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   BGH, 09.03.1966 - Ib ZR 36/64   

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https://dejure.org/1966,1356
BGH, 09.03.1966 - Ib ZR 36/64 (https://dejure.org/1966,1356)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1966 - Ib ZR 36/64 (https://dejure.org/1966,1356)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1966 - Ib ZR 36/64 (https://dejure.org/1966,1356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 570
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    a) Die nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmende Bemessung der Höhe des an den Verkehrswert des Fahrzeugs anknüpfenden Nichterfüllungsschadens ist in erster Linie Sache des Tatrichters, der dabei besonders frei gestellt ist und dem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum gewährt ist, in den das Revisionsgericht nicht eindringen kann (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1966 - Ib ZR 36/64, LM Nr. 35 zu § 287 ZPO unter A III; vom 22. Juni 1989 - III ZR 156/86, juris Rn. 64).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Soweit zu ihrer Ermöglichung Schätzungen gemäß § 287 ZPO erforderlich sind, gilt auch hier - und im Hinblick auf den Zweck der Berechnungsarten in erhöhtem Maße -, daß das Gericht durch diese Vorschrift hinsichtlich der Auswahl der Beweise und ihrer Würdigung freier gestellt ist und in den Grenzen eines freien Ermessens einen großen Spielraum erhält (vgl. BGH, Urt. v. 09.03.1966 - Ib ZR 36/64, GRUR 1966, 570, 571 f. unter III - Eisrevue III).

    In einem solchen Fall sind der Nachprüfung in der Revisionsinstanz enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 39, 198, 219; BGH, Urt. v. 09.03.1966 - Ib ZR 36/64, GRUR 1966, 570, 572 - Eisrevue III).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Weiterhin ist richtig, daß auch im Immaterialgüterrecht allgemeine Überwachungskosten der fraglichen Art bei der Schadensberechnung in der Regel nicht berücksichtigt werden können (für das Bühnenaufführungsrecht vgl. BGH GRUR 1966, 570, 572 zu Ziff. III 1 c - Eisrevue III).
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Dies ist z. B. bei der Verletzung von Bühnenaufführungsrechten anerkannt (vgl. BGH Urt. v. 9. März 1966 - Ib ZR 36/64, GRUR 1966, 570, 572 - Eisrevue III).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 23 U 165/12

    Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung entgangenen Gewinns

    Hat der Tatrichter in den Urteilsgründen die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung dargelegt, dann sind der Nachprüfung in der nächsten Berufung enge Grenzen gezogen, und das Berufungsgericht kann nur prüfen, ob die Schadensbemessung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (vgl. insofern zur Revision BGHZ 39, 198, 219; BGH LM Nr. 35 zu § 287 ZPO (Leitsatz 1 und Gründe) = BGH, Urteil vom 09. März 1966 - Ib ZR 36/64 -, juris).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Indessen handelt es sich, wenn bei der Schadensberechnung auch diese vom Urheberrecht nicht umfaßte Tätigkeit des Architekten und die ihm überlicherweise hierfür gezahlte Vergütung berücksichtigt werden, nicht um einen "zusätzlich" unterstellten Vertragstatbestand, der zu dem Tatbestand der unterstellten Einräumung des Rechts, gegen Zahlung der auf den urheberrechtlich geschützten Entwurf entfallenden Vergütung nach dem Entwurf bauen zu dürfen, hinzutritt (vgl. zu der entsprechenden Frage bei unerlaubter Schallplattenaufnahme: RG GRUR 1934, 627, 630 zu 2 b - Boheme; bei der Materialleihgebühr: BGH GRUR 1966, 570, 573, zu B 1 - Eisrevue III).
  • LG München I, 26.07.1995 - 21 O 18884/93

    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Fotografien unter Überschreitung der

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  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Soweit dabei der Gesichtspunkt eines mitwirkenden Verschuldens des Vaters des Klägers in Betracht kommt, wird auf die Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1966 - Ib ZR 36/64 - Eisrevue III - verwiesen; danach scheidet der Gesichtspunkt des mitwirkenden Verschuldens insoweit aus, als dem Verletzten, der sein Recht zögerlich geltend macht, als Schadensersatz nur das zugebilligt wird, was bei der vertraglichen Überlassung des Rechts üblicherweise auch von Dritten entrichtet zu werden pflegt.
  • OLG Hamburg, 14.04.1994 - 3 U 236/93

    Vervielfältigungsrecht für die plastische Nachbildung einer Skulptur ; Verletzung

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  • OLG München, 14.07.1983 - 6 U 3437/82

    Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten an Musikstücken;

    Bei der Ermittlung der angemessenen Lizenzgebühr ist zu berücksichtigen, daß die von der Klägerin aufgestellten Tarife, wie auch der in der vorliegenden Entscheidung herangezogene Tarif VR-T-H 1 für Katalog-Schallplatten, ausdrücklich nur für erlaubte Nutzungshandlungen gelten und es der Klägerin freistehen muß, diese Tarife als Anreiz für die Einholung der Erlaubnis möglichst niedrig zu halten (BGH a.a.O. S. 292 f.; vgl. auch BGH GRUR 1966, 570/572 - Eisrevue III).
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 106/84

    Nutzung von Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechten an Bildplatten

  • BGH, 01.10.1971 - I ZR 66/70

    Schadensersatzanspruch wegen durch Werbung erzielter Mehrumsätze auf Kosten von

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