Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,535
BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65 (https://dejure.org/1967,535)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1967 - Ib ZR 22/65 (https://dejure.org/1967,535)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1967 - Ib ZR 22/65 (https://dejure.org/1967,535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 818
  • GRUR 1968, 95
  • DB 1967, 1127
  • DB 1967, 1128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Solche Unterpreisverkäufe führen allerdings, wenn das preisbindende Unternehmen sie nicht abstellen kann, im allgemeinen dazu, daß denjenigen gebundenen Händlern, die sich zuvor an die gebundenen Preise gehalten hatten, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Einhaltung dieser Preise nicht mehr zumutbar ist, und daß sie dem dennoch erhobenen Anspruch des preisbindenden Unternehmens auf Vertragserfüllung den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensetzen können (BGHZ 36, 370 - Agfa).

    Daß die verlangten Sondernachlässe durch das Rabattgesetz gedeckt sein würden, besagt indessen noch nicht, daß die Kläger zu 3 sie den Beklagten auch im Rahmen der mit den Klägern zu 2 abgeschlossenen Preisbindungsverträge einräumen dürfen; denn die Gewährung auch der gesetzlich zulässigen Nachlässe und Sonderpreise kann durch Preisbindungsverträge wirksam ausgeschlossen werden (BGHZ 36, 370 - Agfa).

  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Im Zusammenhang mit Preis- und Vertriebsbindungen ist von einer sittenwidrigen Verleitung zum Vertragsbruch bislang immer nur gesprochen worden, wenn ein in das Bindungssystem nicht einbezogener Händler zu Wettbewerbszwecken einen gebundenen Händler dazu veranlaßte, ihm preis- oder vertriebsgebundene Ware zu überlassen, obwohl dieser ihn damit nicht oder jedenfalls nicht ohne Weitergabe der Verpflichtung zur Einhaltung des gebundenen Endverbraucherpreises hätte beliefern dürfen (so allein auch RGZ 148, 364; ferner BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel).
  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Im Zusammenhang mit Preis- und Vertriebsbindungen ist von einer sittenwidrigen Verleitung zum Vertragsbruch bislang immer nur gesprochen worden, wenn ein in das Bindungssystem nicht einbezogener Händler zu Wettbewerbszwecken einen gebundenen Händler dazu veranlaßte, ihm preis- oder vertriebsgebundene Ware zu überlassen, obwohl dieser ihn damit nicht oder jedenfalls nicht ohne Weitergabe der Verpflichtung zur Einhaltung des gebundenen Endverbraucherpreises hätte beliefern dürfen (so allein auch RGZ 148, 364; ferner BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel).
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Die Einräumung der Klagebefugnis an Verbände in § 13 Abs. 1 UWG beruht demgegenüber auf dem Gedanken, daß bei Wettbewerbsverstößen nicht nur der unmittelbar verletzte Mitbewerber vor Nachteilen geschützt, sondern auch im Allgemeininteresse die Möglichkeit einer Abwehr geschaffen werden soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1959, 244, 245 - Versandbuchhandlung).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten äußerlich geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zu Ungunsten desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn dem Verhalten in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund dafür zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb; 1964, 77, 79 - Blinkfüer).
  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62

    Boykottaufruf zur Verhinderung der Verbreitung von Zeitschriften mit dem

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten äußerlich geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zu Ungunsten desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn dem Verhalten in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund dafür zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb; 1964, 77, 79 - Blinkfüer).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Die Einräumung der Klagebefugnis an Verbände in § 13 Abs. 1 UWG beruht demgegenüber auf dem Gedanken, daß bei Wettbewerbsverstößen nicht nur der unmittelbar verletzte Mitbewerber vor Nachteilen geschützt, sondern auch im Allgemeininteresse die Möglichkeit einer Abwehr geschaffen werden soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1959, 244, 245 - Versandbuchhandlung).
  • BGH, 10.12.1957 - I ZR 208/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Was die Abänderung der Verträge anbetrifft, so wird nach ständiger Rechtsprechung eine Preisbindung nicht dadurch lückenhaft, daß es den gebundenen Händlern gestattet ist, bestimmten Abnehmergruppen, namentlich Großabnehmern, im Rahmen der noch zu erörternden rabattrechtlichen Grenzen Sondernachlässe einzuräumen, wenn also hinsichtlich solcher Nachlässe ein Preiswettbewerb unter den gebundenen Händlern erhalten bleibt (BGH GRUR 1965, 616, 620 linke Spalte - Eßlinger Wolle; vgl. auch BGH GRUR 1958, 247 - Verlagserzeugnisse).
  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Den vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen BGHZ 40, 135 (Trockenrasierer, in dem hier maßgebenden Teil nur in GRUR 1964, 154, 156 abgedruckt) und BGH GRUR 1964, 320 - Maggi - ist hierfür nichts zu entnehmen.
  • BGH, 18.12.1962 - VI ZR 220/61

    Maris

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Der bloße Umstand ferner, daß durch eine Nachlaßgewährung an die Beklagten möglicherweise der Gewinn der Buchhändler bei Verkäufen an die Beklagten geschmälert wird, würde noch keine die Anwendung des § 823 Abs. 1 BGB rechtfertigende Störung der gewerblichen Tätigkeit dieser Buchhändler darstellen; denn das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, welches das Unternehmen nicht gegen jede unerwünschte Einwirkung abschirmt (BGH GRUR 1963, 277, 278 - Maris), sichert dem Unternehmer keine bestimmte Gewinnhöhe.
  • BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Preisbindungsvereinbarung nach Inkrafttreten

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Solchen Verbänden gewährt das Gesetz bei Wettbewerbsverstößen unabhängig von den Interessen der Mitglieder einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und insoweit ein eigenes Klagerecht, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben des Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio m.w.N.; 1968, 95, 97 - Büchereinachlaß).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Für die Prozeßführungsbefugnis genügt es nach ständiger Rechtsprechung, wenn der Handelnde für die geschäftlichen Belange eines anderen eintritt, der mit dem Betroffenen in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGHZ 14, 163, 171 - Constanze II; BGH, Urt. v. 14.7.1961 I ZR 40/60, GRUR 1962, 45, 47 = WRP 1961, 307, 308 - Betonzusatzmittel; BGH, Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 97 = WRP 1967, 367, 369 - Büchereinachlaß).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Dem Begehren des Herstellers, der auf einer Einhaltung der Preisbindung besteht, kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenstehen, wenn die Mitbewerber des gebundenen Händlers die gleiche Ware zu einem niedrigeren Preis veräußern können - sei es, daß sie keiner Bindung unterliegen, oder sei es, daß gegen sie nicht vorgegangen wird (BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; BGH, Urt. v. 10.1.1964 - Ib ZR 78/62, GRUR 1964, 320, 321 = WRP 1964, 161 - Maggi; Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 49/63, GRUR 1964, 629, 631 = WRP 1964, 315 - Grauer Markt; Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 99 = WRP 1967, 367 - Büchereinachlaß; hierzu Knöpfle, NJW 1969, 1001 ff.).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Dem Begehren des Herstellers, der auf einer Einhaltung der Preisbindung besteht, steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegen, wenn die Mitbewerber des gebundenen Händlers die gleiche Ware zu einem niedrigeren Preis veräußern können - sei es, daß sie keiner Bindung unterliegen, oder sei es, daß gegen sie nicht vorgegangen wird (BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; BGH, Urt. v. 10.1.1964 - Ib ZR 78/62, GRUR 1964, 320, 321 = WRP 1964, 161 - Maggi; Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 49/63, GRUR 1964, 629, 631 = WRP 1964, 315 - Grauer Markt; Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 99 = WRP 1967, 367 - Büchereinachlaß; hierzu Knöpfle, NJW 1969, 1001 ff.).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Andererseits hat der erkennende Senat in einer neueren Entscheidung (GRUR 1968, 95 - Büchereinachlaß) nicht einmal in einer eindeutigen Aufforderung zum Vertragsschluß eine sittenwidrige Verleitung zum Vertragsbruch erblickt.

