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   BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64   

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https://dejure.org/1966,447
BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64 (https://dejure.org/1966,447)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1966 - Ib ZR 156/64 (https://dejure.org/1966,447)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1966 - Ib ZR 156/64 (https://dejure.org/1966,447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr einer Besitzstörung - Wegnahme eines an einer Gebäudefläche angebrachten Werbeschildes - Wiederergreifung des entzogenen Besitzes an einem Teil eines Grundstücks - Die für die Besitzkehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 46
  • MDR 1967, 105
  • GRUR 1967, 138
  • DB 1966, 1925
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64
    Nach der in der Rechtsprechung verwendeten Begriffsbestimmung ist unter Wettbewerb das Bestreben zu verstehen, den eigenen "Kunden"-Kreis auf Kosten des Kundenkreises anderer zu erhalten und nach Möglichkeit zu vermehren (BGH GRUR 1952, 582 - Sprechstunden; 1953, 294 - Fleischbezug).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64
    Das Berufungsgericht geht zur Widerklage zutreffend davon aus, daß in erster Linie zu prüfen sei, ob die Klägerin durch das Anbringen von Werbeschildern auf von der Beklagten bereits ermieteten Flächen gegen § 1 UWG oder § 826 BGB verstoßen habe, und daß sich erst subsidiär (vgl. BGHZ 36, 252; 38, 200) [BGH 31.10.1962 - IV. ZB 336/62]die Frage stelle, ob die Klägerin in das Recht der Beklagten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebe (§ 823 Abs. 1 BGB) eingreife.
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64
    Auch der Gesichtspunkt der "wettbewerblichen Abwehr" vermag, obwohl er weiter reichen kann, als der Notwehreinwand (BGH GRUR 1960, 193, 196 - Frachtenrückvergütung; Baumbach-Hefermehl, UWG 9. Aufl. Einl. 235), das Verhalten der Beklagten nicht zu rechtfertigen.
  • RG, 26.10.1912 - V 204/12

    Mietbesitz

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64
    Auf die Verkehrssitte hat die höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere auch bei der ähnlich liegenden Frage abgestellt, ob der Mieter eines Stockwerks eines Geschäftsgebäudes den seinen Geschäftsräumen entsprechenden Teil der Außenwandflächen gemietet und damit auch unmittelbaren Besitz an dieser Fläche erlangt hat (RGZ 80, 281, 284; BGH LM Nr. 1 zu § 157 (B) und Nr. 10 zu § 535 BGB).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64
    Das Berufungsgericht geht zur Widerklage zutreffend davon aus, daß in erster Linie zu prüfen sei, ob die Klägerin durch das Anbringen von Werbeschildern auf von der Beklagten bereits ermieteten Flächen gegen § 1 UWG oder § 826 BGB verstoßen habe, und daß sich erst subsidiär (vgl. BGHZ 36, 252; 38, 200) [BGH 31.10.1962 - IV. ZB 336/62]die Frage stelle, ob die Klägerin in das Recht der Beklagten am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebe (§ 823 Abs. 1 BGB) eingreife.
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    aa) Das Berufungsgericht hat sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht auf ältere Entscheidungen des Senats berufen, in denen der Senat eine bedingt vorsätzliche Missachtung von Ausschließlichkeitsbindungen für die Begründung der Wettbewerbswidrigkeit hat ausreichen lassen (BGH, Urt. v. 4.5.1973 - I ZR 11/72, GRUR 1974, 97, 98 = WRP 1973, 410 - Spielautomaten II; BGH GRUR 1976, 372, 374 f. - Möbelentwürfe; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.10.1966 - Ib ZR 156/64, GRUR 1967, 138, 141 = WRP 1967, 26 - Streckenwerbung).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Etwas anderes kann aber - abweichend von der Ansicht des Berufungsgerichts - gelten, wenn die Verletzung einer branchenüblichen Ausschließlichkeitsbindung ausgenutzt wird, die erforderlich ist, um eine wirtschaftlich sinnvolle Auswertung der von dem Gebundenen vertraglich zugestandenen Rechte oder Befugnisse zu sichern (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.10.1956 - I ZR 2/55, GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag; Urt. v. 19.10.1966 - Ib ZR 156/64, GRUR 1967, 138, 141 = WRP 1967, 26 - Streckenwerbung; Urt. v. 23.2.1973 - I ZR 70/71, GRUR 1973, 426, 428 [mit Anmerkung Sprick] = WRP 1973, 261 - Medizin-Duden; Urt. v. 4.5.1973 - I ZR 11/72, GRUR 1974, 97, 98 = WRP 1973, 410 - Spielautomaten II; Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 705 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Da der Bekl. unstreitig nur wenige Stunden nach dem Abstellen des Wagens der Kl. zu dem Parkplatz kam und nach einer ihm zuzubilligenden Informations-, Überlegungs- und Vorbereitungszeit (vgl. Prot. III, 39, 40; Palandt-Bassenge, § 859 Anm. 3; BGH, NJW 1967, 46 (48)) noch am gleichen Abend unverweilt zur Entsetzung der Kl. aus seinem Besitz schritt, hat er sofort i. S. des § 859 III BGB gehandelt.
  • AG Köln, 26.03.2013 - 211 C 543/12

    Anspruch des Besitzers eines Gartenteilstücks auf Wiederherstellung des

    Auch eine Besitzwehr im Hinblick auf die Besitzstörung des gesamten Grundstücks ist gemäß § 859 Abs. 1 BGB für den Fall der Entziehung eines Teilgrundstücks nur in den zeitlichen Grenzen des § 859 Abs. 3 möglich (BGH NJW 1967, 46; Gutzeit, aaO, § 859 Rn. 20; Bassenge in Palandt, § 859 Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2005 - 8 U 581/04

    Einstweilige Verfügung des Gewerberaumvermieters: Nichteinbeziehung der

    Unstreitig haben die Verfügungsbeklagten nahezu 2 Wochen zugewartet, bevor sie am 30.8.2004 das Leuchttransparent eigenmächtig entfernt haben; dies war nicht so schnell, wie nach der Sachlage gehandelt werden konnte, mithin nicht "sofort" (vgl. BGH NJW 1967, 46/48).
  • OLG München, 18.05.2005 - 34 Wx 34/05

    Keine ordnungsgemäße Verwaltung durch Ermächtigung des Verwalters zur

    Unerheblich ist dabei, ob ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Schaffung des Zustands gegeben ist, wie er nach der Entfernung der Fahrzeuge nun besteht (Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 858 Rn. 5), die Besitzentziehung durch das Abstellen von Fahrzeugen (BGH NJW 1967, 46; Palandt/Bassenge § 858 Rn. 3) also rechtswidrig war.

    Insbesondere liegt keine unmittelbare Besitzkehr (§ 859 Abs. 3 BGB; BGH NJW 1967, 46; Palandt/Bassenge § 859 Rn. 6) vor noch sind die Voraussetzungen einer Selbsthilfe nach § 229 BGB erfüllt.

  • KG, 09.01.2001 - 5 U 7319/99

    Betanken von Flüssiggastanks - Unterlassungsanspruch des Eigentümers - Befüllen

    Ein Verleiten zum Vertragsbruch setzt voraus, dass eine bewusste Beeinflussung des Kunden erfolgt, seinen bestehenden Vertragspflichten nicht nachzukommen (vgl. BGH GRUR 1967, 138, 141 - Streckenwerbung; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten II; BGH GRUR 1987, 532, 533 - Zollabfertigung).

    Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände, die das Verhalten als Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 1 UWG kennzeichnen (vgl. BGH GRUR 1967, 138, 141 - Streckenwerbung).

  • OLG Hamm, 09.05.2003 - 35 U 59/02

    Ausnutzen fremden Vertragsbruchs

    So handelt z. B. ein Gewerbeunternehmen wettbewerbswidrig, das eine Gebäudefläche für Werbezwecke anmietet, obwohl es auf Grund der Umstände evident ist, daß sie bereits einem auf dem Gebiet der Gewinnung von Gebäudeflächen tätigen Mitbewerber ausschließlich eingeräumt worden war, und dessen Interessen durch die Ausnutzung des gebrochenen Vertrages erheblich beeinträchtigt werden (BGH GRUR 1967, 138, 141).
  • OLG Koblenz, 08.07.1977 - 8 U 1414/76

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund einer tätlichen

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob im Zeitpunkt des Einschreitens des Beklagten seitens des Klägers bereits ein Teil besitz an dem im Pachtbesitz des Beklagten stehenden Parkraum begründet worden war und demgemäß der Rechtfertigungsgrund der Besitzkehr ( § 859 Abs. 3 BGB ) bestand (vgl. auch BGH NJW 1967, 46 ff. (48 [BGH 19.10.1966 - Ib ZR 156/64] Sp. 1 Abs. 4)), oder ob lediglich eine Besitz Störung vorlag, so daß dann der Rechtfertigungsgrund der Besitzwehr ( § 859 Abs. 1 BGB ) bestand.
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Der erkennende Senat hat daher eine Wettbewerbswidrigkeit dann bejaht, wenn zur bloßen Kenntnis von vertraglichen Bindungen weitere Umstände hinzukommen; so dann, wenn der Anmietende die Augen vor der ohne weiteres erkennbaren Tatsache verschlossen hatte, daß eine Gebäudefläche bereits einem Dritten zu demselben Zweck ausschließlich eingeräumt war (BGH GRUR 67, 138 - Streckenwerbung), also das Verbot, einen weiteren Vertrag zu schließen, klar erkennbar war.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03

    - Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung,

  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten

  • KG, 04.12.2001 - 5 U 5617/00

    Klagebefugnis des Inhabers eines Geschäftslokals gegen Wettbewerber;

  • KG, 19.01.1995 - 25 U 7569/94

    Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbandes; Verpflichtung eines

  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von

  • KG, 04.09.1995 - 25 U 6765/94

    Verbandsklagebefugnis von Wettbewerbsverbänden; Missbrauch der Klagebefugnis

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