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   BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 130/63   

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https://dejure.org/1965,4110
BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 130/63 (https://dejure.org/1965,4110)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1965 - Ib ZR 130/63 (https://dejure.org/1965,4110)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1965 - Ib ZR 130/63 (https://dejure.org/1965,4110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag - Einklagen des Unterschiedsbetrags zwischen dem tarifmäßigen und dem tatsächlich errechneten Entgelt - Merkmale einer einheitlichen und unmittelbaren Entreicherung - Unterbezahlung des Unternehmers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57

    Überleitungsbescheid nach § 23 Abs. 3 GüKG

    Auszug aus BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 130/63
    Das ändert aber nichts daran, daß die mit der Klage geltend gemachte Forderung als Erfüllungsanspruch auf Nachzahlung des restlichen tarifmäßigen Entgelts im Sinne, des § 23 Abs. GüKG gerichtet ist (BGH NJW 1960, 335 f zu II).

    In Wahrheit besteht aber nur ein von den jeweiligen Zahlungen der Auftraggeber der Beklagten unabhängiger schuldrechtlicher Frachtlohnanspruch der Klägerin gegen die Beklagte (vgl. BGH NJW 1960, 335).

  • BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57

    Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 130/63
    Es ist anerkannt, daß der Unterschied der in Abs. 1 und in Abs. 2 des § 25 geregelten Ansprüche nicht in dem Gegensatz der untertariflichen und übertariflichen Berechnung, sondern in der Verschiedenheit der Rechtsgrundlagen der Ansprüche beruht, da Abs. 1 solche aus dem Beförderungsvertrag, Abs. 2 dagegen Bereicherungsansprüche zum Inhalt hat (BGH NJW 1960, 1057 f; BGH VRS 22, 204).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

    Standen der Beklagten somit aufrechenbare Gegenforderungen weder aus einer kausalen Rahmenvereinbarung noch aufgrund abstrakter Schuldversprechen oder -anerkenntnisse gemäß §§ 780 f. BGB zu, ist vorliegend davon auszugehen, daß in Höhe der unzulässigen Absetzungen noch Beförderungsentgeltansprüche der Klägerin bestehen, sofern diese nicht verjährt sind (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1965 - Ib ZR 130/63, VersR 1966, 134).
  • BGH, 09.07.1969 - I ZR 102/67

    Zulässigkeit von Provisionen nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes

    Der Unterschied der in § 23 Abs. 1 GüKG einerseits und in § 23 Abs. 2 GüKG andererseits geregelten Ansprüche beruht nicht auf dem Gegensatz einer untertariflichen Berechnung gegenüber einer übertariflichen Berechnung, sondern darauf, daß es sich im Absatz 1 um einen Erfüllungsanspruch aus dem Frachtvertrag, in Abs. 2 dagegen um Bereicherungsansprüche handelt (BGH NJW 1960, 1057; BGH VRS 22, 204; Urteile vom 1. Dezember 1965 - Ib ZR 130/63 vom 27. September 1967 - Ib ZR 153/65).
  • BGH, 15.12.1965 - Ib ZR 136/63

    Zuwendungen als Nachforderung des Unterschiedsbetrages zwischen dem tarifmäßigen

    Damit lag der Sachverhalt im entscheidenden Punkt gerade anders als in dem von derselben Klägerin angestrengten Rechtsstreit (Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1965 - Ib ZR 130/63), in dem es darum ging, daß der Auftraggeber gegen einen Teil des Frachtanspruchs der Klägerin mit angeblich fingierten Gegenforderungen aufgerechnet und demgemäß nicht die volle tarifmäßige Vergütung entrichtet hatte.
  • BGH, 27.09.1967 - Ib ZR 153/65

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Beförderungsvertrag - Ausschlussverhältnis

    Es ist anerkannt, daß der Unterschied der in § 23 Abs. 1 und Abs. 2 GüKG geregelten Ansprüche nicht in dem Gegensatz der untertariflichen und übertariflichen Berechnung, sondern in der Verschiedenheit der Rechtsgrundlagen der Ansprüche beruht, da Abs. 1 solche aus dem Beförderungsvertrag, Abs. 2 dagegen Bereicherungsansprüche zum Inhalt hat (BGH NJW 1960, 1057; BGH VRS 22, 204; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1965 - Ib ZR 130/63).
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