    So scheidet der letztgenannte Fall (BGH GRUR 1968, 95 - Büchereinachlaß) für eine vergleichende Betrachtung von vornherein aus, denn die dort zu beurteilende Verleitung zum Vertragsbruch war überhaupt nicht zu Wettbewerbszwecken begangen worden.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem Begehren des Herstellers, der auf einer Einhaltung der Preisbindung besteht, kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenstehen, wenn die Mitbewerber des gebundenen Händlers die gleiche Ware zu einem niedrigeren Preis veräußern können - sei es, daß sie keiner Bindung unterliegen, oder sei es, daß gegen sie nicht vorgegangen wird (BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; BGH, Urt. v. 10.1.1964 - Ib ZR 78/62, GRUR 1964, 320, 321 = WRP 1964, 161 - Maggi; Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 49/63, GRUR 1964, 629, 631 = WRP 1964, 315 - Grauer Markt; Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 99 = WRP 1967, 367 - Büchereinachlaß; hierzu Knöpfle, NJW 1969, 1001 ff.).
  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

    Es genügt, dass dieser Zweck hinter anderen Beweggründen nicht völlig zurücktritt (BGH, GRUR 1968, 95, 97 - Büchereinachlass).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem Begehren des Herstellers, der auf einer Einhaltung der Preisbindung besteht, kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenstehen, wenn die Mitbewerber des gebundenen Händlers die gleiche Ware zu einem niedrigeren Preis veräußern können - sei es, daß sie keiner Bindung unterliegen, oder sei es, daß gegen sie nicht vorgegangen wird (BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; BGH, Urt. v. 10.1.1964 - Ib ZR 78/62, GRUR 1964, 320, 321 = WRP 1964, 161 - Maggi; Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 49/63, GRUR 1964, 629, 631 = WRP 1964, 315 - Grauer Markt; Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 99 = WRP 1967, 367 - Büchereinachlaß; hierzu Knöpfle, NJW 1969, 1001 ff.).
  • BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84

    "Preisbindungstreuhänder-Empfehlung"; Rechtsfolgen der Preisbindung bei

    Die Notwendigkeit zu einer solchen vertraglichen Einbeziehung der von der öffentlichen Hand (im Schulbuchmassengeschäft) verlangten Mengenrabatte ergab sich dabei ersichtlich daraus (vgl. Franzen, Die Preisbindung des Buchhandels, 2. Aufl., 1979, S. 53 ff), daß einerseits nach der Rechtsprechung die Gewährung auch der gesetzlich zugelassenen Rabatte und Sonderpreise durch den vertikalen Preisbindungsvertrag ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 15.2.1962, BGHZ 36, 370, 372 - Agfa-Filme; BGH, Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84; oben Ziff. II, 1), andererseits aber bis heute noch nicht abschließend geklärt ist, ob die Regelung in § 4 Abs. 4 der VO PR 30/53 als öffentlich-rechtlicher Höchstpreisvorschrift dem privatrechtlichen Preisbindungsvertrag vorgeht (so BayObLG, Beschl. v. 29.3.1962, WuW/E VG 137 = BB 1962, 659; a.A.: Ellscheid GRUR 1974, 527, 531; OLG Düsseldorf v. 17.1.1978, WuW/E 1981 = BB 1978, 376; OLG Frankfurt v. 9.1.1978, WuW/E OLG 1979; offen gelassen im Urteil des BGH v. 26.4.1967, GRUR 1968, 95, 102 - Büchereinachlaß).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem Begehren des Herstellers, der auf einer Einhaltung der Preisbindung besteht, kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenstehen, wenn die Mitbewerber des gebundenen Händlers die gleiche Ware zu einem niedrigeren Preis veräußern können - sei es, daß sie keiner Bindung unterliegen, oder sei es, daß gegen sie nicht vorgegangen wird (BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; BGH, Urt. v. 10.1.1964 - Ib ZR 78/62, GRUR 1964, 320, 321 = WRP 1964, 161 - Maggi; Urt. v. 3.6.1964 - Ib ZR 49/63, GRUR 1964, 629, 631 = WRP 1964, 315 - Grauer Markt; Urt. v. 26.4.1967 - Ib ZR 22/65, GRUR 1968, 95, 99 = WRP 1967, 367 - Büchereinachlaß; hierzu Knöpfle, NJW 1969, 1001 ff.).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 174/78

    Straßen- und Autolobby

  • OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99

    Großverbrauchereigenschaft eines Sportvereins

  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 17/75

    Gesamtnichtigkeit eines Automaten-Aufstellvertrages wegen Nichtbeachtung der

  • LG Mannheim, 01.04.2005 - 7 O 404/04

    Vergabe von Bauleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber durch ein

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70

    Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes -

  • LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 15/75

    Schriftformerfordernis eines Automatenaufstellungsvertrages mit

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 20/75

    Abschluss eines Automatenaufstellungsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 19/75

    Schriftformerfordernis eines Automatenaufstellungsvertrages mit

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 18/75

    Bestimmung der Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht