeschränkt in Anspruch genommenen Diensterfindung, die zur Erteilung eines Schutzrechts geführt hat, der Arbeitgeber, der das Schutzrecht benutzt, sich dem Arbeitnehmererfinder gegenüber im Streit um die Vergütung der Diensterfindung nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dem Gegenstand des Schutzrechts fehlten die sachlichen Schutzvoraussetzungen, solange die fehlende Schutzfähigkeit nicht - in einem Patentnichtigkeits- oder Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - rechtskräftig festgestellt ist (BGH GRUR 1977, 784, 786/787 - Blitzlichtgeräte; vgl. auch BGH GRUR 1964, 449, 451/452 - Drehstromwicklung - im Falle der beschränkten Inanspruchnahme einer Diensterfindung; ferner die ständige Rechtsprechung des Senats zur Vergütungspflicht des Lizenznehmers bei fehlender Rechtsbeständigkeit des Vertragsschutzrechts: zuletzt BGH GRUR 1977, 107, 109 - Werbespiegel; 1983, 237, 238 f. - Brückenlegepanzer).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2020 - 6 U 125/12

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 20 Abs. 1 ArbEG trotz

    Soweit in dem Urteil mit dem Schlagwort "Drehstromwicklung" (BGH, GRUR 1964, 449, 452 r.S.p.) die Ansicht vertreten worden ist, dem Arbeitnehmer könnten Vergütungsansprüche für einen qualifizierten Verbesserungsvorschlag zustehen, wenn keine wirksame Inanspruchnahme der als Diensterfindung gemeldeten technischen Neuerung vorliegt, betraf dies nur den Fall, dass - anders als hier - die mitgeteilte technische Neuerung vom Arbeitgeber nicht zum Patent angemeldet worden ist.".
  • BGH, 26.11.1968 - X ZR 15/67

    Wesentliche Beitragsleistung zur Entwicklung einer Räumzange - Bestehen eines

    Es ist zwar in der Rechtssprechung anerkannt, daß sich der Arbeitgeber einer Vergütungspflicht nach § 20 Abs. 1 ArbEG nicht dadurch entziehen kann, daß er eine nach den Umständen, ohne weiteres mögliche Geheimhaltung des Verbesserungsvorschlages unterläßt (BGH GRUR 1964, 449, 452 - Drehstromwicklung -).
  • LG Düsseldorf, 17.09.1991 - 4 O 13/91

    Reißverschluß

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  • LG Düsseldorf, 22.05.2007 - 4b O 156/05

    Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz bei Vorenthaltung von auf eine

    Die Nichtbeachtung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung hat, da es sich bei der Inanspruchnahme um ein einseitiges, gestaltendes Rechtsgeschäft handelt, gemäß § 125 BGB die Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts zur Folge, es sei denn, was zulässig ist, der Arbeitnehmer habe - und sei es auch nur stillschweigend - nach der Meldung der Erfindung auf die Schriftform der Inanspruchnahme verzichtet (vgl. BGH, GRUR 1964, 449 [452] - Drehstromwicklung; OLG Karlsruhe, GRUR 1984, 42 [43] - Digitales Gaswarngerät; LG Düsseldorf aaO. - Reißverschluss; OLG Düsseldorf aaO. [422f.] - Hub-Kipp-Vorrichtung; BartenbachA/olz, Arbeitnehmererfindergesetz, § 6 Rdn. 31).
  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05

    Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur

  • LG Düsseldorf, 22.03.2001 - 4 O 211/00

    Erteilung des europäischen Patents für das Verfahren und die Vorrichtung zum

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