Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1967 - Ib ZR 168/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1207
BGH, 13.12.1967 - Ib ZR 168/65 (https://dejure.org/1967,1207)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1967 - Ib ZR 168/65 (https://dejure.org/1967,1207)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 (https://dejure.org/1967,1207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückforderung, - Kondiktion -, eines Schuldanerkenntnisses, stillschweigendes Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 591
  • MDR 1968, 299
  • DB 1968, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer

    Das Saldoanerkenntnis kann nur als Ganzes kondiziert werden, so dass die Parteien sich anschließend so gegenüber stehen, als ob kein Anerkenntnis abgegeben wurde (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 - Rn. 32, juris).
  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Gerade wenn die Rechte des Kontoinhabers sich nach einem solchen Anerkenntnis auf die Bereicherungseinrede beschränken und ihm deshalb im Streitfall die Darlegungs- und Beweislast für Fehler des Kreditinstituts bei der Berechnung des Saldos trifft (BGH Urteile vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 = NJW 1968, 591; vom 29. Januar 1979 - II ZR 148/77 = WM 1979, 417, 418; Senatsurteil vom 5 Mai 1983 aaO m.w.Nachw.), ist er in der Regel noch mehr auf ergänzende Auskünfte des Kreditinstituts angewiesen als vorher.
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Da die Bank - wie bereits ausgeführt - das Fälschungsrisiko im Überweisungsverkehr trägt, ist das Guthaben aus dem Giroverhältnis der Sache nach in unveränderter Höhe bestehen geblieben; andererseits ist, auch wenn infolge der Belastungsbuchung formal nunmehr ein negativer Kontostand ausgewiesen ist, hierdurch nicht etwa konstitutiv eine Verpflichtung des Klägers gegenüber der Bank begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 - WM 1968, 214, 215; Canaris, aaO., S. 366 f.).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auch wenn die Belastungsbuchung formal zu einem negativen Kontostand geführt oder einen etwaigen Debetsaldo vergrößert hat, ist dadurch nicht etwa konstitutiv eine Verpflichtung des Kontoinhabers gegenüber der Bank begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 - NJW 1968, 591).
  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00

    Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher

    Auch wenn die Belastungsbuchung formal zu einem negativen Kontostand geführt oder einen etwaigen Debetsaldo vergrößert hat, ist dadurch nicht etwa konstitutiv eine Verpflichtung der Klägerin gegenüber der Bank begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 - NJW 1968, 591).
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 238/93

    Haftung für Mißbrauch vorcodierter Sparkassen-Überweisungsformulare

    Zwar wäre die Klägerin der Beklagten schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre girovertragliche Pflicht verletzt hätte, die Gefahr einer Fälschung so weit wie möglich auszuschalten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1967 - Ib ZR 169/65, WM 1967, 1142, 1143; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/85, WM 1968, 214, 216; BGH, Beschluß vom 25. Januar 1985 - III ZR 138/84, WM 1985, 511).
  • LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18

    Korrektur vermeintlich fehlerhafter Wertstellungen, Zinssätze und Entgelte in

    Das im Rahmen eines im Kontokorrent geführten Kontos abgegebene Saldoanerkenntnis kann nur als Ganzes kondiziert werden, so dass die Parteien sich anschließend so gegenüber stehen, als ob kein Anerkenntnis abgegeben wurde (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32).

    Das Saldoanerkenntnis kann nur als Ganzes kondiziert werden, so dass die Parteien sich anschließend so gegenüber stehen, als ob kein Anerkenntnis abgegeben wurde (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32).

    Er kann infolgedessen auf die einzelnen Kontokorrentposten zurückgreifen, die von dem beanstandeten und durch Saldoanerkenntnis genehmigten Rechnungsabschluss unmittelbar erfasst waren (BGH, Urteil vom 13.12.1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 - 9 U 75/11, juris, Rn. 33).

  • AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 3/14

    Mitverschulden einer Bank bei Überziehung eines Guthabenkontos

    Indes für ein solches Anerkenntnis nicht zu einer rechtsgeschäftlichen Genehmigung materiell nicht gerechtfertigter Buchungen (BGH NJW 1968, 591; BGH NJW 1985, 3010 f. mwN.).
  • BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72

    Zustandekommen eines Kontokorrentverhältnisses - Voraussetzungen für eine

    Denn Schweigen gilt auch im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit einer Bank nicht ohne weiteres als Zustimmung (BGH WM 1968, 214; vgl. ferner BGH NJW 1972, 820).

    Dazu gehören auch früher anerkannte Salden, soweit das jeweilige Anerkenntnis nicht aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden kann (vgl. BGH WM 1968, 214, 215).

  • BGH, 31.03.1982 - I ZR 69/80

    Zurückforderung eines negativen Schuldanerkenntnisses - Unwirksamkeit eines

    Das gilt insbesondere auch dann, wenn - wie hier bei Ziff. 4 des Aufhebungsvertrags für die Verrechnung der Kostenprovisionen mit den angefallenen Unkosten - das negative Anerkenntnis auf einer Abrechnung beruht und der Gläubiger die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung nicht feststellen konnte (vgl. für Schuldversprechen und -anerkenntnisse im Sinn der §§ 780, 781 BGB aufgrund einer Abrechnung BGH v. 13.12.1967 - Ib ZR 168/65 = NJW 1968, 591; v. 29.9.1975 - III ZR 30/73 = WM 1975, 1233, 1234).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 30/73

    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung - Anforderungen an die

  • OLG Bremen, 01.12.1993 - 1 U 86/93

    Bankvertrag: Fälschung eines Überweisungsauftrags

  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 20 U 290/85

    Erstattungsanspruch gegen eine Bank wegen weisungswidriger Gehaltsüberweisung;

  • BGH, 18.03.1982 - III ZR 59/81

    Hinnahme der Zugangsfiktion in Nr. 6 Abs. 2 der AGB (Allgemeine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht