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   BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 215/62   

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https://dejure.org/1964,2325
BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 215/62 (https://dejure.org/1964,2325)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1964 - Ib ZR 215/62 (https://dejure.org/1964,2325)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1964 - Ib ZR 215/62 (https://dejure.org/1964,2325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Nichtigkeit und der Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Streitwertfestsetzung bei Geltendmachung der Nichtigkeit und der Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs - Geltendmachung der Nichtigkeit und der Anfechtbarkeit eines ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62

    übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779

    Auszug aus BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 215/62
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Nichtigkeit und die Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs im gleichen Verfahren geltend gemacht werden können, das durch den Vergleich beendet worden ist (BGHZ 28 171; BGH NJW 1964, 1524); wird durch die Geltendmachung der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit die Beendigung des Rechstreits durch den Vergleich in Frage gestellt, so wird durch Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits geklärt, ob der Prozeßvergleich aus sachlichrechtlichen Gründen nichtig oder anfechtbar ist.
  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §

    Auszug aus BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 215/62
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Nichtigkeit und die Anfechtbarkeit eines gerichtlichen Vergleichs im gleichen Verfahren geltend gemacht werden können, das durch den Vergleich beendet worden ist (BGHZ 28 171; BGH NJW 1964, 1524); wird durch die Geltendmachung der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit die Beendigung des Rechstreits durch den Vergleich in Frage gestellt, so wird durch Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits geklärt, ob der Prozeßvergleich aus sachlichrechtlichen Gründen nichtig oder anfechtbar ist.
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 56/12

    Streitwert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    a) Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2007 - V ZR 160/06, RVG-Report 2007, 158 [Ls.] = juris; BGH, Beschluss vom 30. September 1964, Ib ZR 215/62, KostRsp. ZPO § 3 Nr. 119; LAG Düsseldorf, MDR 2000, 1099; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 3 Rn. 32 Stichwort Prozessvergleich; Prütting/Gehrlein/Gehle, ZPO, 4. Aufl., § 3 Rn. 224; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 68 Stichwort Vergleich [Wert bei Fortsetzung des Verfahrens]; wohl auch: Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Vergleich; offengelassen in BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - XII ZB 52/03, FamRZ 2007, 630).
  • BGH, 08.02.2007 - V ZR 160/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Vergleichs

    Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH, Beschl. v. 30. September 1964, Ib ZR 215/62, KostRsp. ZPO § 3 Nr. 119; Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl., § 3 Rdn. 32 Stichwort Prozessvergleich; MünchKomm-ZPO/Schwerdtfeger, 2. Aufl., § 3 Rdn. 127; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 68 Stichwort Vergleich [Wert bei Fortsetzung des Verfahrens]; wohl auch: Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Stichwort Vergleich).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 52/03

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Streit über die Wirksamkeit eines

    Das gelte jedenfalls, wenn der Rechtsstreit mit den ursprünglichen Anträgen fortgesetzt werde, die Parteien also nicht die Möglichkeit ergriffen hätten, eine Entscheidung zu erlangen, deren Rechtskraft auch den Bestand des Vergleichs erfasst hätte (Vollstreckungsgegenklage oder Widerklage auf Feststellung der Wirksamkeit des Vergleichs; BGH Beschluss vom 30. September 1964 - Ib ZR 215/62 - Leitsatz veröffentlicht in KostRspr ZPO § 3 Nr. 119).
  • BGH, 16.03.2005 - IV ZR 57/04

    Streitwert nach Widerruf eines Vergleichs

    Gegenstand des Rechtsstreits bleiben hier vielmehr allein die vom Kläger zur Entscheidung gestellten Anträge, selbst wenn durch den Vergleich weitergehende Ansprüche geregelt worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 30. September 1964 - Ib ZR 215/62 - KostRspr ZPO § 3 Nr. 119; LAG Düsseldorf MDR 2000, 1099; Heinrich in Musielak, ZPO 4. Aufl. § 3 Rdn. 30 "Prozeßvergleich"; Herget in Zöller, ZPO 25. Aufl. § 3 Rdn. 16 "Vergleich"; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 26. Aufl. § 3 Rdn. 157; Roth in Stein/Jonas, ZPO 22. Aufl. § 3 Rdn. 68 "Vergleich/Wert bei Fortsetzung des Verfahrens").
  • BGH, 17.02.2005 - V ZR 149/04

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitung des

    Bei der Bestimmung der Höhe der Beschwer bleiben die Belastungen außer Betracht, die die Kläger durch den Abschluß des Vergleichs vom 20. August 1999 übernommen haben [BGH, Beschl. v. 30. September 1964, Ib ZR 215/62, KoRsp § 3 ZPO Nr. 119; LAG Düsseldorf, MDR 2000, 1099; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 68, Stichwort "Vergleich (Wert bei Fortsetzung des Verfahrens)"; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort "Vergleich"].
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