Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.01.1964

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64   

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BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64 (https://dejure.org/1965,226)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1965 - Ib ZR 4/64 (https://dejure.org/1965,226)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1965 - Ib ZR 4/64 (https://dejure.org/1965,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Irrtümliche Annahme des Vorliegens eines bereits erteilten Patents bei Abkürzung des Begriffs "angemeldet in 'a' " mit dem Resultat der unrichtigen Angabe i. S. d. § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Möglichkeit des Rechnens eines Lesers einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 48
  • MDR 1966, 35
  • GRUR 1966, 92
  • DB 1965, 1772
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.09.1960 - I ZR 56/59

    Unlautere Wettbewerbshandlung durch Hervorrufen des Anscheins eines besonders

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    Die Werbung "B.P.a." oder "DBP.a." ist auch nach Bekanntmachung einer geprüften Patentanmeldung irreführend im Sinne von § 3 UWG, sofern sich die Werbung an patentrechtlich unerfahrene Kreise richtet (Ergänzung zu BGH GRUR 1961, 241 - Socsil).

    angem." vor Bekanntmachung der Patentanmeldung als irreführend im Sinne von § 3 UWG zu beanstanden sind (BGH GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    In den ähnlich gelagerten Fällen der werbemäßigen Verwendung von Gutachten oder Kundenzuschriften ist es anerkannt, daß der Werbende die darin enthaltenen Angaben wie seine eigenen zu vertreten hat (BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreekmetall; GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 3 Anm. 48 f; vgl. auch BGH GRUR 1958, 35 - Fundstelle).

    Der erkennende Senat hat an der Rechtsprechung des früheren Reichsgerichtes und des Ersten Zivilsenates des Bundesgerichtshofes festgehalten, daß ein Recht zu kritischer Befassung mit der Ware oder Leistung eines Mitbewerbers nur dann anerkannt werden kann, wenn hinreichender Anlaß dazu besteht und die Kritik sich nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält (GRUR 1962, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 1965; 96, 100 - Listenpreis).

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 78/59

    Rippenstreckmetall II

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    In den ähnlich gelagerten Fällen der werbemäßigen Verwendung von Gutachten oder Kundenzuschriften ist es anerkannt, daß der Werbende die darin enthaltenen Angaben wie seine eigenen zu vertreten hat (BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreekmetall; GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 3 Anm. 48 f; vgl. auch BGH GRUR 1958, 35 - Fundstelle).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    Dabei sind an die vom Beklagten zu beweisende Ausräumung der Wiederholungsgefahr strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine).
  • BGH, 16.05.1961 - I ZR 175/58

    Torsana

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    An diese Voraussetzungen sind besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn es bei der Bezugnahme nicht um einen Vergleich zwischen Waren und Leistungen im Rahmen des Leistungswettbewerbes, sondern um die Person des Mitbewerbers geht; denn bei einer solchen persönlichen Werbung steht in erhöhtem Maße zu befürchten, daß der Kunde unsachlich beeinflußt wird, und daher ist sie grundsätzlich zu mißbilligen (vgl. BGH GRUR 1962, 34, 35 - Torsana).
  • BGH, 02.03.1956 - I ZR 161/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    Aus ähnlichen Erwägungen wurde der Hinweis "DRP angemeldet" sogar bei bekanntgemachten Anmeldungen untersagt, sofern die Bekanntmachung ohne nähere Vorprüfung durch die Erteilungsbehörden erfolgt war (BGH GRUR 1956, 276).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 24/62
    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    angem." vor Bekanntmachung der Patentanmeldung als irreführend im Sinne von § 3 UWG zu beanstanden sind (BGH GRUR 1961, 241 - Socsil; GRUR 1964, 144 - Sintex).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 4/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    In den ähnlich gelagerten Fällen der werbemäßigen Verwendung von Gutachten oder Kundenzuschriften ist es anerkannt, daß der Werbende die darin enthaltenen Angaben wie seine eigenen zu vertreten hat (BGH GRUR 1961, 189, 190 - Rippenstreekmetall; GRUR 1962, 45, 49 - Betonzusatzmittel; Baumbach-Hefermehl a.a.O. § 3 Anm. 48 f; vgl. auch BGH GRUR 1958, 35 - Fundstelle).
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    Nach der Rechtsprechung genügt es nicht, daß die Klägerin bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte (vgl. BGH GRUR 1964, 274 - Möbelrabatt), solange der Beklagte nicht auf einen Widerspruch dagegen verzichtete.
  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 40/62

    Unterlassung eines aufklärenden Hinweises im Rahmen einer Werbung - Grundsätze

    Auszug aus BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64
    Besteht indessen der Wettbewerbsverstoß darin, daß bei der Werbung ein aufklärender Zusatz unterlassen wird, so ist der Schaden nicht danach zu berechnen,welcher Zustand gegeben wäre, wenn die Werbung überhaupt nicht stattgefunden hätte, sondern danach, welcher Zustand bestehen würde, wenn der aufklärende Zusatz ordnungsgemäß angebracht worden wäre (Urteil des Senates Ib ZR 40/62 v. 29. Mai 1964).
  • BGH, 06.05.2021 - I ZR 167/20

    Vorsicht Falle

    Die Angabe, gegen welchen Mitbewerber ein Urteil erwirkt worden ist, kann zulässig sein, wenn diese Information für die angesprochenen Verkehrskreise erforderlich oder nützlich ist, um eine sachgerechte, informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen; andernfalls besteht die Gefahr einer unsachlichen und damit den Wettbewerb verfälschenden Beeinflussung der Kunden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1965 - Ib ZR 4/64, GRUR 1966, 92, 94 = WRP 1966, 24 - Bleistiftabsätze; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 1.16).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Ein solcher Anspruch kann gemäß § 1004 BGB oder § 249 BGB auch nach einer Markenverletzung bestehen, wenn eine Urteilsveröffentlichung notwendig ist, um einen auch nach der Verurteilung zur Unterlassung noch fortbestehenden Störungszustand zu beseitigen, sofern nicht die Abwägung der beiderseitigen Interessen ergibt, daß die dem Verletzer daraus erwachsenden Nachteile in einem Mißverhältnis zu den Vorteilen stehen, die von der Urteilsveröffentlichung zu erwarten sind (vgl. dazu auch die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 18 des Entwurfs eines Markenrechtsreformgesetzes BT- Drucks. 12/6581, abgedruckt bei Fezer aaO S. 1759, 1791; vgl. weiter Fezer aaO § 18 MarkenG Rdn. 47; Althammer/Ströbele/Klaka aaO § 18 Rdn. 5; vgl. weiter - zum Wettbewerbsrecht - BGH, Urt. v. 6.10.1965 - Ib ZR 4/64, GRUR 1966, 92, 95 = WRP 1966, 24 - Bleistiftabsätze).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Richtigkeit einer für sich in Anspruch genommenen wissenschaftlichen Behauptung eines Dritten ist dabei der Werbende, der in einem derartigen Fall dadurch, dass er eine solche Aussage trifft, die Verantwortung für ihre Richtigkeit übernimmt vgl. BGH, GRUR 1961, 189, 191 - Rippenstreckmetall; GRUR 1962, 45, 49- Betonzusatzmittel; BGH, GRUR 1966, 92, 94-Bleistiftabsätze ; GRUR 1991, 848 - Rheumalind II).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 203/18

    Unlauteres Verhalten durch herabsetzende Äußerungen über Mitbewerber

    Allerdings gelten für Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan und bei denen die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen (OLG Köln WRP 2011, 779, 780), zumal bei personenbezogenen Äußerungen eine erhöhte Gefahr unsachlicher Beeinflussung besteht (BGH GRUR 1966, 92, 94 [BGH 06.10.1965 - Ib ZR 4/64] - Bleistiftabsätze).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung für eine Wiederholungsgefahr auch gegenüber einem die Unterlassung begehrenden Verband (§ 13 Abs. 1 UWG) grundsätzlich nur durch die Abgabe einer mit angemessener Vertragsstrafe gesicherten unbedingten Unterwerfungserklärung widerlegt werden kann (BGH a.a.O. - Möbelrabatt - GRUR 1965, 198, 209 - Küchenmaschine - 1966, 92, 95 = WRP 1966, 24 - Bleistiftabsätze - GRUR 1970, 558, 559 = WRP 1970, 391 - Sanatorium - GRUR 1980, 241, 242 = WRP 1980, 253 - Rechtsschutzbedürfnis -).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13

