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   BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64   

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BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64 (https://dejure.org/1966,544)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1966 - Ib ZR 103/64 (https://dejure.org/1966,544)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 (https://dejure.org/1966,544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des Verfahrens auf Grund des Todes des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1126
  • MDR 1966, 573
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 01.03.2018 - IX ZR 2/18

    Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben eines sich in einem Rechtsstreit

    Im Unterschied zu Entscheidungen in der Hauptsache war der Senat durch die Verfahrensunterbrechung nicht gehindert, über das Gesuch der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126).
  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Die Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO betrifft nicht die Hauptsache selbst, sondern nur die Zuständigkeit und hat daher nur vorbereitenden Charakter (BayObLGZ 1985, 314, 315 f.; vgl. auch zum Prozesskostenhilfeverfahren BGH, Beschluss vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126).
  • BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08

    Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz

    Die Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO betrifft nicht die Hauptsache selbst, sondern nur die Zuständigkeit und hat daher nur vorbereitenden Charakter (BayObLGZ 1985, 314, 315 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 249 Rdn. 5; vgl. auch zum Prozesskostenhilfeverfahren BGH, Beschl. v. 23.3.1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nicht auf das hier vorliegende Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126; OLG Dresden ZIP 1997, 730; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 240 Rn. 6; Thomas/Putzo/Hüstege, ZPO 27. Aufl. § 249 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. vor § 239 Rn. 8; MK-InsO/Schumacher, Vorb.
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 2 U 79/02

    Unterbrechung des Insolvenzverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Die gegenteilige Ansicht bezieht sich vornehmlich ohne weitere Begründung auf eine in NJW 1966, 1126 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23. März 1966 (Ib ZR 103/64).

    Entweder werde der nicht mehr postulationsfähigen Partei ein neuer Anwalt beigeordnet, so daß eine (weitere) Verzögerung des Rechtsstreits vermieden werde, oder im Falle einer Ablehnung könne die Partei alsbald eine Entscheidung darüber treffen, ob sie nunmehr auf eigene Kosten einen neuen Anwalt beauftragen möchte (BGH, NJW 1966, 1126).

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Zulässig bleiben Entscheidungen, die nicht die Hauptsache, sondern lediglich Vor- oder Nebenfragen betreffen, was etwa für Entscheidungen über Prozesskostenhilfeanträge angenommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 - NJW 1966, 1126 und vom 1. März 2018 - IX ZR 2/18 - NJW-RR 2018, 567 Rn. 13), ferner für solche über Vollstreckungsschutzanträge (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375), für Gerichtsstandsbestimmungen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ARZ 578/13 - ZIP 2014, 243 Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 15. September 2020 - 1 AR 86/20 - juris Rn. 9) sowie grundsätzlich auch für Streitwertfestsetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1999 - II ZB 1/99 - NJW 2000, 1199).
  • BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10

    Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs

    b) Die Unterbrechung des Hauptsacheverfahrens führte jedoch nicht zur Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens (vgl. zum Prozesskostenhilfeantrag der insolvent gewordenen Partei: BGH 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04 - NJW-RR 2006, 1208; 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 - NJW 1966, 1126).
  • BGH, 21.11.2017 - V ZR 18/17

    Unterbrechung des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Eröffnung

    - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126 und vom 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04, NJW-RR 2006, 1208).
  • OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch Zweckerreichung - Wegfall des

    Zwar war das Gericht durch die Aussetzung nicht an einer Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gehindert (vgl. BGH, NJW 1966, 1126).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZA 2/02

    Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters für das Revisionsverfahren

    Durch die Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch in der Rechtsmittelinstanz ergeben sich für die andere Partei keine Nachteile (vgl. BGH, Beschluß vom 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 - NJW 1966, 1126).
  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09

    Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 6 W 2/02

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Nichterstreckung auf ein

  • OLG Zweibrücken, 15.11.2004 - 4 W 155/04

    Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Nichterstreckung auf ein

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.04.2000 - L 1 B 49/00

    Untätigkeitsbeschwerde bei Stillstand oder unangemessener Verzögerung des

  • AG Köln, 14.01.1999 - 73 IK 2/99

    Verbraucherinsolvenz und Prozesskostenhilfe

  • OLG Bamberg, 05.12.2003 - 3 W 128/03

    Insolvenzverfahren: Die Unterbrechungswirkung gem. § 240 ZPO erfaßt auch das

  • LAG Hamm, 27.10.2011 - 1 Ta 438/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des Hauptprozesses wegen

  • VGH Bayern, 19.01.2010 - 15 C 08.3356

    Prozesskostenhilfe (keine Unterbrechung des PKH-Verfahrens durch ein

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   BGH, 16.12.1966 - Ib ZR 103/64   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme des Verfahrens durch Aufforderung zur Bestellung eines neuen Vertreters nach dem Tode des alten Prozessbevollmächtigten

Verfahrensgang

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