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   BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64   

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https://dejure.org/1966,938
BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64 (https://dejure.org/1966,938)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1966 - Ib ZR 104/64 (https://dejure.org/1966,938)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1966 - Ib ZR 104/64 (https://dejure.org/1966,938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit einer Loswerbung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 105
  • GRUR 1967, 202
  • DB 1966, 1842
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    In diesem rechtlichen Ausgangspunkt, in dem das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH GRUR 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung), wird das Berufungsurteil von der Revision nicht angegriffen.

    Entgegen der Ansicht der Revision verstößt eine Gratisverlosung zu Werbezwecken unter dem Gesichtspunkt der Irreführung des Publikums nicht nur dann gegen § 1 UWG, wenn dabei - wie in dem Falle der Entscheidung BGH GRUR 1962, 461, 465 - ein Irrtum über den Charakter der Veranstaltung als Werbeveranstaltung oder über die Höhe der Gewinnchancen erweckt wird.

  • BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 40/64

    Verhinderung der Verfärbung von Zahnprothesen durch Behandlung mit einem

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Wie diese Vorstellung beschaffen war, konnte der Tatrichter - der hier nicht etwa, wie die Revision anzunehmen scheint, eine Tatsache als im Sinne des § 291 ZPO offenkundig festgestellt hat - im Rahmen des ihm durch § 286 ZPO eingeräumten Ermessens aufgrund der eigenen Lebenserfahrung unter Mitberücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ohne fremde Hilfe entscheiden (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb; 1964, 367, 399 r, 400 - Damenmäntel; 1966, 515, 516 r - Kukident).

    Andererseits hat der Senat es für unbedenklich erachtet, daß der Tatrichter die wettbewerbsrechtliche Beurteilung selbst vornimmt, wenn es sich nur darum handelt, wie eine für breite Verbraucherkreise bestimmte Bezeichnung oder Angabe vom unbefangenen Betrachter aufgefaßt wird (BGH GRUR 1965, 361 - Taxibestellung; GRUR 1966, 515, 516 r - Kukident).

  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß unter solchen Umständen der Beweiswert von Antworten auf eine Meinungsbefragung zweifelhaft erscheint (BGH GRUR 1965, 317, 320 r - Kölnisch Wasser; GRUR 1966, 445, 448 r - Glutamal; vgl. auch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in GRUR 1963, 142, 145 - Original-Ersatzteile).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Das gleiche hat auch für Werbemaßnahmen anderer Art zu gelten, wenn wie hier lediglich deren Wirkung auf einen unbefangenen Durchschnittsbetrachter festzustellen ist, und zwar namentlich dann, wenn der Tatrichter zu dem Ergebnis gelangt, daß die Gefahr einer Irreführung durch die zu beurteilende Maßnahme zu bejahen sei (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 1 - Bärenfang).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß unter solchen Umständen der Beweiswert von Antworten auf eine Meinungsbefragung zweifelhaft erscheint (BGH GRUR 1965, 317, 320 r - Kölnisch Wasser; GRUR 1966, 445, 448 r - Glutamal; vgl. auch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in GRUR 1963, 142, 145 - Original-Ersatzteile).
  • BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 38/63

    Werbewagen

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    In dem Ansprechen würde lediglich noch ein zusätzlicher, schon für sich allein die Unlauterkeit begründender Umstand zu erblicken sein (BGH GRUR 1965, 315 - Werbewagen).
  • BGH, 18.12.1964 - Ib ZR 51/64

    Taxi-Bestellung

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Andererseits hat der Senat es für unbedenklich erachtet, daß der Tatrichter die wettbewerbsrechtliche Beurteilung selbst vornimmt, wenn es sich nur darum handelt, wie eine für breite Verbraucherkreise bestimmte Bezeichnung oder Angabe vom unbefangenen Betrachter aufgefaßt wird (BGH GRUR 1965, 361 - Taxibestellung; GRUR 1966, 515, 516 r - Kukident).
  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Wie diese Vorstellung beschaffen war, konnte der Tatrichter - der hier nicht etwa, wie die Revision anzunehmen scheint, eine Tatsache als im Sinne des § 291 ZPO offenkundig festgestellt hat - im Rahmen des ihm durch § 286 ZPO eingeräumten Ermessens aufgrund der eigenen Lebenserfahrung unter Mitberücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ohne fremde Hilfe entscheiden (vgl. dazu BGH GRUR 1963, 34, 35 - Werkstatt und Betrieb; 1964, 367, 399 r, 400 - Damenmäntel; 1966, 515, 516 r - Kukident).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
    Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß unter solchen Umständen der Beweiswert von Antworten auf eine Meinungsbefragung zweifelhaft erscheint (BGH GRUR 1965, 317, 320 r - Kölnisch Wasser; GRUR 1966, 445, 448 r - Glutamal; vgl. auch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in GRUR 1963, 142, 145 - Original-Ersatzteile).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Sie können nur dann als wettbewerbswidrig untersagt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH, Urt. v, 7.10.1958 - I ZR 62/57, GRUR 1959, 138, 139 = WRP 1959, 21 - Italienische Note; Urt. v. 21.10.1966 - Ib ZR 104/64, GRUR 1967, 202, 203 = WRP 1967, 60 - Gratisverlosung; Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418 = WRP 1973, 210 - Das Goldene A; Urt. v. 16.3.1973 - I ZR 20/72, GRUR 1973, 591, 593 = WRP 1973, 333 - Schatzjagd; Urt. v. 4.12.1986 - I ZR 170/84, GRUR 1987, 243, 244 = WRP 1987, 320 - Alles frisch; BGHZ 110, 278, 292 f. - Werbung im Programm).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76

    Kaffee-Verlosung

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 39/69
    Dabei geht es da von aus, daß die Beklagte mit der Anzeige K 1 ein Preis ausschreiben oder eine Gratisverlosung angekündigt hat und daß solche Veranstaltungen von der Rechtsprechung als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen werden, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, die das Vorgehen insgesamt als wettbewerbswidrig erscheinen lassen (st. Rspr. BGH GRUR 1959" 138 - italienische Note; zuletzt GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung).
  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; zuletzt Urteil des Senats vom 17.11.1972 - I ZR 71/71) geht das Landgericht davon aus, daß zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltete Preisausschreiben grundsätzlich zulässig sind und ihr Verbot wettbewerbsrechtlich nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt ist.
  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

    Bei unentgeltlichen Zuwendungen hat es dabei die Rechtsprechung in erster Linie auf den Anlaß, die Person des Gebers und Empfängers, den Wert und Zweck der Zuwendung sowie die Art und Weise der Verteilung abgestellt (vgl. BGH GRUR 59, 31/32 - Feuerzeug als Werbegeschenk; 67, 254/255 - Waschkugel; 67, 202/203 - Gratisverlosung).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71

    Gewinnübermittlung

    Als besondere Umstände dieser Art sind beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Kunden, die Irreführung des Publikums oder die Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 202, 203 - Gratisverlosung).
  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 176/75

    Zulässigkeit von zu Zwecken des Wettbewerbs veranstalteten Gewinnspielen -

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
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