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   BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62   

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BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62 (https://dejure.org/1963,956)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1963 - Ib ZR 27/62 (https://dejure.org/1963,956)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1963 - Ib ZR 27/62 (https://dejure.org/1963,956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 26
  • GRUR 1964, 71
  • DB 1963, 1568
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 165/55

    Bestimmte Farbe eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    In diesem Zusammenhang erörtert es nur die Gesichtspunkte der Farbgebung und der Modernisierung der Form bezüglich der einzelnen Kanne; an sich zutreffend hebt es insoweit hervor, daß nicht jeder Unterschied in der Farbgebung die Gefahr von Verwechslungen ausschließe, da der Zeichenschutz nicht auf eine bestimmte Farbe beschränkt sei (BGHZ 8, 202, 205 - Kabelkennstreifen; 24, 257, 260 - Tintenkuli).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    In diesem Zusammenhang erörtert es nur die Gesichtspunkte der Farbgebung und der Modernisierung der Form bezüglich der einzelnen Kanne; an sich zutreffend hebt es insoweit hervor, daß nicht jeder Unterschied in der Farbgebung die Gefahr von Verwechslungen ausschließe, da der Zeichenschutz nicht auf eine bestimmte Farbe beschränkt sei (BGHZ 8, 202, 205 - Kabelkennstreifen; 24, 257, 260 - Tintenkuli).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auch wenn man mit der gefestigten Rechtsprechung davon ausgeht, daß der Begriff der warenzeichenmässigen Benutzung weit zu ziehen ist und daß bei Werbeanzeigen eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß die darin enthaltenen Bezeichnungen oder Bilddarstellungen vom Publikum als Herkunftshinweis für die angebotenen Waren aufgefaßt werden (BGH GRUR 1961, 280, 281 - Tosca), so enthebt dies nicht der Prüfung, ob mit Rücksicht auf die Natur der betreffenden Ankündigung von einer warenzeichenmässigen Verwendung oder nur von einem auf Inhalt oder Umstände des Angebots, insbesondere auf Eigenschaften der Ware oder Leistung bezüglichen Sachhinweis gesprochen werden muß.
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Die Fassung des § 16 UWG, die bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung für den Standpunkt der Revision spricht, hat die Rechtsprechung nicht daran gehindert, Geschäftsbezeichnungen den Schutz dieser Vorschrift gegenüber jüngeren verwechselbaren Bezeichnungen auch dann zu gewähren, wenn diese vom Verkehr nicht als Geschäftsbezeichnungen sondern nur als Warenzeichen aufgefaßt worden, gleichgültig ob es sich dabei um eingetragene Warenzeichen handelt oder nicht (BGHZ 15, 107, 110 - Koma; GRUR 1956, 172, 175 - Magirus; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Übersicht vor § 16 UWG Rdz 16 und § 16 Rdz 96).
  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Inzwischen hat die Rechtsprechung den Begriff der Verwechslungsgefahr erweitert; Unternehmenskennzeichen und Warenzeichen genießen nunmehr Schutz nicht nur gegenüber der Gefahr der eigentlichen Zeichenverwechslung, sondern auch der Betriebsverwechslung und des irrigen Schlusses auf wirtschaftliche oder organisatorische Beziehungen zwischen den als verschieden erkannten Unternehmen (BGH GRUR 1957, 281, 283 r. Sp. - Karo as); auch wenn die Zeichen Unterschiede aufweisen, die eine unmittelbare Zeichenverwechslung ausschließen, bleiben danach diese Unterschiede unter Umständen rechtlich unbeachtlich, wenn Gemeinsamkeiten beider Zeichen einen nicht unerheblichen Teil der Verbraucherkreise dazu führen, das angegriffene Zeichen zwar als abweichend zu erkennen, es aber als eine modernisierte Form des geschützten Zeichens, als eine Serienfortsetzung desselben, oder als einen neuen Ausdruck des auch diesem zugrundeliegenden Gedankens aufzufassen.
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Die Fassung des § 16 UWG, die bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung für den Standpunkt der Revision spricht, hat die Rechtsprechung nicht daran gehindert, Geschäftsbezeichnungen den Schutz dieser Vorschrift gegenüber jüngeren verwechselbaren Bezeichnungen auch dann zu gewähren, wenn diese vom Verkehr nicht als Geschäftsbezeichnungen sondern nur als Warenzeichen aufgefaßt worden, gleichgültig ob es sich dabei um eingetragene Warenzeichen handelt oder nicht (BGHZ 15, 107, 110 - Koma; GRUR 1956, 172, 175 - Magirus; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Übersicht vor § 16 UWG Rdz 16 und § 16 Rdz 96).
  • RG, 22.11.1935 - II 148/35

    1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen?