    Facebook-Äußerung als Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn

    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 6 U 63/03

    Wettbewerbswidrigkeit der Herabsetzung eines Mitbewerbers; Unterrichtung über

    Wenn auch im Rahmen des § 1 UWG verletzende Äußerungen über einen Dritten nicht stets rechtswidrig sind, weil auch hier das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und ggf. auch das Aufklärungsinteresse des Adressaten und auch dasjenige der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 1984, 214, 215 "Copy Charge"), gilt von jeher der Grundsatz, dass bei Äußerungen, die zu Wettbewerbszwecken getan sind und bei denen die Meinungsfreiheit und das Informationsinteresse Dritter oder der Allgemeinheit lediglich als Mittel zur Förderung privater Wirtschaftsinteressen eingesetzt werden, strengere Anforderungen gelten als bei solchen, die keinen wettbewerblichen Bezug haben, zumal bei personenbezogenen Äußerungen eine erhöhte Gefahr unsachlicher Beeinflussung besteht (BGH GRUR 1966, 92, 94 "Bleistiftabsätze").
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten strengen Grundsätzen ist vielmehr erforderlich, daß er sich unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe zur Unterlassung verpflichtet (BGH GRUR 1965, 198 - Küchenmaschine; 1966, 92, 95 - Bleistiftabsatz).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 4b O 210/07

    Werbung mit "Worldwide Patent" ist irreführend, wenn Patent noch nicht erteilt

    So hat etwa der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass eine Werbung mit Kürzeln wie "Dpa" "Dpa." und "D.P.a." für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen nur eine Patentanmeldung besteht, unlauter ist (vgl. BGH GRUR 1961, 241, 242 - Socsil; 1966, 92, 93 - Bleistiftabsätze).
  • OLG Hamburg, 26.05.2004 - 5 U 129/03

    "Babes und Zicken"

    Damit macht sie sich die Ergebnisse der Studie zu eigen und hat sie ebenso zu verantworten wie z.B. eine von ihr selbst konzipierte Werbeanzeige ( BGH GRUR 62, 45 "Betonzusatzmittel"; GRUR 66, 92 " Bleistiftabsätze" ; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532 "CSE-Hemmer").
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10

    Unlautere Werbung für ein Kraftfahrzeug ohne die gesetzlichen Pflichtangaben zur

  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 67/99

    Kausalität wettbewerbswidrigen Verhaltens für Schaden

  • OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93

    Zulässigkeit kritisierender Äußerungen als Reaktion auf eine zuvor vom

  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei

  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

  • OLG Saarbrücken, 24.09.1997 - 1 U 342/97

    Unlauterer Wettbewerb; Persönlich vergleichende Werbung

  • BGH, 20.12.1974 - I ZR 4/74

    Unlauterer Wettbewerb wegen Warenwerbung unter Hinweis auf amtliche und

  • LG Hamburg, 14.11.2007 - 315 O 871/07
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 82/69

    Anschwärzung eines Unternehmers zu Wettbewerbszwecken - Anprangerung des

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 93/64

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen vergleichenden Werbung - Unterlassung und

  • BGH, 23.02.1966 - VIII ZR 30/64

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über Mauerkondensatoren in Form eines

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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1964 - Ib ZR 4/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,958
BGH, 14.01.1964 - Ib ZR 4/64 (https://dejure.org/1964,958)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1964 - Ib ZR 4/64 (https://dejure.org/1964,958)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1964 - Ib ZR 4/64 (https://dejure.org/1964,958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwendung einer Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung - Entscheidungen über die vorläufige Vollstreckbarkeit in der Revisionsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 590 (Ls.)
  • MDR 1964, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1953 - II ZR 150/53

    Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 14.01.1964 - Ib ZR 4/64
    Dem Revisionskläger bleibt in diesem Falle nur der Weg, die Ergänzung des Berufungsurteils nach §§ 716, 321 ZPO herbeizuführen (Ergänzung zu BGHZ 10, 88).

    Zwar unterscheidet der vorliegende Fall sich von dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung in BGHZ 10, 88 zugrunde lag, dadurch, daß der Antrag aus § 713 Abs. 2 ZPO nicht erstmalig erst in der Revisionsinstanz gestellt wird, sondern bereits in der Berufungsinstanz gestellt worden war und vom Berufungsgericht übergangen worden ist.

    Die im Schrifttum teilweise vertretene gegenteilige Meinung (vgl. die Nachweise bei BGHZ 10, 88, 89) würde bedeuten, daß die Vorschrift des § 716 ZPO in Fällen der vorliegenden Art praktisch gegenstandslos wird.

  • BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 236/05

    Anfechtung der Entscheidungen des Berufungsgerichts über die vorläufige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Entscheidungen des Berufungsgerichts über die vorläufige Vollstreckbarkeit einer Anfechtbarkeit durch § 718 Abs. 2 ZPO entzogen (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2005 - VIII ZR 179/05, WuM 2005, 736, unter II 2 a; Beschluss vom 3. April 1996 - XII ZR 26/96, BGHR ZPO § 718 Abs. 2 Abwendungsbefugnis 1; Beschluss vom 14. Januar 1964 - Ib ZR 4/64, LM § 713 ZPO Nr. 10).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 69/99

    Vollstreckungsschutzantrag in Revisionsverfahren

    Nichts anderes gilt, wenn der Schuldner - wie hier - in der Berufungsinstanz einen Schutzantrag zwar gestellt hat, dieser im Berufungsurteil aber übergangen wurde und der Schuldner es sodann versäumt hat, gemäß §§ 716, 321 ZPO ein Ergänzungsurteil zu beantragen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 363/81 - ZIP 1981, 1268; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1964 - Ib ZR 4/64 - MDR 1964, 212 und vom 3. Oktober 1962 - IV ZR 252/62 - MDR 1962, 970; Schuschke, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz [1992], § 719 Rdn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 25. August 1977 - V ZR 141/77 - MDR 1978, 127 und vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 130/96 - ZIP 1996, 1186 f sowie Senatsbeschluß vom 28. März 1990 - XII ZR 3/90 - FamRZ 1990, 996).
  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 87/83

    Nachholung des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

    In solchen Fällen kann der Schuldner die Ergänzung des Berufungsurteils beantragen (BGH Beschlüsse vom 3. Oktober 1962 - IV ZR 252/62 = LM ZPO § 719 Nr. 21 , vom 14. Januar 1964 - Ib ZR 4/64 = LM ZPO § 713 Nr. 10, vom 25. August 1977 - V ZR 141/77 = LM ZPO § 711 Nr. 1).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 363/81

    Unabwendbarkeit von Vollstreckungsnachteilen

    Das hatte zur Folge, daß der Beklagte gemäß §§ 716, 321 ZPO die Ergänzung des Berufungsurteils beantragen und auf diese Weise den Nachteil einer drohenden Zwangsvollstreckung - im Rahmen des § 711 ZPO - abwenden konnte (vgl. BGH Beschluß vom 25. August 1977, V ZR 141/77 = LM § 711 ZPO Nr. 1 = MDR 1978, 127; zu § 713 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH Beschl. v. 3. Oktober 1962, IV ZR 252/62 = LM § 719 ZPO Nr. 21; Beschl. v. 14. Januar 1964, Ib ZR 4/64 = BGH Warn 1964 Nr. 29; außerdem: Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 39. Aufl. § 719 Anm. 2 A; Zöller/Scherübel ZPO 12. Aufl. § 719 Anm. II 3 b).
  • BGH, 10.06.1998 - V ZR 104/98

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Das Unterlassen eines Antrags auf Ergänzung steht in gleicher Weise wie das Unterlassen eines Antrags nach § 712 Abs. 1 ZPO der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach § 719 Abs. 2 ZPO entgegen (Senat, Beschl. vom 25. August 1977, V ZR 141/77, LM ZPO § 711 Nr. 1; BGH, Beschl. vom 3. Oktober 1963, IV ZR 252/62, LM ZPO § 719 Nr. 21; 14. Januar 1964, Ib ZR 4/64, LM ZPO § 713 Nr. 10 und 16. Februar 1984, III ZR 87/83, NJW 1984, 1240).
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