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   BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65   

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BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65 (https://dejure.org/1966,1115)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1966 - Ib ZB 11/65 (https://dejure.org/1966,1115)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1966 - Ib ZB 11/65 (https://dejure.org/1966,1115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaberschaft eines Zeichens in der Zeichenrolle - Nachprüfung der Aktivlegitimation des in der Zeichenrolle Eingetragenen - Eintragung von Schlafmittel und Beruhigungsmittel in die Warenzeichenrolle - Widerspruch gegen die Eintragung eines Medikaments in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1188
  • MDR 1967, 280
  • GRUR 1967, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 01.10.1912 - II 182/12

    Auslandszeichen.; Übertragung eines Warenzeichenrechts.

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Da - wie erwähnt - das Patentamt die materielle Wirksamkeit einer Zeichenübertragung nicht von Amts wegen nachzuprüfen pflegt, könnte in einem solchen Falle der Eintragung wohl nicht dieselbe Bedeutung wie der Eintragung des ursprünglichen Anmelders zuerkannt werden (vgl. RGZ 51, 263, 270; 80, 124, 128; 147, 332, 336; RG GRUR 1928, 215, 216; 1943, 131, 132).
  • BGH, 28.10.1958 - I ZR 114/57
    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Dabei ist es unerheblich, ob - wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Entscheidungen GRUR 1959, 87 - "Fischl", GRUR 1963, 485 - "Micky-Maus-Orangen" in Verbindung mit den Grundsätzen des Urteils GRUR 1965, 86 - "Schwarzer Kater" geltend macht - die Benutzung des Widerspruchszeichens und eine daraus erwachsende Verkehrsgeltung mindestens bis zur Beendigung des Gebrauchsüberlaasungsvertrages nur der Firma A. & Co. und nicht der Widersprechenden zukommt.
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69

    Abwässerkanalisation

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Der vorliegende Sachverhalt sei anders gelagert als der vom früheren Ersten Zivilsenat entschiedene Almglocken-Fall (BGHZ 54, 299), in dem zwei selbständige Schwester firmen ein Zeichen gemeinschaftlich nebeneinander benutzt hätten und in dem daher zu prüfen gewesen sei, ob eine derartige gemeinschaftliche Benutzung für jede der beiden Firmen Ausstattungsschutz begründen könne oder ob dies umgekehrt für dessen Herausbildung schädlich gewesen sei.
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 180/61

    Micky-Maus-Orangen - Hinweis auf frühere Warenausstattung nach Ablauf eines

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Dabei ist es unerheblich, ob - wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Entscheidungen GRUR 1959, 87 - "Fischl", GRUR 1963, 485 - "Micky-Maus-Orangen" in Verbindung mit den Grundsätzen des Urteils GRUR 1965, 86 - "Schwarzer Kater" geltend macht - die Benutzung des Widerspruchszeichens und eine daraus erwachsende Verkehrsgeltung mindestens bis zur Beendigung des Gebrauchsüberlaasungsvertrages nur der Firma A. & Co. und nicht der Widersprechenden zukommt.
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62

    Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Dabei ist es unerheblich, ob - wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Entscheidungen GRUR 1959, 87 - "Fischl", GRUR 1963, 485 - "Micky-Maus-Orangen" in Verbindung mit den Grundsätzen des Urteils GRUR 1965, 86 - "Schwarzer Kater" geltend macht - die Benutzung des Widerspruchszeichens und eine daraus erwachsende Verkehrsgeltung mindestens bis zur Beendigung des Gebrauchsüberlaasungsvertrages nur der Firma A. & Co. und nicht der Widersprechenden zukommt.
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Da das Beschwerdegericht die Benutzungslage zugunsten der Anmelderin unterstellen konnte, bestehen keine Bedenken, daß es über die Frage der etwaigen Schwächung entschieden hat (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 6/65 v. 13. Juli 1966 - "Vitapur").
  • BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51

    Warenzeichen und Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Die Rechtsbeschwerdeführerin bittet vorab um Nachprüfung, ob der Widerspruch nicht bereits deshalb habe zurückgewiesen werden müssen, weil die Widersprechende nicht Inhaberin des Widerspruchszeichens geworden sei; denn aus deren eigenem Vorbringen ergebe sich, daß sie das Zeichen mangels gleichzeitiger Übertragung des zugehörigen Teiles des Geschäftsbetriebes nicht wirksam erworben habe (§ 8 WZG), und daß daher das Zeichen entweder seine rechtliche Existenz verloren habe oder aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 137, 144 [BGH 09.05.1952 - I ZR 128/51] - Lockwell) bei der Firma A. & Co. verblieben sei.
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Demgegenüber meint die Rechtsbeschwerdegegnerin, das Widerspruchszeichen sei sehr wohl wirksam auf sie übertragen worden; doch könne dies dahinstehen; denn Einwendungen gegen die materielle Berechtigung des formell in die Zeichenrolle Eingetragenen seien im Widerspruchsverfahren unbeachtlich; Gegenstand dieses Verfahrens sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 45, 173, 174 [BGH 25.02.1966 - Ib ZB 7/64] - "Epigran") allein die Prüfung, ob zwischen dem angemeldeten Zeichen und dem für gleiche oder gleichartige Waren angemeldeten älteren Zeichen der Widersprechenden in der eingetragenen oder zur Eintragung bestimmten Gestalt Übereinstimmung im Sinne des § 31 WZG bestehe.
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Tritt hingegen im Verkehr immer nur ein Zeichen in Erscheinung und wechselt lediglich dessen Inhaber, indem der zugehörige Teil der geschäftlichen Betätigung auf einen anderen übergeht, dann bleibt dadurch die Hinweisfunktion des Kennzeichens unberührt (vgl. für das Ausstattungsrecht BGHZ 16, 82 - "Wickelsterne") Daß im vorliegenden Fall die alleinige Benutzung des Widerspruchszeichens durch die Firma A. & Co. für seine Kennzeichnungskraft nicht schädlich gewesen sein kann, träte noch klarer zutage, wenn man mit der Rechtsbeschwerde annehmen würde, das Zeichen wäre mangels rechtswirksamer Übertragung bei dieser Firma, also der tatsächlichen Benutzerin, verblieben.
  • RG, 02.05.1902 - II 45/02

    1. Steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 des Warenbezeichnungsgesetzes auf eine

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - Ib ZB 11/65
    Da - wie erwähnt - das Patentamt die materielle Wirksamkeit einer Zeichenübertragung nicht von Amts wegen nachzuprüfen pflegt, könnte in einem solchen Falle der Eintragung wohl nicht dieselbe Bedeutung wie der Eintragung des ursprünglichen Anmelders zuerkannt werden (vgl. RGZ 51, 263, 270; 80, 124, 128; 147, 332, 336; RG GRUR 1928, 215, 216; 1943, 131, 132).
  • RG, 26.03.1935 - II 277/34

    1. Setzt die Vorschrift des § 7 Abs. 1 WZG. voraus, daß überhaupt ein

  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    a) Das Widerspruchsverfahren ist ein echtes Streitverfahren, das außer von der Amtsermittlung (§ 73 Abs. 1 MarkenG) von der Verhandlungsmaxime und der Dispositionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten bestimmt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 14.5.1998 - I ZB 9/96, Umdr. S. 8 - DRAGON, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Beschl. v. 16.12.1966 - Ib ZB 11/65, GRUR 1967, 294, 295 - Triosorbin).

    Die Sachlegitimation hat keinen Einfluß auf die prozessuale Position (vgl. auch BGH GRUR 1967, 294, 295 - Triosorbin).

  • BPatG, 21.10.1999 - 25 W (pat) 149/96

    Führung eines markenrechtlichen Widerspruchsverfahrens in gewillkürter

    Die Zulässigkeit einer Übertragung des Prozeßführungsrechtes hängt lediglich von der Rechtsnatur des geltend gemachten Rechts ab und wird nach ständiger Rechtsprechung für die Geltendmachung kennzeichnungsrechtlicher Ansprüche im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft zugelassen (vgl. zum markenrechtlichen Streitverfahren BGH GRUR 1990, 361 - Kronenthaler; BGH GRUR 1992, 108 - Oxygenol; GRUR 1995, 505 - APISERUM; WRP 1995, 13 - Nicoline; zum markenrechtlichen Widerspruchsverfahren PAVIS PROMA, Kliems BPatG 30 W (pat) 63/97; zum Widerspruchsverfahren nach WZG s BGH GRUR 1967, 294, 295 re Spalte - Triosorbin; zur zulässigen Löschungsklage des ermächtigten Lizenznehmers nach §§ 51, 55 Abs. Nr. 2 MarkenG wegen der Verletzung markenrechtlicher Ansprüche BGH GRUR 1999, 161, 163 li Spalte - MAC Dog).
  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 147/71

    Verwechslungsgefahr im Klang und im Schriftbild zwischen "twenty" und dem

    Nähere Angaben über Art und Umfang der Benutzung des Zeichens "Teddy-twenty" waren hier überdies auch um deswillen erforderlich, weil eine Schwächung des Klagezeichens im Ergebnis allein aus der Benutzung dieses einen Drittzeichens hergeleitet werden sollte, eine rechtserhebliche Zeichenschwächung aber im allgemeinen erst beim Aufkommen mehrerer ähnlicher Zeichen angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 57, 499, 501 - Wipp; 67, 253, 254 - Conny; 67, 294, 296 - Triosorbin).
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