    Auszug aus BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auch wenn man einen Motivschutz anerkenne, sei im Berufungsurteil nicht genügend beachtet, daß das Reichsgericht den von ihm den Klagezeichen zugebilligten Motivschutz in drei Entscheidungen (MuW XXIII, 120; XXV, 228; RGZ 149, 335) verschieden abgegrenzt und in seiner letzten Entscheidung (RGZ 149, 335) nur noch in sehr engen Grenzen gewährt habe; dort sei nicht mehr vom Schutz des Motivs der personifizierten Kanne schlechthin, sondern nur noch von einem Motivschutz für eine Kaffeekanne die Rede, die einen heiteren Gesichtsausdruck enthalte und den Betrachter zu dem Gedanken führe, die so angepriesene Ware rechtfertige "durch ihre besondere Güte die Fröhlichkeit auch des vermenschlichten Gefäßes".
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Unter der Geltung des § 16 UWG a.F. entsprach es herrschender Meinung, daß Zeichen als besondere Bezeichnungen eines Erwerbsgeschäfts oder gewerblichen Unternehmens Schutz nach § 16 Abs. 1 UWG a.F. mit Benutzungsaufnahme nur erlangen konnten, wenn sie auch über eine Namensfunktion verfügten, nämlich ebenso wie die Firma das gewerbliche Unternehmen zu benennen, oder als Geschäftsabzeichen nach § 16 Abs. 3 Satz 1 UWG a.F. Verkehrsgeltung erlangten (BGHZ 8, 387, 389 - Fernsprechnummer; 14, 155, 159 f. - Farina II; BGH, Urt. v. 25.1.1957 - I ZR 158/55, GRUR 1957, 281, 282 = WRP 1957, 180 - karo-as; Urt. v. 27.9.1963 - Ib ZR 27/62, GRUR 1964, 71, 73 = WRP 1964, 60 - Personifizierte Kaffeekanne; vgl. auch BGH, Urt. v. 28.1.1977 - I ZR 109/75, GRUR 1977, 614, 615 - Gebäudefassade; Fezer, GRUR 1976, 647, 648 Anm. zu BGH GRUR 1976, 644 - Kyffhäuser; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 15 Rdn. 143; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 51; v. Gamm, UWG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 33).
  • BPatG, 21.11.2003 - 27 W (pat) 57/02
    Hieraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Schutzbereich einer bekannten älteren Bildmarke - über den in der Rechtsprechung nur in engen Grenzen anerkannten Motivschutz hinaus (vgl dazu BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne; 1974, 467 - Sieben-Schwaben-Motiv; 1994, 872 - Wurstmühle; 1995, 198, 200 - Springende Raubkatze) - jede Verwendung eines Bildes in einer jüngeren Marke erfasst, das unabhängig von seiner konkreten bildlichen Gestaltung denselben Sinngehalt vermittelt.

    Im vorliegenden Fall bedarf es zwar keiner weiteren Abstrahierung, um das Bildmotiv der beiden Marken auf einen "gemeinsamen Nenner" zu bringen (vgl dazu BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne; 1974, 467 - Sieben-Schwaben-Motiv), weil es jeweils aus einer Krokodildarstellung besteht.

  • BPatG, 29.07.2003 - 27 W (pat) 57/02
    Hieraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Schutzbereich einer bekannten älteren Bildmarke - über den in der Rechtsprechung nur in engen Grenzen anerkannten Motivschutz hinaus (vgl dazu BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne; 1974, 467 - Sieben-Schwaben-Motiv; 1994, 872 - Wurstmühle; 1995, 198, 200 - Springende Raubkatze) - jede Verwendung eines Bildes in einer jüngeren Marke erfasst, das unabhängig von seiner konkreten bildlichen Gestaltung denselben Sinngehalt vermittelt.

    Im vorliegenden Fall bedarf es zwar keiner weiteren Abstrahierung, um das Bildmotiv der beiden Marken auf einen "gemeinsamen Nenner" zu bringen (vgl dazu BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne; 1974, 467 - SiebenSchwaben-Motiv), weil es jeweils aus einer Krokodildarstellung besteht.

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Unter Würdigung dieser Feststellungen durfte das Berufungsgericht sich nicht der Erkenntnis verschließen, daß Unterschiede, die in der die Schutzfähigkeit des Kennzeichens begründenden graphischen Gestaltung zu finden sind, und die Verbindung des Herzsymbols mit der Medikamentenbezeichnung genügen können, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH, Urt. v. 27.9.1963 - Ib ZR 27/62, GRUR 1964, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne; Urt. v. 7.3.1979 - I ZR 45/77, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle).
  • BGH, 12.02.1971 - I ZR 53/69

    Warengleichartigkeit von Rasier- und Handspiegeln mit Wandspiegeln - Beurteilung

    Diese Beurteilung enthält keine unzulässige zergliedernde Betrachtungsweise; sie ist vielmehr eine notwendige Folge davon, daß sich der Gesamteindruck eines Zeichens nach seinen charakteristischen Merkmalen bestimmt, diese also notwendigerweise erst festgestellt werden müssen, um den sich daraus ergebenden Gesamteindruck des Zeichens zu gewinnen (vgl. BGH aaO; ferner BGHZ 14, 15, 20 [BGH 11.06.1954 - I ZR 174/52] - Frankfurter Römer; BGH GRUR 55, 421, 422 - Forellenzeichen; 64, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne).

    Auch die Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn setzt einen - hier nicht festgestellten - übereinstimmenden Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Kennzeichen voraus; lediglich die in einem solchen Fall fehlende Annahme einer Unternehmensidentität wird bei der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn durch den Irrtum über wirtschaftliche oder organisatorische Unternehmensbeziehungen ersetzt (vgl. BGHZ 39, 266, 270 [BGH 03.05.1963 - Ib ZB 30/62] - Sunsweet; BGH GRUR 64, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne; 68, 371, 375 - Maggi).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1990 - 15 U 150/90
    bejahend Stein/Jonas/Schlosser , ZPO, 20. Aufl. 1988, § 1027 Rdn. 8, Baumbach/Lauterbach/Albers , ZPO, 48. Aufl. 1990, § 1027 Anm. 1 D; verneinend Schwab , Schiedsgerichtsbarkeit, 3. Aufl. 1979, Kap. 5 I zC S. 31; offengelassen BGHZ 38 S. 155, 163 = DB 1963 S. 1568.

    BGHZ 38 S. 155, 163 = DB 1963 S. 1568.

  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21

    Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen

    Auch die Hausfarben von Unternehmen, wie etwa die Farben oder Farbkombinationen der Mineralölgesellschaften, werden nur als zusätzliche Unterscheidungsmerkmale ohne Namensfunktion i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 2 MarkenG verstanden, auch wenn die Hausfarben die Unternehmen als solche und nicht nur deren Produkte kennzeichnen (Fezer MarkenR, 4. Aufl. 2009, MarkenG § 15 Rn. 227; vgl. auch BeckOK MarkenR/Weiler, 28. Ed. 1.1.2022, MarkenG § 5 Rn. 61; BGH, Urteil vom 27. September 1963 - Ib ZR 27/62) "Personifizierte Kaffeekanne", GRUR 1964, 71 (75)).
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

    Seine Feststellung, daß der flüchtige Betrachter, von dem auszugehen ist, auch dann die Waren des Beklagten noch für solche aus dem Lieferprogramm der Klägerin halten oder zumindest annehmen könne, daß die ihm bekannten Waren des Beklagten nunmehr auch im Versandhandel geliefert würden, oder daß er auch dann jedenfalls organisatorische Zusammenhänge zwischen den Parteien vermuten könne, sind jedenfalls dann nicht erfahrungswidrig, wenn sie auch hier wieder allein auf den nicht unerheblichen Teil des Verkehrs bezogen werden, auf den es auch für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nur ankommt (BGH GRUR 1962, 647, 650 = WRP 1962, 372 - Strumpf-Zentrale; GRUR 1964, 71, 74 = WRP 1964, 60 - Personifizierte Kaffeekanne).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Da es bei Zeichenstreitigkeiten allein darauf ankommt, ob und inwieweit eine konkrete andere Kennzeichnung verwechslungsfähig ist, genügt es, die Kennzeichnungskraft solcher Merkmale der Klagekennzeichnung zu überprüfen, die bei der angegriffenen Aufmachung in verwechslungsfähiger Weise wiederkehren (BGH GRUR 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne; 1964, 140, 142 - Odolflasche; 1967, 355, 358 - Rabe).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Da es bei Zeichenstreitigkeiten darauf ankommt, ob und inwiefern ein bestimmtes Vergleichszeichen verwechslungsfähig ist, läßt sich aus Rechtsgründen nicht beanstanden, wenn die Prüfung der kennzeichnenden Eigenart des Klagezeichens nicht für sich allein, sondern unter Herausarbeitung der Gemeinsamkeiten im Blick auf das Gegenzeichen erfolgt; denn es ist nicht Aufgabe des Richters, das einem Klagezeichen innewohnende Motiv in einer für alle denkbaren Verletzungsfälle gültigen Weise abstrakt zu definieren (BGH GRUR 1964, 71, 74 - personifizierte Kaffeekanne; 1964, 140, 142 - Odol-Flasche).
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62
  • BPatG, 19.05.2006 - 27 W (pat) 386/03
  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

  • BPatG, 19.05.2006 - 27 W (pat) 385/03
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 5/71
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67

    Verwendung von Warenzeichen - Verletzung von Warenzeichenrechten und

  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 81/65

    Verletzung von Rechten an Warenzeichen - Anspruch auf Unterlassung - Gefahr einer

  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
  • BGH, 30.04.1969 - I ZR 122/67
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