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   BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 1964, 381



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04  

    Pralinenform

    Dementsprechend hat der Verletzungsrichter den Grad der Kennzeichnungskraft im Verletzungsverfahren selbständig zu bestimmen (vgl. - noch zum Warenzeichengesetz - BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 f. - WKS Möbel I; vgl. weiter Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 340; Rohnke, GRUR 2001, 696, 701).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88  

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Diesen zufolge ist die Kennzeichnungskraft eines Zeichens, das sich im Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis durchgesetzt hat, nicht schwach; vielmehr ist in solchen Fällen jedenfalls regelmäßig von einer - mindestens normalen Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 383 li. Sp. - WKS-Möbel; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, (GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; vgl. ferner v. Gamm, WZG , § 4 Rdn. 85 m.w.N.; Busse/Starck, WZG , 6. Aufl., § 31 Rdn. 104; Althammer, WZG , 4. Aufl., § 31 Rdn. 29).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 168/99  

    Verbandsausstattungsrecht

    Hatte sich eine derartige Gruppe von Unternehmen zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen, dessen Zweck insbesondere auch darin bestand, den Vertrieb von Waren (oder Dienstleistungen) unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern, ist darüber hinaus angenommen worden, daß das Ausstattungsrecht dem Verband als solchem zuwächst (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel).

    Das Berufungsgericht hat sich für seine Auffassung zu Unrecht auf die "WKS Möbel"-Entscheidung berufen (BGH GRUR 1964, 381, 384).

    (4) Auch das weitere Erfordernis für die Entstehung einer Verbandsausstattung, daß sich die Verwender des Zeichens zu einem rechtsfähigen Verband zusammengeschlossen haben, der - zumindest auch - den Zweck hat, den Umsatz der einzelnen Mitglieder durch das Angebot ihrer Dienstleistungen unter einem gemeinsamen Zeichen zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS Möbel), ist im Streitfall erfüllt.

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