Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,326
BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62 (https://dejure.org/1964,326)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1964 - Ib ZR 146/62 (https://dejure.org/1964,326)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1964 - Ib ZR 146/62 (https://dejure.org/1964,326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 2153
  • NJW 1964, 2154
  • MDR 1964, 907
  • GRUR 1965, 45
  • BB 1964, 1024
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62
    b) Die von der Rechtsprechung zum Begriff der "freien Benutzung" entwickelten Grundsätze (vgl. BGH GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki"-Igel) sind auch auf Landkarten (hier: Stadtpläne) anzuwenden.
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Die Verwendung mathematischer, technischer und graphischer Zeichenformen steht auch hier der Urheberrechtsschutzfähigkeit nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. v. 3.7. 1964 - Ib ZR 146/62, GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine freie Benutzung vorliegt, darf nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Interesse eines ausreichenden Urheberschutzes grundsätzlich kein zu großzügiger Maßstab angelegt werden; einerseits soll dem Urheber nicht die für ihn unentbehrliche Möglichkeit genommen werden, Anregungen aus vorbestehendem fremden Werkschaffen zu übernehmen, andererseits soll er sich auch nicht auf diese Weise ein eigenes persönliches Schaffen ersparen (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 47 - Stadtplan; 1971, 588, 589 - Disney Parodie; 1978, 305, 306 - Schneewalzer).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 81/96

    Stadtplanwerk

    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich demgemäß, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, bereits daraus ergeben, daß die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets machht (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.196 - Ib ZR 146/62, GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine unfreie Benutzung vorliegt, ist kein zu milder Maßstab anzulegen (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 47 - Stadtplan).

    (3) Das Berufungsgericht hat weiter nicht ausreichend berücksichtigt, daß Übernahmen eigenschöpferischer Elemente aus Karten, insbesondere hinsichtlich der gestalterischen Konzeption, auch dann vorliegen können, wenn bei der Übernahme von Einzelheiten jeweils kleinere Veränderungen, wie etwa bloße Weglassungen oder Vergröberungen, vorgenommen werden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 45, 48 - Stadtplan).

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Vielmehr ist eine Urheberrechtsverletzung durch unzulässige Entlehnung auch dann noch anzunehmen, wenn die entlehnten Teile für sich urheberrechtsschutzfähig sind und nicht durch die besondere schöpferische Eigenart des nachgeschaffenen Werkes verblassen (vgl BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH v 1.4. 58 - I ZR 49/57 LM Nr. 1 zu § 16 KUG - Mecki-Igel I; v 8.12.59 - I ZR 131/58 LM Nr. 2 zu § 15 KUG - Mecki-Igel II; BGH v 3.7. 64 - Ib ZR 146/62 GRUR 1965, 45, 48 - Stadtplan).
  • AG Oldenburg, 17.04.2015 - 8 C 8028/15

    Hinweispflicht des Webdesigners gegenüber Auftraggeber

    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich demgemäß bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht (vgl. BGH, GRUR 1965, 45, 46).
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Vom Verbietungsrecht des Urhebers werden auch in einem weiteren Abstand vom Original liegende Werkumgestaltungen erfaßt, die ohne eigene schöpferische Ausdruckskraft geblieben sind und sich daher - trotz der vorgenommenen Umgestaltung - noch im Schutzbereich des Originals halten, weil dessen Eigenart auch in der Nachbildung erhalten bleibt und ein übereinstimmender Gesamteindruck besteht (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1964 - Ib ZR 146/62, GRUR 1965, 45, 47 - Stadtpläne).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 160/84

    Werbepläne; Urheberrechtsschutzfähigkeit von Stadtplänen

    Das Berufungsgericht ist zwar zunächst rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß Stadtpläne und Landkarten als Darstellungen wissenschaftlicher, technischer Art gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich um persönlich geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. RGZ 108, 62, 63; BGH, Urt. v. 3.7.1964 - Ib ZR 146/62 = GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

    Im übrigen läßt sich nicht ausschließen, daß auch mit den herkömmlichen Darstellungsmitteln, insbesondere durch eine individuelle Auswahl und Kombination bekannter Methoden, insgesamt eine ausreichend eigentümliche Formgestalt erzielt wird (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1964 - Ib ZR 146/62 = GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

  • OLG Stuttgart, 16.01.2008 - 4 U 64/07

    Urheberrecht: Schutzfähigkeit einer topografischen Landeskarte; freie Bearbeitung

    Soweit sich die Darstellungen einer Karte auf deren Wiedergabe beschränkt, also unmittelbar auf der Bodenvermessung und ihren Ergebnissen beruht und nicht über die bloße Mitteilung geografischer Tatsachen hinausgeht, ist sie nicht schutzfähig (BGH GRUR 1965, 45 [47] - Stadtplan; BGHZ 139, 68 [73] = GRUR 1998, 916 [917] = NJW 1998, 3352 - Stadtplanwerk: ".... die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen sind allerdings urheberrechtlich frei; ...."; Loewenheim in Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 2 Rn. 206 und § 24 Rn. 3).

    Bloße Weglassungen und Vergröberungen reichen dazu nicht aus (BGH GRUR 1965, 45 [47] - Stadtplan; Loewenheim in Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 2 Rn. 206).

    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich demgemäß bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht (BGHZ 139, 68 [73] = GRUR 1998, 916 [917] = NJW 1998, 3352 - Stadtplanwerk; BGH GRUR 1965, 45 [46] - Stadtplan).

  • LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/05

    Website-Betreiber dürfen im Internet veröffentlichte Stadtplan-Ausschnitte nur

    Die schöpferische Eigentümlichkeit einer Karte kann sich bereits daraus ergeben, dass die Karte nach ihrer Konzeption von einer individuellen kartographischen Darstellungsweise geprägt ist, die sie zu einer in sich geschlossenen eigentümlichen Darstellung des betreffenden Gebiets macht (vgl. BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan).

    Denn die Ü- bernahme eigenschöpferischer Elemente aus der Karte der Klägerin wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass teilweise kleinere Veränderungen, wie etwa bloße Weglassungen oder geringfügige Änderungen einzelner Symbole und Beschriftungen, vorgenommen wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 1965, 45, 48 - Stadtplan).

  • BGH, 12.06.1981 - I ZR 95/79

    WK-Dokumentation

    Die für die Annahme eines Sprachwerks erforderliche persönliche geistige Schöpfung kann einerseits in der Gedankenformung und -führung liegen, andererseits aber auch in der Form und Art der Sammlung, der Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffs (vgl. BGHZ 18, 175, 177 f - Werbeidee; 18, 319, 322 - Bebauungsplan; 39, 306, 308 - Rechenschieber; BGH GRUR 1961, 85, 87 - Pfiffikus-Dose; 1965, 45, 46 - Stadtplan; 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica; 1981, 352, 353 - Staatsexamensarbeit).

    Weder der Wortlaut noch der Zweck der Bestimmung, die freie Veröffentlichung solcher Werke zuzulassen, deren möglichst weite Verbreitung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Amtl. Begr. zu § 5 UrhG in BR-Drucks. 1/62 Seite 39; BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan), erfordern es, daß das Amt sich nur seiner ihm oder einem anderen Amt angehörenden Personen zur Erstellung eines amtlichen Werkes bedient.

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

  • LG München I, 15.11.2006 - 21 O 506/06

    Vorsicht bei Internetauftritten mit Anfahrtsskizze!

  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 31/70

    Schutzfähige Bearbeitung eines verfassten Bühnenwerkes - Begriff der

  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 14c O 225/17
  • OLG Hamm, 05.07.1994 - 4 U 19/94

    Datenbankschutz - Stadtpläne/Kartenausschnitte

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie

  • OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81

    Urheberrechtsschutz für Softwareprogramme; Urheberrecht an

  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 37/76

    Inhaber des Verlagsrechts an dem Musikstück "Schneewalzer" - Verletzung des

  • LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09

    Deutsches Urheberrecht: Partei- und Prozessfähigkeit einer Person mit fremder

  • LG München I, 25.03.2009 - 21 O 6159/08

    Marken- und Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung einer Bildmarke durch

  • OLG Rostock, 19.04.1995 - 2 U 57/94

    Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Verkehrskarte

  • OLG Bremen, 23.08.1978 - 4 W 33/78

    Urheberrechtsfähigkeit von Stadtplänen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht