Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,913
BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64 (https://dejure.org/1966,913)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1966 - Ib ZR 161/64 (https://dejure.org/1966,913)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1966 - Ib ZR 161/64 (https://dejure.org/1966,913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein - Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Entscheidung über eine in Frankreich erhobene Klage - Prüfung der Erfolgsaussichten einer in Frankreich erhobenen Löschungsklage - Umfang des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 199
  • GRUR Int. 1967, 396
  • DB 1967, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58

    Nussknacker

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    Für die Frage, ob eine Unterbrechung der Benutzung als eine Einstellung aufzufassen ist, oder ob sie noch als vorübergehend und deshalb der Schutz nach §§ 12 BGB, 16 Abs. 1 UWG als fortdauernd anzusehen ist, kommt es nach anerkannter Rechtsprechung vor allem darauf an, wie lange, in welchem Umfange und unter welchen Verhältnissen die Kennzeichnung vorher verwendet worden war und wie stark sie sich deshalb dem Verkehr eingeprägt hatte (BGH GRUR 1959, 541, 543 - Nußknacker).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    Jedenfalls waren danach die Rechte der Klägerin nicht bis zum 4. Oktober 1962, dem Tage des Abmahnungsschreibens der Klägerin, verwirkt, und der weitere Zeitablauf bis zur alsbald erhobenen Klage (5. März 1963) kann nicht mehr zugunsten einer Verwirkung herangezogen werden (BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    Dieser Schutz setzt bei einer Bezeichnung, die von Haus aus individualisierende Kennzeichnungskraft besitzt, nur voraus, daß der Name im Inland in Gebrauch genommen worden ist (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse), und zwar in einer Weise, die auf den Beginn der dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt.
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    Aus dem Umstand, daß das Wort Napoléon "auf dem Getränkesektor" vielfach benutzt wird, daß es ferner für französische Branntweine als Beschaffenheitsangabe gilt (dagegen wiederum für Wermut als betrieblicher Herkunftshinweis, vgl. BGH GRUR 1966, 259 ff - Napoléon), mußte das Berufungsgericht daher nicht folgern, daß es auf dem Gebiete der Schaumweine keine Unterscheidungskraft als betrieblicher Herkunftshinweis besitze.
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59

    Warenzeichen für Exportwaren

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    Danach umfaßt der sich kraft Gesetzes ergebende Zeichenschutz alle Waren, die mit den eingetragenen Waren - hier Champagner - gleichartig sind; wenn also andere Schaumweine als Champagner bei der Eintragung oder später ausdrücklich aus dem Warenverzeichnis ausgenommen worden sind, oder wenn die Klägerin auf einen Schutz insoweit irgendwelchen Dritten gegenüber verzichtet haben sollte, so kann dies nur dazu führen, daß für die Abgrenzung des Warengleichartigkeitsbereichs lediglich die Ware "Champagner" zugrundezulegen wäre; der Schutz des Zeichens innerhalb des sich danach ergebenden Bereichs ist aber unabdingbar (BGZ 122, 207; BGH GRUR 1961, 181, 182 - Mon Chéri).
  • RG, 21.05.1928 - IV 555/27

    Änderung von Stiftungen

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    In der Revisionsinstanz kann wenigstens in der Hegel eine Aussetzung des Streits nicht mehr stattfinden (RGZ 121, 166, 167).
  • RG, 17.01.1913 - III 264/12

    Eingetragener Verein. ; Krankenkassen und Aufsichtsbehörde.

    Auszug aus BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64
    Auch wenn die Voraussetzungen für eine Ausseetzum nach § 148 ZPO gegeben sind, kann deshalb in der Ablehnung der Aussetzung ein die Revision begründender Rechtsverstoß grundsätzlich nicht erblickt werden (RGZ 81, 206, 213).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Die Firma P. hat ihrerseits einem Abnehmer der Klägerin verbieten lassen, in der Bundesrepublik Schaumweine unter der Bezeichnung "Napoléon" zu vertreiben (BGH GRUR 1967, 199).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erlangt ein Ausländer Schutz für seinen Firmennamen im Inland regelmäßig erst dann, wenn er diese Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch nimmt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl).

    In den beiden früheren Entscheidungen des Senates, die sich mit Napoléon-Zeichen befaßten, stand in dem einen Falle dem Klagezeichen "Napoléon le petit Caporal" das Zeichen "Napoléon" gegenüber (GRUR 1966, 259) und in dem anderen Falle dem Klagezeichen "Grand Champagne Napoléon" ebenfalls die Bezeichnung "Napoléon" (GRUR 1967, 199).

    Es braucht daher nicht auf die Frage eingegangen zu werden, ob ein solcher Antrag, wenn er erstmals in der Revisionsinstanz unter Vorbringen neuer Tatsachen gestellt wird, überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGH GRUR 1967, 199, 200 - Napoléon II).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Von Bedeutung für die Beurteilung sind der Zeitraum, der Umfang und die Umstände der vorherigen Verwendung der Kennzeichnung sowie die Dauer und der Grund der Unterbrechung (vgl. BGH GRUR 1960, 137, 140 - Astra; Urt. v. 4.11.1966 - Ib ZR 161/64, GRUR 1967, 199, 202 - Napoléon II; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 126 ff.).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1994 - 2 U 116/93

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen Warenzeichen- und

    Nicht erforderlich ist, daß der ausländische Name soweit in den inländischen Verkehr eingedrungen ist, daß er in den beteiligten Verkehrskreisen schon eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf ein ausländisches Unternehmen gefunden hat (BGH GRUR 1967, 199, 202 - Napoleon II).

    Der Zeitpunkt der inländischen Ingebrauchnahme bestimmt auch den Zeitrang des Namensrechts des ausländischen Unternehmens (BGH GRUR 1967, 199, 202 - Napoleon II).

    Denn er erscheint in diesem Fall nur als Repräsentant des Herstellers in der Zeichenbenutzung (BGH GRUR 1967, 199, 201 - Napoleon II).

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    Dabei kann sich die Beklagte, da sie sich auf den Vertrieb der von der belgischen Firma Concordia Mail stammenden, mit der Bezeichnung "Concordia" versehenen Quarz-Uhren beschränkt hat, auch auf prioritätsältere Rechte ihrer belgischen Lieferfirma im Inland stützen (vgl. BGH GRUR 1967, 199, 200 - Napoléon II).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es für einen Inlandsschutz einer ausländischen unterscheidungskräftigen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 201, 202 - Napoléon II; 1969, 357, 359 - Sihl; 1971, 516, 517 - SWOPS).

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Damit ist das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß es für den inländischen Namenschutz einer ausländischen Firma genügt, wenn die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl).

    Es bedarf also weder einer Verkehrsgeltung im Inland (sofern die Bezeichnung als solche ohne Verkehrsgeltung schutzfähig ist) noch einer weniger weitreichenden gewissen Anerkennung im Verkehr (so noch RGZ 132, 374, 380 - Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand) noch ist es erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten, insbesondere gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl; 70, 315, 316 - Napoleon III; BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol).

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 12/72

    Geltung der Priorität einer ursprünglich geführten Firma bei Änderung der

    Durch die Aufgabe ihrer bisherigen Firmenbezeichnung hat aber die Beklagte ihr gegebenenfalls daran bestehendes Recht verloren (BGH GRUR 1967, 199, 202 - Napoléon II); auf dessen Priorität kann sie sich daher für ihre neu aufgenommene Firmenbezeichnung auch nicht mehr berufen.
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis -

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erwirbt ein Ausländer vollen inländischen firmenrechtlichen Schutz für seinen Firmennamen jedenfalls dann, wenn er diese Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch nimmt, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoleon II).
  • OLG München, 26.03.2003 - 29 W 975/03

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit im Markenrecht

    c) In Markenverletzungsprozessen kommt eine Aussetzung in Betracht, wenn ein Löschungsverfahren bezüglich der Klagemarke bzw. bezüglich der Basismarke anhängig ist, von der die Klage-IR-Marke noch abhängig ist (vgl. BGH GRUR 1967, 199, 200 - Napoleon II; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap 48, Rdn. 21), und eine gewisse Aussicht besteht, dass der Löschungsantrag Erfolg hat (vgl. OLG Köln GRUR 1970, 606, 607 - Sir [zum WZG]; Senat OLGR München 2003, 40; SchlHOLG OLGR Schleswig 2001, 313-314; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 55, Rdn. 34).
  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Bei einer Bezeichnung, die von Natur aus auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen geeignet ist, genügt es für die Entstehung dieses Schutzes, ebenso wie bei entsprechenden Kennzeichen inländischer Unternehmen (BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA), jedenfalls, daß die Bezeichnung im Inland in einer Weise in Gebrauch genommen worden ist, die auf den Beginn einer dauernden wirtschaftlichen Betätigung im Inland schließen läßt (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1967, 199, 202 - Napoléon II).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
    Zwar steht der Firmenschutz des § 16 UWG ausländischen Angehörigen der Verbandsländer ebenso wie Inländern erst zu, wenn sie im Inland die Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung aufgenommen haben (vgl. BGH, LM § 16 UWG Nr. 56a = GRUR 1966, 267 - White Horse; BGH, GRUR 1967, 199 - Napoleon II; BGH, LM § 16 UWG Nr. 80 = GRUR 1980, 114 - Concordia; v. Camm, WettbewerbsR, 5. Aufl., Kap. 58 Rdnr. 3; Teplitzky, in: Großkomm. z. UWG, § 16 Rdnr. 87; weitergehend dagegen Baumbach-Hefermehl, WettbewerbsR, 16. Aufl., § 16 UWG Rdnr- 40 unter Berufung auf BGH, LM Pariser Verbandsübereinkunft Nr. 5 = GRUR 1969, 357 - Sihl; BGH, GRUR 1970, 528 - Migrol).
  • BGH, 10.07.1970 - I ZR 112/68

    Verwendung der Bezeichnungen "D." und "Durol-Vertrieb" bzw. der Firma

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht